Behindertentestament: Das ist zu beachten

behindertentestament das ist zu beachten

Inhaltsverzeichnis

In diesem Beitrag wollen wir Ihnen das Behindertentestamentes vorstellen. Denn eine Erbschaft kann für behinderte oder pflegebedürftige Menschen eine Kürzung oder eine Einstellung von Sozialleistung bedeuten, wenn die Person wegen der Erbschaft nicht mehr als bedürftig gilt. Es gilt das sogenannte Nachrangigkeitsprinzip: Nur wenn der Behinderte bzw. Pflegebedürftige seinen Lebensunterhalt nicht mehr mit den eigenen Mitteln bestreiten kann, bekommt er Sozialleistungen wie etwa die Grundsicherung oder Eingliederungshilfe. Es soll vorliegend darauf eingegangen werden, warum mit dem Behindertentestament auch dem Behinderten Vermögen zugewendet werden kann, auf das der Staat keinerlei Zugriff hat und warum dies eine bessere Alternative darstellt, als die Enterbung des behinderten Angehörigen.

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament setzt voraus, dass mindestens ein Erbe eine Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit hat. Der Begriff des Behindertentestaments ist widersprüchlich. Häufig wird angenommen, es handele sich um das Testament eines Menschen mit Behinderung. Das ist nicht der Fall. Man könnte vielmehr sagen, es handelt sich um eine Testament desjenigen, der sich verantwortlich fühlt (zumeist der Eltern) zum Schutze des Behinderten oder Pflegebedürftigen.

Mit diesem Testament können Eltern sicherstellen, dass ihre behinderten Angehörigen nach ihrem Tod finanziell über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt werden. Gleichzeitig bleibt das Familienvermögen geschützt und wird nicht vom Sozialhilfeträger eingezogen.

Fazit: Das Behindertentestament ist eine besondere Form des Testaments, in dem mindestens ein Erbe mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit berücksichtigt wird. Mit einem Behindertentestament soll demnach sichergestellt werden, dass die behinderte Person vom Nachlass profitiert.

Was ist der Zweck eines Behindertentestaments?

Der Hauptzweck des Behindertentestaments besteht demnach darin, einem behinderten Familienmitglied Vermögen zukommen zu lassen und dabei zu verhindern, dass Sozial- oder Eingliederungshilfeträger darauf zugreifen können. Das Familienvermögen soll erhalten bleiben und das behinderte oder pflegebedürftige Kind bzw. der Angehörige unterstützt werden.

Menschen mit Behinderung sind oft auf Sozialleistungen angewiesen. Der Anspruch auf diese Sozialleistungen hängt in der Regel vom Einkommen und vom Vermögen der betroffenen Person ab.
Durch die Erbschaft erhält die behinderte Person häufig ein nicht unerhebliches Vermögen.

Üblicherweise dürfen Anspruchsberechtigte ein Schonvermögen von maximal 5000 Euro besitzen. Bei Überschreitung der Grenze, entfällt der Anspruch auf Sozialleistungen. Bei einer Erbschaft wird diese Grenze häufig überschritten, was bedeutet, dass der Anspruch auf Sozialleistungen erst wieder besteht, wenn das geerbte Vermögen aufgebraucht ist.

Um dies zu vermeiden, kann ein Behindertentestament errichtet werden. Dies geschieht meist durch die Anordnung einer Nacherbschaft mit gleichzeitiger Testamentsvollstreckung.

Zwei Formen des behinderten Testaments: Erbschaftslösung und Vermächtnislösung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Behindertentestament erstellt werden kann.

Bei der Erbschaftslösung wird der behinderte Angehörige als Erbe eingesetzt, allerdings meist als Vorerbe, um das Vermögen langfristig zu schützen und die Versorgung des behinderten Erben sicherzustellen. Bei der sogenannten Vor- und Nacherbschaft wird als Vorerbe und eine andere Person (z.B. ein weiteres Kind oder ein Verwandter) als Nacherbe bestimmt. Der Vorerbe hat eingeschränkte Verfügungsrechte, um das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen.

Bei der Vermächtnislösung erhält der behinderte Angehörige kein Erbe im rechtlichen Sinne, sondern ein Vermächtnis. Dies bedeutet, dass er bestimmte Vermögenswerte oder regelmäßige Zahlungen aus dem Nachlass erhält, ohne Erbe zu sein. Somit erhält dieser durch das Vermächtnis direkte Leistungen aus dem Nachlass, wie regelmäßige Geldzahlungen oder die Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts (z.B. Wohnrecht in einer Immobilie). Da der Angehörige nicht als Erbe eingesetzt ist, sondern nur ein Vermächtnis erhält, besteht kein Zugriff des Sozialträgers. Sein Anspruch auf Sozialleistung bleibt somit unberührt.

In der Praxis spielt die Vermächtnislösung eine eher untergeordnete Rolle. Es wird regelmäßig die Erbschaftslösung gewählt. Nachfolgend wird daher die Erbschaftslösung näher beleuchtet:

Der erste Baustein des Behindertentestaments anhand der Erbschaftslösung

Das behinderte Kind wird als Vorerbe eingesetzt, während andere Familienangehörige (wie Geschwister oder Enkel) oder eine gemeinnützige Institution als Nacherben bestimmt werden. Die Nacherbschaft tritt mit einer Bedingung, einem Ereignis oder einem Zeitpunkt ein (etwa dem Tod des behinderten Kindes).

Dabei muss der Erbanteil, den das behinderte Kind als Vorerbe erhält, stets höher sein als sein Pflichtteil. Gemäß § 2306 BGB ist eine angeordnete Vor- und Nacherbschaft sowie eine Testamentsvollstreckung gesetzlich unwirksam, wenn der hinterlassene Erbteil nicht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also die Pflichtteilsquote, übersteigt. Daher muss der Erbanteil der behinderten Person immer über der Pflichtteilsquote liegen.

Der zweite Baustein des Behindertentestaments anhand der Erbschaftslösung

Ergänzend wird eine Dauertestamentsvollstreckung für die gesamte Lebenszeit der behinderten Person angeordnet. Abhängig vom Bedarf des Kindes und der familiären Situation übertragen die Eltern dem Testamentsvollstrecker die Aufgabe, dem Vorerben bestimmte Leistungen aus dem Nachlass zukommen zu lassen. Dadurch kann die Lebensqualität des Betroffenen erheblich verbessert werden. Ein guter Testamentsvollstrecker kann aus dem Erbe zusätzliche Pflege, umfangreichere Therapien und andere wichtige Maßnahmen finanzieren, die weder die Pflegeversicherung noch der Staat über die Sozialhilfe abdecken.

Ist die Enterbung behinderter Angehöriger eine gute Lösung?

Es herrscht der Irrglaube, der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass könne verhindert werden, indem das behinderte Kind enterbt wird. Übersehen wird hierbei, dass ein enterbtes Kind dennoch einen Anspruch auf den Pflichtteil hat, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Der Pflichtteilsanspruch kann vom Sozialhilfeträger übernommen und gegenüber den Erben geltend gemacht werden.

Laut Rechtsprechung spielt es dabei keine Rolle, ob das pflichtteilsberechtigte Kind oder sein Betreuer darauf besteht. Die Enterbung des behinderten Kindes verhindert also nicht den Rückgriff des Sozialhilfeträgers, sondern es steht für den Rückgriff nur weniger Masse zur Verfügung. Eine deutlich bessere Alternative als die Enterbung stellt somit das Behindertentestament dar. Damit kann sowohl das Familienvermögen erhalten bleiben als auch dem behinderten Kind Unterstützung geboten werden.

Wie gestaltet sich die Erbfolge ohne ein Behindertentestament?

Das Ziel, einen bedürftigen Menschen auch über den eigenen Tod hinaus versorgt zu wissen, lässt sich ohne ein Behindertentestament nur schwerlich erreichen. Für den Fall, dass ein Erblasser gar kein Testament hinterlässt, kommt automatisch die gesetzliche Erbfolge zum Zuge, bei der ein Nachlass dann zu gesetzlich vorgeschriebenen Anteilen unter den nächsten Angehörigen aufgeteilt wird. Hierbei erben regelmäßig sowohl die Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner und die eigenen Kinder immer einen Anteil des Nachlasses.

Hingegen erben andere Angehörige nur, wenn eben keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Dabei sieht das Gesetz eine Erbfolge nach verschiedenen Ordnungen vor, bei der jede weiterführende Ordnung nur dann erbt, wenn in der vorhergehenden Ordnung keine Erben vorhanden sind. Für den Fall, dass z. B. ein behinderter Angehöriger ein eher entfernter Verwandter des Erblassers ist, geht er bei der gesetzlichen Erbfolge womöglich sogar leer aus.

Gesetzliche Erbfolge: Die Erbengemeinschaft

Falls es in einem Erbfall ohne Testament mehrere gesetzliche Erben gibt, einschließlich eines behinderten Angehörigen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Erben müssen gemeinsam darüber entscheiden, wie der Nachlass im Rahmen einer Erbauseinandersetzung aufgeteilt wird. Ein behinderter oder pflegebedürftiger Angehöriger ist dabei auf sich allein gestellt und muss sich innerhalb dieser Gemeinschaft behaupten, was möglicherweise schwierig für ihn sein kann.

Gesetzliche Erbfolge: Zugriff des Staates auf das Erbe

Bei der gesetzlichen Erbfolge tritt der Staat als Erbe in Erscheinung, wenn keine testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen vorliegen und keine gesetzlichen Erben vorhanden sind. Dies geschieht gemäß § 1936 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Staat erbt dann das gesamte Vermögen des Erblassers. Dabei übernimmt er auch die Schulden des Erblassers, haftet jedoch nur in Höhe des vorhandenen Nachlassvermögens.

Der Zugriff des Staates auf das Erbe erfolgt in folgenden Situationen:

Keine Verwandten: Wenn der Verstorbene keine Verwandten hinterlässt, die gemäß der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt sind.

Kein Testament: Wenn der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat, der die Erbfolge regelt.

Ausschlagung der Erbschaft: Wenn alle gesetzlichen Erben die Erbschaft ausschlagen

Erbt ein behinderter Angehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge, entsteht automatisch ein staatlicher Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die bislang erbrachten Sozial- oder Pflegeleistungen. Zudem verliert der bedürftige Angehörige seinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen, bis das geerbte Vermögen vollständig aufgebraucht ist.

Vorerbe und Nacherbe: Wie funktioniert ein Behindertentestament?

Wie bereits oben ausgeführt, ist ein Behindertentestament eine spezielle Gestaltung im Erbrecht, die sicherstellt, dass ein behinderter Angehöriger nach dem Tod des Erblassers abgesichert ist, ohne dass das geerbte Vermögen zur Deckung staatlicher Sozialleistungen herangezogen wird. Dies wird hauptsächlich durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft erreicht.

Der behinderte oder pflegebedürftige Angehörige wird als Vorerbe eingesetzt. Das bedeutet, dass er zunächst das Erbe erhält und nutzen kann. Allerdings ist seine Verfügungsgewalt über das Erbe eingeschränkt, um zu verhindern, dass das Vermögen zur Deckung von Sozialleistungen herangezogen wird. Der Vorerbe darf das Erbe nutzen, es aber nicht verschenken oder substanziell verändern.

Gleichzeitig wird ein Nacherbe bestimmt, der das Erbe nach dem Tod des Vorerben oder bei Eintritt eines anderen festgelegten Ereignisses erhält. Der Nacherbe tritt erst dann in die Erbenstellung ein, wenn der Vorerbe verstirbt oder ein im Testament bestimmtes Ereignis eintritt. Dies kann ein anderer Angehöriger, ein Freund oder eine wohltätige Organisation sein.

Oft wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, der die Verwaltung des Erbes überwacht und sicherstellt, dass die Anordnungen des Testaments befolgt werden. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der behinderte Angehörige als Vorerbe angemessen versorgt wird und das Vermögen im Sinne des Erblassers verwaltet wird.

Zusammengefasst ermöglicht ein Behindertentestament, dass ein behinderter Angehöriger finanziell abgesichert ist und gleichzeitig das Familienvermögen erhalten bleibt. Durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft und die mögliche Einsetzung eines Testamentsvollstreckers wird sichergestellt, dass der behinderte Erbe versorgt wird, ohne dass das Erbe durch staatliche Ansprüche aufgezehrt wird.

Gesetzliche Erbfolge: Diese Rechte hat der Vorerbe

Der Vorerbe hat eine Reihe von Rechten und Pflichten, die darauf abzielen, das geerbte Vermögen zu nutzen und gleichzeitig für den Nacherben zu erhalten.

Der Vorerbe hat zum einen das Recht, das Erbe zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Dies umfasst beispielsweise die Nutzung von Immobilien oder die Entnahme von Zinsen und Dividenden aus dem geerbten Vermögen. Darüber hinaus darf der Vorerbe den Nachlass verwalten, wozu die Erhaltung, Pflege und gegebenenfalls die wirtschaftliche Nutzung des Vermögens gehört. Er kann Maßnahmen ergreifen, um das Vermögen zu erhalten und zu vermehren, solange dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung geschieht. Des Weiteren besteht ein Anspruch des Vorerben, den Nachlass zu verwalten, wozu die Erhaltung, Pflege und gegebenenfalls die wirtschaftliche Nutzung des Vermögens gehört. Der Vorerbe hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die er zur Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses getätigt hat. Dies bedeutet, dass er Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Verwaltung des Nachlasses entstehen, vom Nachlass zurückfordern kann. Außerdem darf er die Früchte des Erbes genießen, also Einkünfte aus dem Nachlass wie Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden für sich verwenden.

Allerdings sind die Rechte des Vorerben auch durch bestimmte Pflichten und Beschränkungen eingegrenzt.

Die Verfügungsbeschränkungen regelt, dass der Vorerbe das Nachlassvermögen nicht verschenken oder erheblich verändern darf. Insbesondere darf er keine Vermögensgegenstände verkaufen, die zum Nachlass gehören, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich. Der Vorerbe ist verpflichtet, das Vermögen im Interesse des Nacherben zu erhalten. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die das Vermögen substantiell schmälern oder gefährden könnten. Dabei muss er gegenüber dem Nacherben Rechenschaft über die Verwaltung des Nachlasses ablegen. Dies bedeutet, dass er Buch über Einnahmen und Ausgaben führen und diese bei Bedarf nachweisen muss. Überdies ist der Vorerbe für die laufenden Kosten und Lasten des Nachlasses verantwortlich. Er muss beispielsweise Steuern, Versicherungen und Instandhaltungskosten tragen.

Schließlich wird durch diese Regelungen sichergestellt, dass der Vorerbe zwar das Erbe nutzen kann, gleichzeitig aber das Vermögen für den Nacherben erhalten bleibt.

Die beschränkte Vorerbschaft

Im Rahmen eines Behindertentestaments wird häufig eine beschränkte Vorerbschaft angeordnet, um die finanzielle Absicherung eines behinderten Angehörigen zu gewährleisten, damit das Erbe nicht zur Deckung staatlicher Sozialleistungen verwendet wird. Diese Regelung ermöglicht es den behinderten Erben zu versorgen und gleichzeitig das Familienvermögen zu schützen. Der behinderte Angehörige erhält das Erbe, kann jedoch nicht uneingeschränkt darüber verfügen. Er darf das Vermögen nutzen und von den Erträgen profitieren, es aber nicht verschenken oder substanziell verändern. Diese Einschränkung schützt das Erbe vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers. Durch die beschränkte Verfügungsgewalt und die Verwaltung des Erbes durch den Testamentsvollstrecker bleibt der Anspruch des behinderten Angehörigen auf staatliche Sozialleistungen erhalten. Das Erbe wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet, da der Vorerbe keinen uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen hat.

Die beschränkte Vorerbschaft im Rahmen eines Behindertentestaments bietet somit die Möglichkeit, einen behinderten Angehörigen finanziell abzusichern und gleichzeitig das Familienvermögen zu schützen. Sie stellt sicher, dass der behinderte Erbe angemessen versorgt wird, ohne dass das Erbe durch staatliche Ansprüche aufgezehrt wird.

Rechtsanwältin Dagmar Totz | Anwältin für Zivilrecht, Haftungsrecht und Behindertentestamente in Neckarsulm
Rechtsanwältin Dagmar Totz:
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!

Ihre Dagmar Totz
Rechtsanwältin für Zivilrecht

Kundenstimmen
4.7
Basierend auf 29 Bewertungen
powered by Google
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenChristine Jauß
06:13 02 Feb 25
Bin sehr zufrieden. Sehr ehrliche, kompetente Beratung und Abwicklung. Bei Herrn Herr D'Antuono fühlt man sich aufgehoben. Er nimmt sich Zeit und erklärt einem alles sehr verständlich. Danke ich komme gerne wieder.
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenYasemin Gür
06:55 28 Aug 24
Ich hatte eine äußerst positive Erfahrung mit Herrn Rechtsanwalt Giuseppe D'Antuono und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. In meinem Fall ging es um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die damit verbundene Karenzentschädigung. Herr D'Antuono hat mich von der ersten Beratung an sehr kompetent und professionell begleitet. Dank seiner sorgfältig aufgesetzten Schreiben musste es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat daraufhin alle ausstehenden Beträge nachgezahlt.Besonders beeindruckt hat mich, wie angenehm und zuverlässig Herr D'Antuono in jeder Phase des Verfahrens war. Er hat mir stets das Gefühl gegeben, dass mein Anliegen bei ihm in den besten Händen ist. Ein besonderer Dank gilt auch Frau Rauscher, die mich immer bestens am Telefon beraten und unterstützt hat.Wer auf der Suche nach einem engagierten und erfolgreichen Rechtsanwalt ist, dem kann ich Herrn D'Antuono wärmstens empfehlen!
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenStanmo
14:27 03 Jul 24
Sehr nett und eine sehr gute telefonische Beratung! Sehr zu empfehlen!Vielen lieben Dank!
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenKevin Dolk
16:20 01 Jul 24
Hervorragende Beratung, erklärt rechtliche Themen verständlich, kann ich nur empfehlen
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenPa We
17:42 21 Jun 24
Herr D‘Antuono hat mich in einem fast aussichtslosen Prozess vor dem Arbeitsgericht verteidigt.Durch seine Kompetente und Zielstrebige Arbeit haben wir es aber doch geschafft ein positives Ergebnis für uns zu erreichen. Nur zu empfehlen!!! Danke
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenFlorian Brüsch
08:19 16 May 24
Mir wurde mehrfach schnell und kompetent geholfen. Eine absolute Empfehlung von meiner Seite.
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenGabriele Schwientek
11:38 17 Jan 24
Superschnell auf E-Mailanfrage zurück gerufen und eine sehr tolle telefonische Beratung erhalten! Nur empfehlenswert
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenshadi sedra
07:08 03 Sep 23
Gutes
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenLena Zerr
13:37 15 Aug 23
Sind schon lange bei Herrn D'Antuono.Netter und zuverlässiger Anwalt.Bisher wurden alle Leistungen erfüllt, sind daher sehr zufrieden.
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenMustafa Ulucay
09:52 05 Jun 23
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenMichael Stadler
09:12 24 Feb 23
Ich habe Herrn D'Antuono als sehr freundlich & kompetent erlebt. Seine ruhige und zielführende Art ist sehr hilfreich im Bereich Arbeitsrecht. Er meldet sich schnell und ist stets vorbereitet. Klare Weiterempfehlung.
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenPascal Grau
08:13 23 Feb 23
Gute und schnelle BeratungKann ich nur Empfehlen!
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenAn Ma
11:52 17 Feb 23
Herr D' Antuono ist immer sehr freundlich und arbeitet zielgerichtet. Er nimmt sich Zeit und beantwortet alle Fragen, mit seiner beruhigenden Art gibt er ein gutes Gefühl und schafft Vertrauen. Zudem konnte ich mich von seinen Qualitäten auch schon vor Gericht überzeugen.Ausgezeichnete Arbeit!
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenRico Duda
10:58 13 Feb 23
Herr D‘Antuono ist sehr kompetent und supportet mich, Familie, Freunde und Geschäftspartner seit mehreren Jahren. Volle 5 Punkte aufgrund seiner großartigen Beratung, seiner emphatischen Art und seinem hohem Know-How. Die Reaktionszeiten sind super 👍🏻 Danke für alles
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenGerd Schuch
13:35 31 Jan 23
Sehr kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenChristina Dubs
22:39 14 Sep 22
Ich habe mich im Bereich Arbeitsrecht beraten lassen. Ich wurde sehr professionell und nett beraten. Ich bin sehr zufrieden.
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenJennie Colucci
16:44 16 May 22
Sehr ehrlich und sehr kompetent. Ich kann ihn nur empfehlen
Also ich finde den rechtsanwalt einfach nur fabelhaft , wenn ich mich beraten lassen würde dann von Ihm.Es hatte mich sehr gefreut mitIhm zu Telefoniern , denn er hat so eine ruhige Art an sich .
Behindertetentestament,Behindertentestamente,Behinderung,Menschen,mit,Erbe,Nacherbe,Vorerbe,Behindertentestament,Das ist zu beachtenK. Schabel
17:07 28 Oct 19
Wir haben Hr. D`Antuono wegen hohen Forderungsausfällen im Bereich Suchmaschinenmarketing kontaktiert und waren über seine excellenten Kenntnisse in diesem Bereich sehr erfreut. Noch erfreulicher war der Vergleich den Hr. D`Antuono vor Gericht erzielt hat. Besser hätte es für uns nicht laufen können.“Ich kann Herrn D´Antuono nur wärmstens empfehlen. Er konnte mir schon im Vorfeld telefonisch sehr viel weiter helfen und das sogar ohne Honorar. Zukünftig werden wir alle IT-Angelegenheiten mit Herrn D´Antuono abwickeln. Wenn es mehr wie 5 Sterne geben würde, hätte er von mir die volle Zahl. Nochmals vielen Dank.“K. Schabel
js_loader

Was passiert nach dem Tod des behinderten Erben?

Wenn die behinderte Person selbst etwas vererbt, müssen ihre Erben möglicherweise einen Teil dieses Vermögens an den Staat abgeben. Sie sind somit verpflichtet, die in den letzten 10 Jahren erhaltenen Sozialleistungen auszugleichen, sofern die Erbschaft dafür ausreicht.

Anhand eines Behindertentestaments lässt sich dies vermeiden. Es ermöglicht dem behinderten Erben, weiterhin uneingeschränkt Sozialleistungen zu beziehen und gleichzeitig von der Erbschaft zu profitieren.

Was kostet ein Behindertentestament 2024?

Die Kosten für die Erstellung eines Behindertentestaments können variieren. Je nachdem, ob Sie Ihr Behindertentestament selbst schreiben, von einem Notar beurkunden lassen oder Hilfe bei einem Anwalt suchen, können verschiedene Kosten auf Sie zukommen.

Eigenständige Erstellung: es fallen keine Kosten an, wenn Sie Ihr Behindertentestament eigenständig handschriftlich erstellen und keine professionelle Hilfe bei der Beratung oder Erstellung in Anspruch nehmen.

Anwaltliche Beratung: Wenn Sie sich für eine anwaltliche Beratung bei der Erstellung Ihres handschriftlichen Testaments entscheiden, wird der Anwalt wahrscheinlich eine Honorarvereinbarung schließen. Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot zur Erstellung Ihres Testaments. Die Anwaltskosten variieren je nach zeitlichem Aufwand des Anwalts und Komplexität Ihres Erbfalls.

Notarkosten: Für ein notarielles Testament fallen stets Gebühren beim Notar an. Die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines Testaments richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und basieren auf dem Wert des Nachlasses.

Aufbewahrung: Grundsätzlich haben Sie die Wahl, wo Sie Ihr Behindertentestament aufbewahren möchten. Wenn Sie jedoch Bedenken haben, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod möglicherweise nicht gefunden oder von einem Angehörigen zerstört wird, besteht die Möglichkeit, es gegen eine Pauschale von derzeit 75 € bei einem Nachlassgericht hinterlegen zu lassen.

Wie sicher sind Behindertentestament-Muster?

Behindertentestament-Muster bieten oft eine grundlegende Vorlage für die Erstellung eines Testaments zugunsten eines behinderten Angehörigen. Ihre Sicherheit hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • Musterformulare sind in der Regel allgemein gehalten, um eine breite Anwendbarkeit zu gewährleisten. Dies kann dazu führen, dass spezifische individuelle Umstände oder rechtliche Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
  • Muster können veraltet sein und damit nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Die getroffenen Regelungen sind unter Umständen wirkungslos.
  • Unklare Formulierungen oder ungenaue Beschreibungen in einem Muster können zu Missverständnissen oder Streitigkeiten unter den Erben führen, was die Umsetzung des Testaments erschweren könnte.
  • Das handschriftliche Testament könnte in falscher Form erstellt werden. Ein mit dem Computer erstelltes Behindertentestament verstößt gegen die gesetzlichen Formvorschriften aus § 2247 BGB. Nicht handschriftlich verfasste Testamente sind grundsätzlich unwirksam.

Wie kann ein Anwalt bei einem Behindertentestament helfen?

Beratung: Ein Behindertentestament sollte die finanzielle Situation, die Lebensumstände und Ihre Vorstellungen für die Zukunft Ihres pflegebedürftigen Angehörigen umfassend berücksichtigen. Ein Anwalt kann Sie detailliert über Gestaltungsmöglichkeiten beraten und Ihnen die damit verbundenen Risiken aufzeigen.

Erstellung: Der Anwalt kann Sie bei der Erstellung eines Behindertentestament in Ihrem Sinne unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen unterstützen und kann gleichzeitig bei der Erstellung sicherstellen, dass jeglicher Zugriff des Staates auf die Erbmasse vermieden wird und die Formvorschriften eingehalten sind. Dies ermöglicht, dass das Testament zu Ihnen und ihrer konkreten Situation passt und auch die anderen Kinder und/oder sonstige Erben berücksichtigt werden können, wie Sie es sich wünschen.

Vollstreckung: Ein Anwalt kann nicht nur als Ansprechpartner in allen Angelegenheiten dienen, sondern auch die Testamentsvollstreckung übernehmen. Der Anwalt kennt dann Ihre Wünsche zur Nachlassverwaltung bereits durch die Testamentserstellung. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille richtig interpretiert wird.

Über den Autor:
Picture of Dagmar Totz
Dagmar Totz
Rechtsanwältin Dagmar Totz ist Rechtsanwältin und ist auf Schadensrecht, Haftungsrecht und Behindertentestamente spezialisiert. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Totz Sie in zivilrechtlichen Belangen.
Das sagen Mandanten über uns
Beitrag teilen:
Weitere spannende Artikel für Sie:
sturz im krankenhaus / Altenheim / Pflegeheim
Sturz im Krankenhaus/ Altenheim/ Pflegeheim

Ein Sturz in Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim kann dramatische Folgen haben. Unser Blogbeitrag erklärt, wie Sie Ihre Ansprüche auf Schadenersatz sichern, wenn Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Wir erläutern wichtige Sofortmaßnahmen, Beweissicherung und rechtliche Schritte, damit Betroffene und Angehörige in dieser belastenden Situation optimal unterstützt werden.

Zum Ratgeberartikel »
Nach oben scrollen