Koi-Karpfen sind der Luxus des Gartenteichs. Sie gehören zu den teuersten Fischen und Kosten schnell mehrere hundert Euro pro Fisch. Der teuerste Koi der Welt soll sogar bei 1,5 Millionen Euro liegen. Nicht selten kommt es vor, dass teure Kois, Störe oder andere Fische durch Verhalten Dritter vollenden. Immer wieder sind Gerichte mit den teuren Fischen befasst. In diesem kurzen Beitrag erfahren Sie mehr über ihre Ansprüche bei Schadensersatzansprüchen rund um ihren Fisch.
Schadensersatzanspruch bei Falschberatung von Produkten oder versehentlichem Handeln
Im Urteil des Landgericht Krefeld (LG Krefeld, Urteil vom 22.03.2012, Az. 2 O 107/09) waren rund 340 Fische, darunter Koi-Karpfen gestorben. Der Eigentümer der Fische machte Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Präparats für den Fischteich geltend und bekam Recht.
Im Urteil des Landgericht Magdeburg (LG Magdeburg, Urteil vom 25.07.2012. Az. 10 = 81/12) hatte die Privathaftpflichtversicherung Schadensersatz in Höhe von knapp 15.000 Euro zu bezahlen, weil die Schwägerin versehentlich den elektrischen Eisfreihalter des Gartenteichs ausstellte und die wertvollen Fische im gefrorenen Wasser erstickten.
Schadensersatz für Koi-Fische wegen fehlerhaft umgebauten Gartenteichs
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 15. April 2011, Az. I-23 U 60/10) hatte im Falle eines fehlerhaft umgebauten Gartenteichs über Schadensersatz für die getöteten und gesundheitlich beeinträchtigten Fische des Auftragsgebers zu entscheiden. Das Gericht sprach Schadensersatz für die Fische zu.
Dass aber ein Hund im fremden Gartenteich aus einem Schwarm von 40 Kois ausgerechnet die drei teuersten Fische gefressen haben soll, weswegen die Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters für den Schaden aufkommen solle, das hat das Landgericht Coburg als unglaubwürdig befunden (LG Coburg, Urteil vom 11.12.2007, Az. 23 O 849/06). Es sei lebensfern, dass der Hund zielsicher die drei teuersten Kois gefressen habe. Schadensersatz gab es deswegen keinen.
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Ihre Dagmar Totz
Rechtsanwältin für Zivilrecht
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K. Schabel