Sturz im Krankenhaus/ Altenheim/ Pflegeheim

sturz im krankenhaus / Altenheim / Pflegeheim

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

Wenn Ihre Angehörigen in der Pflegeeinrichtung stürzen: Wir sichern Ihre Ansprüche und setzen Ihr Recht auf Schadenersatz durch.

Ein Sturz im Krankenhaus oder Pflegeheim ist nicht einfach ein Unfall – er kann Ausdruck einer Verletzung der Fürsorgepflicht sein. Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Bewohner durch geeignete Maßnahmen vor Stürzen zu schützen. Dazu gehören eine regelmäßige Risikoeinschätzung, die Installation von Haltegriffen, rutschfeste Bodenbeläge und bei Bedarf auch eine erhöhte Überwachung. Werden diese Pflichten verletzt, können Betroffene und ihre Angehörigen mit unserer Hilfe als Rechtsanwältin für Schadensersatz und Haftung Schadenersatzansprüche geltend machen.
Die Nachricht vom Sturz eines Angehörigen im Pflegeheim trifft Familien meist völlig unvorbereitet. Neben der Sorge um die Gesundheit des geliebten Menschen kommen oft Schuldgefühle und Zweifel auf: Hätte man die Betreuung doch selbst übernehmen sollen? Wurde die richtige Einrichtung gewählt? In dieser emotional belastenden Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nur so können die Rechte der Betroffenen gewahrt und eine bestmögliche weitere Versorgung sichergestellt werden. 

Wenn der Sturz eines Angehörigen das Leben verändert

Ein Sturz im Pflegeheim oder Krankenhaus ist für alle Beteiligten ein einschneidendes Ereignis. Neben der Sorge um die Gesundheit des Angehörigen stellen sich viele rechtliche Fragen: Hätte der Sturz verhindert werden können? Wer trägt die Verantwortung? Welche Ansprüche bestehen? Als spezialisierte Kanzlei für Pflegerecht begleiten wir Sie durch diese schwierige Situation.

Die rechtliche Ausgangssituation

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser haben eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber ihren Patienten. Diese ergibt sich sowohl aus den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten nach §823 BGB als auch aus den speziellen Pflichten des Heimvertrags. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzurteilen die Anforderungen an die Sturzprophylaxe konkretisiert.

Zu den Pflichten der Einrichtungen gehören:

  • Regelmäßige Einschätzung des individuellen Sturzrisikos
  • Entwicklung und Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen
  • Angemessene Überwachung gefährdeter Patienten
  • Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen

Warum schnelles Handeln wichtig ist

Die ersten Tage nach einem Sturz sind entscheidend für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen. Unsere Erfahrung zeigt: Je früher die relevanten Beweise gesichert werden, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

Wichtige Sofortmaßnahmen:

  1. Dokumentation des Sturzhergangs mit Fotos
  2. Sicherung von Zeugenaussagen
  3. Anforderung der vollständigen Pflegedokumentation
  4. Schriftliche Fixierung aller Gespräche mit der Einrichtung

Unsere Vorgehensweise

Als Ihre Rechtsvertreter übernehmen wir die komplette Koordination aller erforderlichen Schritte:

  1. Erstgespräch und Analyse
    • Ausführliche Besprechung des Sachverhalts
    • Sichtung vorhandener Unterlagen
    • Erste rechtliche Einschätzung
  2. Beweissicherung
    • Professionelle Dokumentation aller relevanten Umstände
    • Zusammenstellung der Pflegedokumentation
    • Ggf. Einholung medizinischer Gutachten
  3. Außergerichtliche Verhandlungen
    • Kontaktaufnahme mit der Einrichtung
    • Verhandlung mit Versicherungen
    • Erarbeitung von Vergleichsvorschlägen
  4. Gerichtliche Durchsetzung
    • Falls erforderlich: Klageerhebung
    • Vertretung in allen Instanzen
    • Vollstreckung erstrittener Ansprüche

Häufig gestellte Fragen

Eine Haftung kommt in Betracht, wenn die Einrichtung ihre Pflichten zur Sturzprophylaxe verletzt hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn erforderliche Sicherungsmaßnahmen nicht ergriffen wurden oder die Überwachung unzureichend war. 

Mögliche Ansprüche umfassen:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Mehrkosten für erhöhten Pflegebedarf
  • Verdienstausfall bei Angehörigen

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. 

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und werden vorab transparent besprochen. Häufig besteht ein Rechtsschutzversicherungsschutz. 

Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Bereitschaft der Gegenseite zu einer außergerichtlichen Einigung. Wir setzen uns für eine zügige Abwicklung ein, ohne dabei die Gründlichkeit zu vernachlässigen. 

Wichtig sind:

  • Pflegedokumentation
  • Ärztliche Berichte
  • Fotos vom Unfallort und von Verletzungen
  • Zeugenaussagen
  • Korrespondenz mit der Einrichtung

In vielen Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung. Falls eine Klage erforderlich wird, übernehmen wir die gesamte Prozessführung. Eine persönliche Teilnahme an Gerichtsterminen ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. 

Auch ohne direkte Zeugen lassen sich Ansprüche oft durchsetzen. Die Pflegedokumentation und die Umstände des Einzelfalls können wichtige Beweise liefern. Zudem gelten in bestimmten Fällen Beweiserleichterungen. 

Ein Einrichtungswechsel ist grundsätzlich möglich. Wir beraten Sie auch zu den rechtlichen Aspekten eines Wechsels und unterstützen Sie bei der Durchsetzung einer außerordentlichen Kündigung. 

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Als Ihre Rechtsvertreter übernehmen wir die Kommunikation mit der Einrichtung und schützen Ihre Interessen. 

Über den Autor:
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Dagmar Totz
Rechtsanwältin Dagmar Totz ist Rechtsanwältin und ist auf Schadensrecht, Haftungsrecht und Behindertentestamente spezialisiert. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Totz Sie in zivilrechtlichen Belangen.
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