Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungsrecht in Neckarsulm & Heilbronn

Kundenstimmen

Anwalt für Zugewinnausgleich

Ihr Recht auf einen fairen Vermögensausgleich nach der Scheidung - professionell und zielgerichtet durchgesetzt

Vermögensausgleich nach der Trennung - Ihr Recht auf faire Teilung

Stehen Sie vor der Scheidung und machen sich Sorgen um die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens? Fragen Sie sich, welche finanziellen Ansprüche Ihnen nach der Trennung zustehen?

Wir verstehen Ihre Verunsicherung in dieser schwierigen Situation. Die faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens ist ein wichtiger Schritt für Ihren Neuanfang.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation sorgfältig und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.

Unsere ruhige und besonnene Vorgehensweise hilft dabei, unnötige Konflikte zu vermeiden. Gleichzeitig setzen wir Ihre Interessen mit Nachdruck durch. 

Unterstützung beim Zugewinnausgleich

Detaillierte Leistungen für Ihren Zugewinnausgleich

Ermittlung und Bewertung des Vermögens

Die präzise Erfassung aller Vermögenswerte bildet die Grundlage für einen fairen Zugewinnausgleich. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Aktien und Unternehmensanteile. Auch Verbindlichkeiten und Schulden werden korrekt einbezogen. Bei der Bewertung von Immobilien arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. So stellen wir eine realistische Wertermittlung sicher.  

Bewertung von Immobilien

Die korrekte Bewertung von Immobilien ist entscheidend für einen fairen Zugewinnausgleich. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der realistischen Verkehrswerte aller Immobilien. Unsere Zusammenarbeit mit qualifizierten Immobiliengutachtern garantiert eine fundierte Wertermittlung. Dabei werden alle wertbildenden Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung berücksichtigt. Wir prüfen auch versteckte Wertsteigerungen durch Modernisierungen oder Umbauten während der Ehe. Diese fließen in die Berechnung des Zugewinns ein. 

Bewertung von Unternehmensanteilen

Die Bewertung von Unternehmensanteilen erfordert besondere Expertise. Wir analysieren die Geschäftsentwicklung und ermitteln den tatsächlichen Wert der Beteiligung. Bei der Unternehmensbewertung arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. So stellen wir eine rechtssichere Bewertung sicher. Wir berücksichtigen dabei auch stille Reserven und immaterielle Werte wie Patente oder Kundenbeziehungen. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen werden aufgedeckt. 

Berücksichtigung von Altersvorsorge und Versicherungen

Die faire Teilung von Versorgungsansprüchen ist ein wichtiger Teil des Zugewinnausgleichs. Wir ermitteln den Wert aller Versicherungen und Vorsorgeansprüche. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Rentenansprüche, betriebliche Altersvorsorge und private Versicherungen. Auch Anwartschaften werden korrekt bewertet. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung von Rückkaufswerten und künftigen Entwicklungen. Steuerliche Aspekte werden dabei einbezogen. Wir prüfen auch die optimale Aufteilung der Versorgungsansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Dies sichert Ihre finanzielle Zukunft. 

Aufdeckung von Vermögensverschiebungen

Bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen gehen wir systematisch vor. Wir analysieren Kontobewegungen und Vermögenstransfers der letzten Jahre. Verdächtige Transaktionen werden dokumentiert und rechtlich bewertet. Scheingeschäfte oder Übertragungen an Dritte decken wir auf. Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts. Dies umfasst Auskunftsansprüche gegenüber Banken und Geschäftspartnern. 

Durchsetzung von Auskunftsansprüchen

Für einen gerechten Zugewinnausgleich ist die vollständige Offenlegung aller Vermögenswerte unerlässlich. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Auskünfte vom Ex-Partner zu erhalten. Bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen oder -verschleierung setzen wir Ihre Auskunftsansprüche konsequent durch. Dazu nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten. Wir prüfen die erhaltenen Auskünfte sorgfältig auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei Bedarf fordern wir ergänzende Nachweise an. 

Verhandlung außergerichtlicher Einigungen

Unser Ziel ist eine faire außergerichtliche Einigung im Interesse aller Beteiligten. Durch geschickte Verhandlungsführung erreichen wir oft gütliche Lösungen. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Dabei vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Überzeugungskraft. 

Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Die Klage wird sorgfältig vorbereitet und strategisch geplant. Wir führen den Prozess mit der notwendigen Härte, bleiben aber stets offen für faire Vergleichsmöglichkeiten. Durch präzise Beweisführung und überzeugende Argumentation stärken wir Ihre Position. Dabei nutzen wir unsere langjährige Prozesserfahrung. 

Kundenstimmen

Mandanten berichten über ihre Erfahrung mit Rechtsanwältin Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht - in Neckarsulm bei Heilbronn

RA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in NeckarsulmRA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in Neckarsulm4.6Alle Rezensionen anzeigen bewerte uns aufKlaus A. ★★★★★ Frau Spohr hat mich in den Bereichen Unterhaltsrecht und Erbrecht sehr gut beraten und vertreten.J G ★★★★★ Ich habe Frau Spohr in einer familien- und erbrechtlichen Angelegenheit zu Rate gezogen und wurde sehr ausführlich und kompetent beraten. Ich würde mich jederzeit wieder an Frau Spohr wenden!Response from the ownerVielen Dank für die sehr gute Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte und Sie mit der familien- und erbrechtlichen Beratung zufrieden waren. MfG Christina Spohr Kerstin P. ★★★★★ Sehr freundlich, schnelle Arbeitsweise und vor allem kompetent. Würde Frau Spohr jederzeit wieder in Sachen Familienrecht aufsuchen.Response from the ownerLiebe Frau Paul,herzlichen Dank für das tolle Feedback und die damit einhergehende Wertschätzung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft! MfG Christina Spohr Katharina V. ★★★★★ Frau Spohr hat uns im Rahmen einer familien/erbrechtlichen Frage beraten. Frau Spohr hat dabei alle Aspekte beleuchtet und die für uns passenste Lösung erarbeitet. Hierbei hat sie unsere Situation erfasst und die Beratung genau auf unsere Bedürfnisse angepasst. Wir würden uns jederzeit wieder an Sie wenden.Response from the ownerSehr geehrte Frau Volkmer,herzlichen Dank für die gute Bewertung. Ich freue mich, dass ich Ihnen helfen und Ihr Vertrauen gewinnen konnte. MfG Christina Spohr Nico M. ★★★★★ Fr. Spohr hat uns fachlich sehr kompetent und freundlich bzgl. dem Pflegeunterhalt beraten und dabei die Punkte sehr verständlich erörtert und erklärt.Response from the ownerHerzlichen Dank für die sehr gute Rezension. Ich freue mich immer über gutes und wertschätzendes Feedback. MfG Christina Spohr Davide I. ★★★★★ Abends online etwas angefragt, am nächsten morgen hat Fr. Spohr sich bei mir telefonisch gemeldet. Sehr sympathisch und freundlich, hatten ein gutes Gespräch. Ich werde Fr. Spohr definitiv wieder kontaktieren. 👍Response from the ownerLieber Herr Isaia,herzlichen Dank für die persönlich und fachlich sehr gute Bewertung. Ich habe mich sehr über das positive Feedback gefreut. Ich wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Sylvia B. ★★★★★ Sehr kompetente Anwältin. Sehr zu empfehlen. Bei Bedarf komme ich gerne wieder auf Sie zu.Response from the ownerSehr geehrte Frau Blueml,ich bedanke mich herzlich für die gute Bewertung und wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Angelika P. ★★★★★ Wir haben Frau Spohr im Rahmen eines Erbschaftsstreits beauftragt und waren mit der Bearbeitung unseres Falls und der Beratung sehr zufrieden. Frau Spohr übersetzte den "Juristen-Jargon" sehr verständlich. Bei weiteren Rechtsstreitigkeiten im Familienbereich werden wir Frau Spohr sofort wieder beauftragen.Response from the ownerLiebe Frau Palazzolo,herzlichen Dank für das gute Feedback. Ich freue mich, dass ich Sie erfolgreich und verständlich beraten konnte und Sie sich gut aufgehoben gefühlt haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute! MfG Christina Spohr Carmen ★★★★★ Sehr zufrieden mit der Beratung.. ich kann zu 100% weiterempfehlenResponse from the ownerHerzlichen Dank für das sehr gute Feedback und die 100%-Weiterempfehlung! Bernd F. ★★★★★ Response from the ownerVielen Dank für das tolle Feedback! js_loader

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Der Weg zu Ihrem Recht - Einfach und Transparent

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Entwicklung einer Strategie

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Faire Vermögensaufteilung
Rechtssichere Vereinbarung
Ihr finanzieller Neustart

Kompetente Unterstützung für Ihren Neuanfang

Unsere Kanzlei steht seit vielen Jahren für erstklassige Beratung im Familienrecht. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere schnelle Reaktionszeit und die ruhige, sachliche Arbeitsweise.

In unserem Team verbinden wir juristische Kompetenz mit einem feinen Gespür für tragfähige Lösungen. Wir kennen die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen einer Scheidung aus langjähriger Erfahrung.

Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben wir stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Dies ermöglicht uns eine hochqualifizierte Beratung in allen Fragen des Zugewinnausgleichs.

Die persönliche Betreuung in unserer Kanzlei erfolgt in einer ruhigen, diskreten Atmosphäre. So können Sie offen über Ihre Situation sprechen und gemeinsam mit uns die beste Strategie entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen

zum Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich regelt die faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Verglichen wird das Vermögen beider Partner zu Beginn und Ende der Ehe. Die Differenz wird hälftig geteilt. 

Der Anspruch entsteht mit der Zustellung des Scheidungsantrags. In besonderen Fällen, etwa bei Vermögensverschiebungen, kann der Ausgleich auch schon vorher verlangt werden. 

Grundsätzlich wird das gesamte Vermögen einbezogen: Immobilien, Bankguthaben, Aktien, Lebensversicherungen, Unternehmensanteile und andere Wertgegenstände. 

Die Dauer hängt von der Komplexität des Vermögens und der Kooperationsbereitschaft beider Partner ab. Bei gütlicher Einigung sind wenige Monate möglich, gerichtliche Verfahren können länger dauern. 

Die Bewertung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen. Berücksichtigt werden dabei Lage, Zustand und aktuelle Marktpreise. 

Wir können umfassende Auskünfte und Belege einfordern. Bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen stehen rechtliche Instrumente zur Verfügung, um dies aufzudecken. 

Ein Verzicht ist möglich, sollte aber gut überlegt sein. Wir beraten Sie zu den langfristigen Konsequenzen einer solchen Entscheidung.

Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gehören zum Endvermögen. Ihr Wert wird jedoch bei der Berechnung des Zugewinns herausgerechnet. 

Gemeinsame Kredite werden bei der Berechnung des Endvermögens als Verbindlichkeiten berücksichtigt. Entscheidend ist, wer im Innenverhältnis zur Rückzahlung verpflichtet ist. Wir prüfen genau, ob Kredite tatsächlich für gemeinsame Zwecke aufgenommen wurden und wie sie sich auf den Zugewinnausgleich auswirken. 

Die Immobilie wird mit ihrem aktuellen Verkehrswert in die Berechnung des Zugewinns einbezogen. Dabei spielt es keine Rolle, wer als Eigentümer im Grundbuch steht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Ein Partner kann die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen, das Haus kann verkauft werden, oder es wird eine andere einvernehmliche Lösung gefunden. Wir beraten Sie zu allen Optionen und deren finanziellen Auswirkungen.

Fachanwalt für Familienrecht Neckarsulm: Top-Bewertet

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