Schmerzensgeld nach Glatteisunfall – Ihre Rechte bei Sturz auf nicht geräumten Wegen

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

Der Winter ist in Deutschland oft tückisch: Glatte Gehwege und vereiste Flächen stellen eine erhebliche Gefahr für Fußgänger dar. Bei Unfällen und daraus resultierenden Schäden ist eine professionelle rechtliche Vertretung entscheidend. Als spezialisierte Kanzlei für Personenschadensrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Glatteisunfall. Unsere Rechtsanwälte für Schadensersatz und Haftung verfügen über jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und kennen die rechtlichen Besonderheiten bei Glatteisunfällen.

Ihre Ansprüche nach einem Sturz auf Glatteis

Ein Sturz auf einem vereisten Gehweg kann schwerwiegende Folgen haben. Von Prellungen über Knochenbrüche bis hin zu dauerhaften Schäden reicht das Spektrum möglicher Verletzungen. Die gute Nachricht: Sie müssen diese Schäden nicht alleine tragen. Das Gesetz sieht klare Verkehrssicherungspflichten vor, die Eigentümer und Kommunen zum Räumen und Streuen verpflichten.

Wer ist verantwortlich?

Die Frage der Verantwortlichkeit ist oft komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundstückseigentümer müssen ihre privaten Wege und Parkplätze von Eis und Schnee befreien. Für öffentliche Straßen und Plätze sind in der Regel die Kommunen zuständig. Bei öffentlichen Gehwegen wird die Räumpflicht häufig auf die Anlieger übertragen. Diese können wiederum Winterdienste mit der Aufgabe betrauen, bleiben aber für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

So sichern Sie Ihre Ansprüche

Nach einem Glatteisunfall ist schnelles Handeln entscheidend. Dokumentieren Sie die Unfallstelle möglichst umfassend mit Fotos. Achten Sie dabei besonders auf die Beschaffenheit der Oberfläche und fehlende Streuung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten eventueller Zeugen – diese können später sehr wertvoll sein. Suchen Sie zeitnah einen Arzt auf und lassen Sie alle Verletzungen sorgfältig dokumentieren. Das Führen eines Schmerztagebuchs hilft später bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Heilung und möglichen bleibenden Schäden. Auch Einschränkungen im Alltag und Beruf fließen in die Bewertung ein. Als erfahrene Kanzlei wissen wir genau worauf es ankommt, um die Schmerzensgeldhöhe angemessen zu berechnen.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als spezialisierte Kanzlei im Personenschadensrecht setzen wir seit vielen Jahren erfolgreich Schmerzensgeldansprüche durch. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer umfassenden Erfahrung und unserem Netzwerk medizinischer Gutachter. Wir kennen die relevante Rechtsprechung und wissen, worauf es bei der Beweisführung ankommt.

So gehen wir vor

Nach Ihrer Kontaktaufnahme beginnen wir mit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung. In einem persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir dann Ihren Fall im Detail. Anschließend übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Versicherungen und Gegenseite. Dabei informieren wir Sie regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens. Viele unserer Mandanten schätzen besonders unsere transparente Kommunikation und die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen.

Häufig gestellte Fragen

Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Allerdings empfehlen wir dringend, Ansprüche zeitnah geltend zu machen, da die Beweissicherung mit zunehmendem zeitlichen Abstand schwieriger wird.

Auch ohne Zeugen haben Sie Chancen auf Schmerzensgeld. Wichtig sind dann besonders Fotos der Unfallstelle, die ärztliche Dokumentation Ihrer Verletzungen direkt nach dem Sturz sowie ggf. Wetterdaten des fraglichen Tages. Wir prüfen für Sie alle Möglichkeiten der Beweisführung.

Die Höhe variiert stark nach Verletzungsart und -schwere.

Ja, neben dem Schmerzensgeld können Sie auch Schadensersatz geltend machen. Dazu gehören Behandlungskosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten, beschädigte Kleidung oder Gegenstände sowie Kosten für Haushaltshilfen.

Eine Mitschuld, etwa durch ungeeignetes Schuhwerk, kann zu einer Minderung der Ansprüche führen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie gar keine Ansprüche haben. Wir prüfen den Einzelfall und setzen uns für eine faire Bewertung ein.

Häufig werden die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollten Sie keine haben, besprechen wir vorab transparent die entstehenden Kosten.

Nicht zwangsläufig. In vielen Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, begleiten wir Sie selbstverständlich durch alle Instanzen.

In solchen Fällen prüfen wir zunächst, ob es weitere Verantwortliche gibt (Kommune, Hausverwaltung etc.). Ist der Schädiger tatsächlich nicht versichert, kann dennoch eine Durchsetzung der Ansprüche sinnvoll sein, etwa durch Ratenzahlungsvereinbarungen.

Bei klarer Beweislage und kooperativer Gegenseite sind außergerichtliche Einigungen innerhalb weniger Monate möglich. Gerichtsverfahren können länger dauern. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein und informieren Sie regelmäßig über den Fortgang.

Nach der ersten Kontaktaufnahme mit einem Anwalt wird der Sachverhalt geprüft und dokumentiert. Anschließend werden Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht. Oft folgen Verhandlungen über die Höhe. Kommt keine Einigung zustande, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Über den Autor:
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Dagmar Totz
Rechtsanwältin Dagmar Totz ist Rechtsanwältin und ist auf Schadensrecht, Haftungsrecht und Behindertentestamente spezialisiert. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Totz Sie in zivilrechtlichen Belangen.
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