Steuerliche Aspekte im Familienrecht
Wann ist die Steuerklasse nach der Trennung zu ändern?
Grundsätzlich ist die Steuerklasse in dem Jahr nach der Trennung zu ändern und es erfolgt ab diesem Jahr dann keine gemeinsame Veranlagung mehr. Die Ehegatten sind verpflichtet, die Trennung dem Finanzamt anzuzeigen. Wie geht das? Es ist die sogenannten Trennungsanzeige an das Finanzamt zu versenden und zwar spätestens im Januar der auf das Jahr der Trennung folgt. Beispiel: Trennung im Dezember 2021, ab Januar 2022 sind die Steuerklasse zu ändern entweder in I, I oder I, II.
Wenn Sie hier Fragen haben, wenden Sie sich entweder an Ihren Steuerberater oder an Fachanwältin für Familienrecht Christina Spohr.