Anwalt für Zugewinnausgleich
Ihr Recht auf einen fairen Vermögensausgleich nach der Scheidung - professionell und zielgerichtet durchgesetzt
- Schnelle Terminvereinbarung & Bearbeitung Ihres Anliegens
- Faire Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Zugewinnausgleich
- Persönliche Betreuung in ruhiger Atmosphäre
Vermögensausgleich nach der Trennung - Ihr Recht auf faire Teilung
Stehen Sie vor der Scheidung und machen sich Sorgen um die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Vermögens? Fragen Sie sich, welche finanziellen Ansprüche Ihnen nach der Trennung zustehen?
Wir verstehen Ihre Verunsicherung in dieser schwierigen Situation. Die faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens ist ein wichtiger Schritt für Ihren Neuanfang.
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation sorgfältig und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
Unsere ruhige und besonnene Vorgehensweise hilft dabei, unnötige Konflikte zu vermeiden. Gleichzeitig setzen wir Ihre Interessen mit Nachdruck durch.
Unterstützung beim Zugewinnausgleich
- Ermittlung und Bewertung des Vermögens
- Bewertung von Immobilien
- Bewertung von Unternehmensanteilen
- Berücksichtigung von Altersvorsorge und Versicherungen
- Aufdeckung von Vermögensverschiebungen
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
- Verhandlung außergerichtlicher Einigungen
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Detaillierte Leistungen für Ihren Zugewinnausgleich
Ermittlung und Bewertung des Vermögens
Die präzise Erfassung aller Vermögenswerte bildet die Grundlage für einen fairen Zugewinnausgleich. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vermögenswerte wie Immobilien, Bankguthaben, Aktien und Unternehmensanteile. Auch Verbindlichkeiten und Schulden werden korrekt einbezogen. Bei der Bewertung von Immobilien arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. So stellen wir eine realistische Wertermittlung sicher.
Bewertung von Immobilien
Die korrekte Bewertung von Immobilien ist entscheidend für einen fairen Zugewinnausgleich. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der realistischen Verkehrswerte aller Immobilien. Unsere Zusammenarbeit mit qualifizierten Immobiliengutachtern garantiert eine fundierte Wertermittlung. Dabei werden alle wertbildenden Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung berücksichtigt. Wir prüfen auch versteckte Wertsteigerungen durch Modernisierungen oder Umbauten während der Ehe. Diese fließen in die Berechnung des Zugewinns ein.
Bewertung von Unternehmensanteilen
Die Bewertung von Unternehmensanteilen erfordert besondere Expertise. Wir analysieren die Geschäftsentwicklung und ermitteln den tatsächlichen Wert der Beteiligung. Bei der Unternehmensbewertung arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. So stellen wir eine rechtssichere Bewertung sicher. Wir berücksichtigen dabei auch stille Reserven und immaterielle Werte wie Patente oder Kundenbeziehungen. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen werden aufgedeckt.
Berücksichtigung von Altersvorsorge und Versicherungen
Die faire Teilung von Versorgungsansprüchen ist ein wichtiger Teil des Zugewinnausgleichs. Wir ermitteln den Wert aller Versicherungen und Vorsorgeansprüche. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Rentenansprüche, betriebliche Altersvorsorge und private Versicherungen. Auch Anwartschaften werden korrekt bewertet. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung von Rückkaufswerten und künftigen Entwicklungen. Steuerliche Aspekte werden dabei einbezogen. Wir prüfen auch die optimale Aufteilung der Versorgungsansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Dies sichert Ihre finanzielle Zukunft.
Aufdeckung von Vermögensverschiebungen
Bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen gehen wir systematisch vor. Wir analysieren Kontobewegungen und Vermögenstransfers der letzten Jahre. Verdächtige Transaktionen werden dokumentiert und rechtlich bewertet. Scheingeschäfte oder Übertragungen an Dritte decken wir auf. Wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts. Dies umfasst Auskunftsansprüche gegenüber Banken und Geschäftspartnern.
Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
Für einen gerechten Zugewinnausgleich ist die vollständige Offenlegung aller Vermögenswerte unerlässlich. Wir helfen Ihnen, die notwendigen Auskünfte vom Ex-Partner zu erhalten. Bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen oder -verschleierung setzen wir Ihre Auskunftsansprüche konsequent durch. Dazu nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten. Wir prüfen die erhaltenen Auskünfte sorgfältig auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei Bedarf fordern wir ergänzende Nachweise an.
Verhandlung außergerichtlicher Einigungen
Unser Ziel ist eine faire außergerichtliche Einigung im Interesse aller Beteiligten. Durch geschickte Verhandlungsführung erreichen wir oft gütliche Lösungen. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch. Dabei vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und Überzeugungskraft.
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Die Klage wird sorgfältig vorbereitet und strategisch geplant. Wir führen den Prozess mit der notwendigen Härte, bleiben aber stets offen für faire Vergleichsmöglichkeiten. Durch präzise Beweisführung und überzeugende Argumentation stärken wir Ihre Position. Dabei nutzen wir unsere langjährige Prozesserfahrung.
Kundenstimmen
Mandanten berichten über ihre Erfahrung mit Rechtsanwältin Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht - in Neckarsulm bei Heilbronn

Ihre Anwältin für Familienrecht in Neckarsulm:
Schnelle Terminvergabe
Der Weg zu Ihrem Recht - Einfach und Transparent
Erstes Gespräch
Analyse Ihrer Situation
Bewertung der Erfolgsaussichten
Entwicklung einer Strategie
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ermittlung aller Vermögenswerte
Verhandlung mit der Gegenseite
Einleitung rechtlicher Schritte
Erfolgreicher Abschluss
Faire Vermögensaufteilung
Rechtssichere Vereinbarung
Ihr finanzieller Neustart
Kompetente Unterstützung für Ihren Neuanfang
Unsere Kanzlei steht seit vielen Jahren für erstklassige Beratung im Familienrecht. Unsere Mandanten schätzen besonders unsere schnelle Reaktionszeit und die ruhige, sachliche Arbeitsweise.
In unserem Team verbinden wir juristische Kompetenz mit einem feinen Gespür für tragfähige Lösungen. Wir kennen die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen einer Scheidung aus langjähriger Erfahrung.
Durch regelmäßige Fortbildungen bleiben wir stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Dies ermöglicht uns eine hochqualifizierte Beratung in allen Fragen des Zugewinnausgleichs.
Die persönliche Betreuung in unserer Kanzlei erfolgt in einer ruhigen, diskreten Atmosphäre. So können Sie offen über Ihre Situation sprechen und gemeinsam mit uns die beste Strategie entwickeln.
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Häufig gestellte Fragen
zum Zugewinnausgleich
Was genau ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich regelt die faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Verglichen wird das Vermögen beider Partner zu Beginn und Ende der Ehe. Die Differenz wird hälftig geteilt.
Wann kann ich einen Zugewinnausgleich verlangen?
Der Anspruch entsteht mit der Zustellung des Scheidungsantrags. In besonderen Fällen, etwa bei Vermögensverschiebungen, kann der Ausgleich auch schon vorher verlangt werden.
Welche Vermögenswerte werden berücksichtigt?
Grundsätzlich wird das gesamte Vermögen einbezogen: Immobilien, Bankguthaben, Aktien, Lebensversicherungen, Unternehmensanteile und andere Wertgegenstände.
Wie lange dauert ein Zugewinnausgleichsverfahren?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Vermögens und der Kooperationsbereitschaft beider Partner ab. Bei gütlicher Einigung sind wenige Monate möglich, gerichtliche Verfahren können länger dauern.
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
Die Bewertung erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen. Berücksichtigt werden dabei Lage, Zustand und aktuelle Marktpreise.
Was passiert, wenn mein/e Ex-Partner/in sein/ihr Vermögen verschleiert?
Wir können umfassende Auskünfte und Belege einfordern. Bei Verdacht auf Vermögensverschiebungen stehen rechtliche Instrumente zur Verfügung, um dies aufzudecken.
Kann ich auf Zugewinnausgleich verzichten?
Ein Verzicht ist möglich, sollte aber gut überlegt sein. Wir beraten Sie zu den langfristigen Konsequenzen einer solchen Entscheidung.
Werden auch Erbschaften oder Schenkungen berücksichtigt?
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe gehören zum Endvermögen. Ihr Wert wird jedoch bei der Berechnung des Zugewinns herausgerechnet.
Wie werden Kredite beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?
Gemeinsame Kredite werden bei der Berechnung des Endvermögens als Verbindlichkeiten berücksichtigt. Entscheidend ist, wer im Innenverhältnis zur Rückzahlung verpflichtet ist. Wir prüfen genau, ob Kredite tatsächlich für gemeinsame Zwecke aufgenommen wurden und wie sie sich auf den Zugewinnausgleich auswirken.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus beim Zugewinnausgleich?
Die Immobilie wird mit ihrem aktuellen Verkehrswert in die Berechnung des Zugewinns einbezogen. Dabei spielt es keine Rolle, wer als Eigentümer im Grundbuch steht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Ein Partner kann die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen, das Haus kann verkauft werden, oder es wird eine andere einvernehmliche Lösung gefunden. Wir beraten Sie zu allen Optionen und deren finanziellen Auswirkungen.