Trennung & Steuern

Trennung und Steuern _ Ein Ratgeber

Inhaltsverzeichnis

Steuerliche Aspekte im Familienrecht

Wann ist die Steuerklasse nach der Trennung zu ändern?

Grundsätzlich ist die Steuerklasse in dem Jahr nach der Trennung zu ändern und es erfolgt ab diesem Jahr dann keine gemeinsame Veranlagung mehr. Die Ehegatten sind  verpflichtet, die Trennung dem Finanzamt anzuzeigen. Wie geht das? Es ist die  sogenannten Trennungsanzeige an das Finanzamt zu versenden und zwar spätestens im Januar der auf das Jahr der Trennung folgt. Beispiel: Trennung im Dezember 2021, ab Januar 2022 sind die Steuerklasse zu ändern entweder in I, I oder I, II.

Wenn Sie hier Fragen haben, wenden Sie sich entweder an Ihren Steuerberater oder an Fachanwältin für Familienrecht Christina Spohr.

Über den Autor:
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Christina Spohr
Rechtsanwältin Christina Spohr ist seit 2006 Rechtsanwältin und seit 2014 auch Fachanwältin für Familienrecht. Sie betreut ihre Mandanten rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Ihre Spezialgebiete sind u.a. Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Spohr Sie in familienrechtlichen Belangen – glücklicherweise nicht nur in der dramatischen Scheidungsphase einer Ehe, sondern auch bei vertraglichen Angelegenheiten vorab, wie bspw. der Erstellung eines Ehevertrags.
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