Rechtsanwältin Dagmar Totz | Anwältin für Zivilrecht, Haftungsrecht und Behindertentestamente in Neckarsulm

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Anwalt bei Hundebiss - Ihre Ansprüche nach einem Hundebissvorfall durchsetzen

Schnelle und kompetente Unterstützung nach Hundebissverletzungen

Wurden Sie oder ein Angehöriger von einem Hund gebissen? Kämpfen Sie mit den körperlichen und seelischen Folgen des Vorfalls?

Ein Hundebiss ist ein traumatisches Erlebnis. Die Verletzungen können schwerwiegend sein und oft bleiben auch psychische Belastungen zurück. Dazu kommen finanzielle Sorgen durch Behandlungskosten und möglichen Verdienstausfall.

Wir verstehen Ihre Situation und unterstützen Sie mit Nachdruck dabei, faire Entschädigungen durchzusetzen. Unsere ruhige und zugleich bestimmte Art hilft Ihnen, diese belastende Zeit zu überstehen.

Hundebiss & Schadensersatz: Ihre Rechte und Ansprüche im Überblick

Schmerzensgeldansprüche

Nach einem Hundebiss haben Sie Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen sowie möglichen Folgeschäden. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Aspekte Ihrer Verletzungen berücksichtigt werden. Dies umfasst auch psychische Belastungen wie entwickelte Ängste vor Hunden.

Behandlungskosten

Sämtliche medizinisch notwendigen Behandlungen müssen vom Halter bzw. dessen Versicherung übernommen werden. Wir sorgen dafür, dass auch zukünftig erforderliche Behandlungen abgesichert sind. Dies schließt Physiotherapie, psychologische Betreuung und eventuelle Folgeoperationen ein.

Verdienstausfall

Können Sie aufgrund der Verletzungen nicht arbeiten, muss dieser Verdienstausfall ausgeglichen werden. Wir berechnen und dokumentieren alle Einbußen sorgfältig und setzen deren Erstattung durch.

Sachschäden

Bei einem Hundebiss werden häufig auch Kleidung, Taschen oder andere persönliche Gegenstände beschädigt. Der Hundehalter muss für diese Schäden aufkommen. Wir dokumentieren alle materiellen Schäden sorgfältig und setzen deren vollständige Erstattung durch. Auch Folgeschäden, wie etwa die Reinigung von verschmutzter Kleidung, werden berücksichtigt.

Durchsetzung künftiger Ansprüche

Viele Verletzungen durch Hundebisse zeigen erst später ihre vollen Auswirkungen. Wir achten darauf, dass auch künftige Ansprüche gesichert werden. Dies umfasst mögliche Folgeoperationen, langfristige Therapien oder dauerhafte Beeinträchtigungen. Unsere Vereinbarungen mit der Gegenseite berücksichtigen diese Aspekte ausdrücklich.

Klärung der Haftungsfrage

Die Haftung des Hundehalters ist gesetzlich klar geregelt. Dennoch versuchen Halter oder deren Versicherungen oft, die Verantwortung abzuwehren. Wir klären die Haftungsfrage eindeutig und schnell. Dabei nutzen wir unsere umfassende Erfahrung mit der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.

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Ihr Weg zum Recht nach einem Hundebiss

So unterstützen wir Sie

Kostenlose Ersteinschätzung

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihren Fall

Persönliches Gespräch

Wir besprechen Ihre Situation und entwickeln eine Strategie

Aktive Vertretung

Wir übernehmen alle rechtlichen Schritte und informieren Sie regelmäßig

Über uns

D'ANTUONO Rechtsanwälte

Wir setzen uns erfolgreich für die Rechte von Hundebissopfern ein. Uns zeichnet jahrelange Erfahrung im Schadensersatzrecht aus.

Sie profitieren nicht nur von der Erfahrung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Personen- und Sachschäden, sondern auch von einer jahrelangen Erfahrung aus verschiedenen Haftpflichtversicherungen. In vielen Fällen erreichen wir außergerichtliche Einigungen.

Unsere Mandanten schätzen besonders unsere schnelle Reaktionszeit und die ruhige, aber bestimmte Vorgehensweise. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuellen Anliegen.

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Häufig gestellte Fragen

bei Schäden

Im Schadensersatzrecht bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Bei außergerichtlichen Einigungen kann dies in wenigen Monaten erfolgen, vor Gericht kann es länger dauern.

Möglichst zeitnah nach dem Vorfall und der medizinischen Erstversorgung. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir Beweise sichern und Ihre Ansprüche durchsetzen.

Die Höhe variiert je nach Schwere der Verletzungen und Folgen.

Auch ohne Versicherung haftet der Hundehalter persönlich. Wir prüfen seine Bonität und finden Wege, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Bei außergerichtlichen Einigungen erreichen wir meist innerhalb von wenigen Monaten eine Zahlung. Gerichtliche Verfahren können länger dauern.

Nach der kostenlosen Ersteinschätzung richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. In den meisten Fällen werden diese von der Gegenseite oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Im Erstgespräch besprechen wir transparent mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Wir finden sicher eine Lösung.

Dies kommt leider häufiger vor. Dokumentieren Sie daher möglichst zeitnah alle Beweise: Machen Sie Fotos von den Verletzungen, notieren Sie sich Kontaktdaten von eventuellen Zeugen und lassen Sie Ihre Verletzungen ärztlich dokumentieren.

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und verhandeln in Ihrem Interesse. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Sie sollten direkt nach einem Hundebiss einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, auch bei scheinbar harmlosen Verletzungen. Tierbisse können zu Infektionen führen und häufig sind Tetanus- oder andere Impfungen erforderlich. Lassen Sie sich dabei unbedingt ein Attest ausstellen, das ist wichtig für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anwalt für Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche: Top-Bewertet

Dagmar Trotz - Anwältin für Schadensersatz in Neckarsulm

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Sollten Ihre Fragen noch nicht beantwortet sein, so zögern Sie nicht die Rechtsexpertin Dagmar Totz für Haftungs- und Schadensfälle in Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) zu kontaktieren.

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