Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

was ist eine scheidungsfolgenvereinbarung

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste im Überblick

Warum eine Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Scheidung erleichtern kann

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die geklärt werden müssen. Was geschieht mit dem gemeinsamen Eigenheim? Wer zahlt wie viel Unterhalt? Wie wird das Sorgerecht für die Kinder geregelt? Diese und viele weitere Fragen können Scheidungsverfahren in die Länge ziehen und erhebliche Kosten verursachen.

Hier kommt die Scheidungsfolgenvereinbarung ins Spiel. Sie bietet Ehepartnern die Möglichkeit, die Folgen ihrer Scheidung eigenverantwortlich und einvernehmlich zu regeln, ohne dass ein Richter über jeden Streitpunkt entscheiden muss. Diese Vereinbarung ist ein mächtiges Instrument, das nicht nur Zeit und Geld spart, sondern auch dabei hilft, die Beziehung zwischen den Ex-Partnern zu schonen – besonders wichtig, wenn gemeinsame Kinder beteiligt sind.

Doch was verbirgt sich hinter diesem juristischen Begriff? Welche Aspekte können und sollten in einer solchen Vereinbarung geregelt werden? Und worauf müssen Sie achten, damit Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung rechtssicher ist und vor Gericht Bestand hat?

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung:

Rechtliche Grundlagen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung regelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in verschiedenen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere in den §§ 1408 ff. BGB (Zugewinnausgleich), §§ 1570 ff. BGB (Unterhalt) und §§ 1626 ff. BGB (elterliche Sorge).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterscheidet sich grundlegend von der Scheidungsfolgesache, die vor Gericht verhandelt wird. Während bei letzterer ein Richter über die strittigen Punkte entscheidet, können die Ehepartner in einer Scheidungsfolgenvereinbarung selbst bestimmen, wie sie die Folgen ihrer Scheidung regeln möchten – allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt den Ehepartnern dabei weitreichende Gestaltungsfreiheit. Sie können beispielsweise vom gesetzlichen Zugewinnausgleich abweichen, Unterhaltsansprüche modifizieren oder ausschließen und Regelungen für das Sorgerecht treffen. Diese Vereinbarung wird auch als Scheidungskonvention oder Ehescheidungsvereinbarung bezeichnet.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Vereinbarungen, die der notariellen Beurkundung bedürfen, und solchen, die auch in einfacher Schriftform getroffen werden können. Regelungen über Immobilien, Zugewinnausgleich und Unterhalt müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann sowohl vor als auch während des Scheidungsverfahrens abgeschlossen werden. Wird sie bereits vor der Trennung oder in der Trennungszeit geschlossen, spricht man von einer vorsorglichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese bietet den Vorteil, dass die Ehepartner noch in einer weniger emotionalen Situation verhandeln können.

Hauptaspekte einer Scheidungsfolgenvereinbarung: Was können Sie regeln?

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Der Zugewinnausgleich ist einer der komplexesten Bereiche einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erwirbt jeder Partner sein eigenes Vermögen. Bei der Scheidung wird jedoch der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner vom gesetzlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 ff. BGB abweichen. Sie können beispielsweise vereinbaren, dass kein Zugewinnausgleich stattfindet, einzelne Vermögensgegenstände von der Berechnung ausgenommen werden oder eine pauschale Abfindung gezahlt wird.

Besonders bei Immobilien bietet die Scheidungsfolgenvereinbarung praktische Lösungen. Die Partner können regeln, wer das Eigenheim behält, wie der andere Partner ausgezahlt wird oder ob die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt wird. Auch die Übernahme von Verbindlichkeiten wie Hypotheken kann detailliert geregelt werden.

Unterhaltsverpflichtungen umfassend regeln

Unterhalt ist oft der emotionalste Streitpunkt bei Scheidungen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt zu regeln. Dabei können die Ehepartner von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1570 ff. BGB abweichen, allerdings nur im Rahmen der Sittenwidrigkeit und unter Beachtung der Billigkeit.

Beim Ehegattenunterhalt können verschiedene Varianten vereinbart werden: eine zeitliche Befristung, eine Herabsetzung der Unterhaltshöhe oder sogar ein vollständiger Verzicht auf Unterhalt. Wichtig ist dabei, dass die Vereinbarung nicht sittenwidrig ist und beide Partner die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen.

Der Kindesunterhalt unterliegt besonderen Beschränkungen. Hier können die Eltern nicht beliebig vom gesetzlichen Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abweichen, da das Kindeswohl oberste Priorität hat. Dennoch sind Regelungen zur Zahlung von Sonderbedarf, Mehrbedarf oder zur Übernahme von Kosten für Schule und Ausbildung möglich.

Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder

Das Wohl der Kinder steht bei jeder Scheidung im Mittelpunkt. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eltern Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht treffen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung grundsätzlich bestehen, es sei denn, ein Elternteil beantragt die Übertragung des alleinigen Sorgerechts.

Detaillierte Umgangsregelungen können Konflikte nach der Scheidung erheblich reduzieren. Die Vereinbarung kann festlegen, wann und wie oft das Kind beim anderen Elternteil ist, wie die Ferien aufgeteilt werden und wer bei wichtigen Entscheidungen (Schule, Arzt, Ausbildung) das Sagen hat.

Bei größeren Kindern sollten auch Regelungen für die Finanzierung von Ausbildung, Studium oder Führerschein getroffen werden. Hier können die Eltern vereinbaren, wer welche Kosten trägt und wie lange die Unterhaltspflicht andauert.

Hausrat und persönliche Gegenstände

Die Aufteilung des Hausrats mag auf den ersten Blick trivial erscheinen, kann aber zu erheblichen Streitigkeiten führen. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner detailliert festlegen, wer welche Gegenstände erhält. Dies betrifft nicht nur Möbel und Haushaltsgeräte, sondern auch Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände.

Eine sorgfältige Regelung verhindert spätere Diskussionen und schafft Klarheit für beide Partner. Besonders wertvoll ist dies bei Gegenständen mit emotionalem Wert oder bei Sammlungen, die während der Ehe entstanden sind.

Praktische Tipps für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung

Vollständige Offenlegung der Vermögensverhältnisse

Ehrlichkeit ist die Grundlage jeder erfolgreichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Beide Partner sollten ihre Vermögensverhältnisse vollständig offenlegen. Dies umfasst nicht nur Bankkonten und Immobilien, sondern auch Lebensversicherungen, Rentenpunkte, Schulden und andere Verbindlichkeiten.

Eine unvollständige Offenlegung kann dazu führen, dass die Vereinbarung später angefochten wird. Zudem ist es schwierig, faire Regelungen zu treffen, wenn nicht alle relevanten Informationen vorliegen.

Zukunftsfähige Regelungen treffen

Eine gute Scheidungsfolgenvereinbarung denkt auch an die Zukunft. Lebensumstände können sich ändern: Kinder werden älter, Einkommen steigen oder fallen, Gesundheit kann sich verschlechtern. Die Vereinbarung sollte daher Anpassungsklauseln enthalten oder zumindest die wichtigsten Szenarien berücksichtigen.

Bei Unterhaltsverpflichtungen sollten Änderungsvorbehalte vereinbart werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse erheblich ändern. Bei Sorgerechtsregelungen sollte das Älterwerden der Kinder und ihre eigenen Wünsche berücksichtigt werden.

Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein komplexes rechtliches Instrument. Auch wenn die Partner sich einig sind, sollten sie sich professionell beraten lassen. Ein Familienrechtsanwalt kann dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und rechtssichere Formulierungen zu finden.

Besonders wichtig ist die Beratung bei steuerlichen Fragen. Zugewinnausgleich, Unterhalt und Vermögensübertragungen können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben, die bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungen für Ihre Situation am besten geeignet sind, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Eine fundierte Beratung kann Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden und eine Vereinbarung zu treffen, die Ihren Interessen langfristig dient.

Notarielle Beurkundung nicht vergessen

Viele Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedürfen der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen über Immobilien, Zugewinnausgleich und Unterhalt. Der Notar prüft dabei nicht nur die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung, sondern klärt auch über die Tragweite der getroffenen Regelungen auf.

Die notarielle Beurkundung ist zwar mit Kosten verbunden, bietet aber auch Sicherheit. Notariell beurkundete Vereinbarungen sind vollstreckbar, das bedeutet, bei Nichteinhaltung kann direkt in das Vermögen des anderen Partners vollstreckt werden.

Checkliste: Was gehört in Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung?

Vermögensauseinandersetzung

  • Vollständige Auflistung aller Vermögenswerte und Schulden
  • Regelung des Zugewinnausgleichs oder Abweichung davon
  • Aufteilung von Immobilien und Bestimmung der Finanzierung
  • Verteilung von Hausrat und persönlichen Gegenständen
  • Regelung von Lebensversicherungen und Altersvorsorge

Unterhaltsfragen

  • Höhe und Dauer des Trennungsunterhalts
  • Regelungen zum nachehelichen Unterhalt
  • Kindesunterhalt und Sonderbedarf
  • Steuerliche Behandlung der Unterhaltszahlungen
  • Anpassungsklauseln bei Änderung der Verhältnisse

Kinder und Sorgerecht

  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Detaillierte Umgangsregelungen
  • Ferienregelungen und Feiertagsregelungen
  • Regelungen für Auslandsreisen
  • Finanzierung von Ausbildung und Studium
  • Informationsrechte bei schulischen und medizinischen Angelegenheiten

Formelle Anforderungen

  • Notarielle Beurkundung für alle erforderlichen Punkte
  • Vollmachten für Verfahren und Behördengänge
  • Regelungen zur Abwicklung von gemeinsamen Verträgen
  • Schweigepflichtsentbindungen für Ärzte, Banken etc.

Sonstige Punkte

  • Regelungen zu Krankenversicherung und Versorgungsausgleich
  • Namensrecht nach der Scheidung
  • Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen

Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung als Schlüssel zu einer einvernehmlichen Scheidung

Eine durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarung ist weit mehr als nur ein rechtliches Dokument – sie ist der Grundstein für einen respektvollen Umgang miteinander auch nach der Scheidung. Sie ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihr Leben zu behalten und selbst zu bestimmen, wie Sie die Folgen Ihrer Scheidung regeln möchten.

Die Investition in eine professionell erstellte Scheidungsfolgenvereinbarung zahlt sich langfristig aus. Sie sparen nicht nur Zeit und Geld, sondern bewahren auch Ihre Privatsphäre und schonen Ihre Nerven. Besonders wenn Kinder betroffen sind, ist eine einvernehmliche Regelung Gold wert, da sie die Grundlage für eine funktionierende Elternschaft nach der Trennung schafft.

Denken Sie daran: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern ein Beweis für Ihre Weitsicht und Verantwortung. Sie zeigt, dass Sie auch in einer schwierigen Situation rational handeln und das Beste für alle Beteiligten wollen.

Wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen möchten, zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen. Unsere Kanzlei D’ANTUONO Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und kann Sie dabei unterstützen, eine Vereinbarung zu erstellen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und rechtlich belastbar ist. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist besonders sinnvoll, wenn die Ehepartner sich grundsätzlich einig sind und ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden möchten. Sie ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Bei sehr einfachen Verhältnissen ohne Kinder, Immobilien oder größeres Vermögen kann auch eine Scheidung ohne separate Vereinbarung unkompliziert ablaufen.
Ja, eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann grundsätzlich geändert werden, wenn beide Partner einverstanden sind. Änderungen bedürfen derselben Form wie die ursprüngliche Vereinbarung. Bei notariell beurkundeten Vereinbarungen ist also auch für Änderungen eine notarielle Beurkundung erforderlich. Einseitige Änderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarungen sind vollstreckbar. Das bedeutet, bei Nichteinhaltung kann direkt in das Vermögen des anderen Partners vollstreckt werden, ohne dass ein weiteres Gerichtsverfahren erforderlich ist. Bei nicht notariell beurkundeten Vereinbarungen muss zunächst ein Titel vor Gericht erwirkt werden.
Die Kosten setzen sich aus Anwaltskosten, Notarkosten und gegebenenfalls Kosten für Gutachten zusammen. Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert. Notarkosten werden nach der Gebührenordnung für Notare berechnet.
Rechtlich ist es nicht zwingend erforderlich, dass beide Partner einen eigenen Anwalt haben. Es ist jedoch empfehlenswert, da ein Anwalt nur die Interessen seines Mandanten vertreten kann. Bei komplexen Vereinbarungen oder unterschiedlichen Interessen sollte jeder Partner seinen eigenen Anwalt konsultieren.
Auf Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht verzichtet werden, da dieser dem Kind zusteht und nicht den Eltern. Möglich sind jedoch Vereinbarungen über die Art der Unterhaltsleistung (Naturalunterhalt statt Geldunterhalt) oder über Sonderbedarf und Mehrbedarf. Der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle muss gewährleistet bleiben.
Ein Ehevertrag wird vor oder während der Ehe geschlossen und regelt die Verhältnisse während der Ehe sowie für den Fall der Scheidung. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird hingegen erst geschlossen, wenn die Scheidung bereits beschlossen ist, und regelt nur die Folgen der Scheidung.
Ja, bei internationalen Bezügen können auch Regelungen zum anwendbaren Recht, zur Zuständigkeit von Gerichten oder zur Anerkennung der Scheidung im Ausland getroffen werden. Dies ist besonders wichtig, wenn die Partner verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder Vermögen im Ausland besitzen.
Die Dauer hängt von der Komplexität der Vereinbarung und der Einigkeit der Partner ab. Bei einfachen Verhältnissen kann eine Vereinbarung innerhalb weniger Wochen erstellt werden. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder strittigen Punkten kann es mehrere Monate dauern.
Sittenwidrige Vereinbarungen sind unwirksam. In diesem Fall greifen die gesetzlichen Regelungen. Um Sittenwidrigkeit zu vermeiden, sollten beide Partner ausreichend über die Folgen der Vereinbarung informiert werden und die Vereinbarung sollte nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Partners führen.
Über den Autor:
Picture of Christina Spohr
Christina Spohr
Rechtsanwältin Christina Spohr ist seit 2006 Rechtsanwältin und seit 2014 auch Fachanwältin für Familienrecht. Sie betreut ihre Mandanten rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Ihre Spezialgebiete sind u.a. Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Spohr Sie in familienrechtlichen Belangen – glücklicherweise nicht nur in der dramatischen Scheidungsphase einer Ehe, sondern auch bei vertraglichen Angelegenheiten vorab, wie bspw. der Erstellung eines Ehevertrags.
Das sagen Mandanten über uns
Beitrag teilen:
Weitere spannende Artikel für Sie:
nach scheidung unterhalt für exfrau
Nach Scheidung Unterhalt für Exfrau

Nachehelicher Unterhalt in Deutschland ist nicht automatisch und setzt besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus. Im Mittelpunkt steht der Grundsatz der Eigenverantwortung – jeder Ex-Partner soll grundsätzlich für sich selbst sorgen. Ausnahmen gelten bei Kinderbetreuung, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder unzureichendem Einkommen. Eine rechtliche Beratung ist für individuelle Ansprüche unerlässlich.

Zum Ratgeberartikel »
kündigung von dienstverträgen
Kündigung von Dienstverträgen

Die Kündigung eines Dienstvertrags erfordert genaue Kenntnisse der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Ordentliche und außerordentliche Kündigungen sind möglich, jedoch an Fristen und Voraussetzungen gebunden. Eine sorgfältige Vorbereitung, Dokumentation und gegebenenfalls juristische Beratung helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden und die Vertragsbeendigung rechtssicher zu gestalten

Zum Ratgeberartikel »
Nach oben scrollen