Das Wichtigste im Überblick
- Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle wichtigen Aspekte der Scheidung außergerichtlich - von Unterhalt über Sorgerecht bis hin zur Vermögensaufteilung und erspart Ihnen langwierige Gerichtsverfahren
- Notarielle Beurkundung ist für die meisten Regelungen Pflicht - ohne diese formelle Bestätigung sind viele Vereinbarungen rechtlich unwirksam und können später nicht durchgesetzt werden.
- Erhebliche Kosten- und Zeitersparnis gegenüber streitigen Verfahren - eine durchdachte Vereinbarung reduziert Anwalts- und Gerichtskosten erheblich und verkürzt die Scheidungsdauer von Jahren auf wenige Monate.
Warum eine Scheidungsfolgenvereinbarung Ihre Scheidung erleichtern kann
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die geklärt werden müssen. Was geschieht mit dem gemeinsamen Eigenheim? Wer zahlt wie viel Unterhalt? Wie wird das Sorgerecht für die Kinder geregelt? Diese und viele weitere Fragen können Scheidungsverfahren in die Länge ziehen und erhebliche Kosten verursachen.
Hier kommt die Scheidungsfolgenvereinbarung ins Spiel. Sie bietet Ehepartnern die Möglichkeit, die Folgen ihrer Scheidung eigenverantwortlich und einvernehmlich zu regeln, ohne dass ein Richter über jeden Streitpunkt entscheiden muss. Diese Vereinbarung ist ein mächtiges Instrument, das nicht nur Zeit und Geld spart, sondern auch dabei hilft, die Beziehung zwischen den Ex-Partnern zu schonen – besonders wichtig, wenn gemeinsame Kinder beteiligt sind.
Doch was verbirgt sich hinter diesem juristischen Begriff? Welche Aspekte können und sollten in einer solchen Vereinbarung geregelt werden? Und worauf müssen Sie achten, damit Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung rechtssicher ist und vor Gericht Bestand hat?
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung:
Rechtliche Grundlagen
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung regelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in verschiedenen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere in den §§ 1408 ff. BGB (Zugewinnausgleich), §§ 1570 ff. BGB (Unterhalt) und §§ 1626 ff. BGB (elterliche Sorge).
Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterscheidet sich grundlegend von der Scheidungsfolgesache, die vor Gericht verhandelt wird. Während bei letzterer ein Richter über die strittigen Punkte entscheidet, können die Ehepartner in einer Scheidungsfolgenvereinbarung selbst bestimmen, wie sie die Folgen ihrer Scheidung regeln möchten – allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt den Ehepartnern dabei weitreichende Gestaltungsfreiheit. Sie können beispielsweise vom gesetzlichen Zugewinnausgleich abweichen, Unterhaltsansprüche modifizieren oder ausschließen und Regelungen für das Sorgerecht treffen. Diese Vereinbarung wird auch als Scheidungskonvention oder Ehescheidungsvereinbarung bezeichnet.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Vereinbarungen, die der notariellen Beurkundung bedürfen, und solchen, die auch in einfacher Schriftform getroffen werden können. Regelungen über Immobilien, Zugewinnausgleich und Unterhalt müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann sowohl vor als auch während des Scheidungsverfahrens abgeschlossen werden. Wird sie bereits vor der Trennung oder in der Trennungszeit geschlossen, spricht man von einer vorsorglichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese bietet den Vorteil, dass die Ehepartner noch in einer weniger emotionalen Situation verhandeln können.
Hauptaspekte einer Scheidungsfolgenvereinbarung: Was können Sie regeln?
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
Der Zugewinnausgleich ist einer der komplexesten Bereiche einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erwirbt jeder Partner sein eigenes Vermögen. Bei der Scheidung wird jedoch der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner vom gesetzlichen Zugewinnausgleich nach § 1371 ff. BGB abweichen. Sie können beispielsweise vereinbaren, dass kein Zugewinnausgleich stattfindet, einzelne Vermögensgegenstände von der Berechnung ausgenommen werden oder eine pauschale Abfindung gezahlt wird.
Besonders bei Immobilien bietet die Scheidungsfolgenvereinbarung praktische Lösungen. Die Partner können regeln, wer das Eigenheim behält, wie der andere Partner ausgezahlt wird oder ob die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt wird. Auch die Übernahme von Verbindlichkeiten wie Hypotheken kann detailliert geregelt werden.
Unterhaltsverpflichtungen umfassend regeln
Unterhalt ist oft der emotionalste Streitpunkt bei Scheidungen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt zu regeln. Dabei können die Ehepartner von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1570 ff. BGB abweichen, allerdings nur im Rahmen der Sittenwidrigkeit und unter Beachtung der Billigkeit.
Beim Ehegattenunterhalt können verschiedene Varianten vereinbart werden: eine zeitliche Befristung, eine Herabsetzung der Unterhaltshöhe oder sogar ein vollständiger Verzicht auf Unterhalt. Wichtig ist dabei, dass die Vereinbarung nicht sittenwidrig ist und beide Partner die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen.
Der Kindesunterhalt unterliegt besonderen Beschränkungen. Hier können die Eltern nicht beliebig vom gesetzlichen Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abweichen, da das Kindeswohl oberste Priorität hat. Dennoch sind Regelungen zur Zahlung von Sonderbedarf, Mehrbedarf oder zur Übernahme von Kosten für Schule und Ausbildung möglich.
Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder
Das Wohl der Kinder steht bei jeder Scheidung im Mittelpunkt. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eltern Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht treffen, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung grundsätzlich bestehen, es sei denn, ein Elternteil beantragt die Übertragung des alleinigen Sorgerechts.
Detaillierte Umgangsregelungen können Konflikte nach der Scheidung erheblich reduzieren. Die Vereinbarung kann festlegen, wann und wie oft das Kind beim anderen Elternteil ist, wie die Ferien aufgeteilt werden und wer bei wichtigen Entscheidungen (Schule, Arzt, Ausbildung) das Sagen hat.
Bei größeren Kindern sollten auch Regelungen für die Finanzierung von Ausbildung, Studium oder Führerschein getroffen werden. Hier können die Eltern vereinbaren, wer welche Kosten trägt und wie lange die Unterhaltspflicht andauert.
Hausrat und persönliche Gegenstände
Die Aufteilung des Hausrats mag auf den ersten Blick trivial erscheinen, kann aber zu erheblichen Streitigkeiten führen. In der Scheidungsfolgenvereinbarung können die Ehepartner detailliert festlegen, wer welche Gegenstände erhält. Dies betrifft nicht nur Möbel und Haushaltsgeräte, sondern auch Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände.
Eine sorgfältige Regelung verhindert spätere Diskussionen und schafft Klarheit für beide Partner. Besonders wertvoll ist dies bei Gegenständen mit emotionalem Wert oder bei Sammlungen, die während der Ehe entstanden sind.
Praktische Tipps für Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung
Vollständige Offenlegung der Vermögensverhältnisse
Ehrlichkeit ist die Grundlage jeder erfolgreichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Beide Partner sollten ihre Vermögensverhältnisse vollständig offenlegen. Dies umfasst nicht nur Bankkonten und Immobilien, sondern auch Lebensversicherungen, Rentenpunkte, Schulden und andere Verbindlichkeiten.
Eine unvollständige Offenlegung kann dazu führen, dass die Vereinbarung später angefochten wird. Zudem ist es schwierig, faire Regelungen zu treffen, wenn nicht alle relevanten Informationen vorliegen.
Zukunftsfähige Regelungen treffen
Eine gute Scheidungsfolgenvereinbarung denkt auch an die Zukunft. Lebensumstände können sich ändern: Kinder werden älter, Einkommen steigen oder fallen, Gesundheit kann sich verschlechtern. Die Vereinbarung sollte daher Anpassungsklauseln enthalten oder zumindest die wichtigsten Szenarien berücksichtigen.
Bei Unterhaltsverpflichtungen sollten Änderungsvorbehalte vereinbart werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse erheblich ändern. Bei Sorgerechtsregelungen sollte das Älterwerden der Kinder und ihre eigenen Wünsche berücksichtigt werden.
Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein komplexes rechtliches Instrument. Auch wenn die Partner sich einig sind, sollten sie sich professionell beraten lassen. Ein Familienrechtsanwalt kann dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und rechtssichere Formulierungen zu finden.
Besonders wichtig ist die Beratung bei steuerlichen Fragen. Zugewinnausgleich, Unterhalt und Vermögensübertragungen können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben, die bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungen für Ihre Situation am besten geeignet sind, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Eine fundierte Beratung kann Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden und eine Vereinbarung zu treffen, die Ihren Interessen langfristig dient.
Notarielle Beurkundung nicht vergessen
Viele Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung bedürfen der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Dies betrifft insbesondere Vereinbarungen über Immobilien, Zugewinnausgleich und Unterhalt. Der Notar prüft dabei nicht nur die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung, sondern klärt auch über die Tragweite der getroffenen Regelungen auf.
Die notarielle Beurkundung ist zwar mit Kosten verbunden, bietet aber auch Sicherheit. Notariell beurkundete Vereinbarungen sind vollstreckbar, das bedeutet, bei Nichteinhaltung kann direkt in das Vermögen des anderen Partners vollstreckt werden.
Checkliste: Was gehört in Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung?
Vermögensauseinandersetzung
- Vollständige Auflistung aller Vermögenswerte und Schulden
- Regelung des Zugewinnausgleichs oder Abweichung davon
- Aufteilung von Immobilien und Bestimmung der Finanzierung
- Verteilung von Hausrat und persönlichen Gegenständen
- Regelung von Lebensversicherungen und Altersvorsorge
Unterhaltsfragen
- Höhe und Dauer des Trennungsunterhalts
- Regelungen zum nachehelichen Unterhalt
- Kindesunterhalt und Sonderbedarf
- Steuerliche Behandlung der Unterhaltszahlungen
- Anpassungsklauseln bei Änderung der Verhältnisse
Kinder und Sorgerecht
- Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Detaillierte Umgangsregelungen
- Ferienregelungen und Feiertagsregelungen
- Regelungen für Auslandsreisen
- Finanzierung von Ausbildung und Studium
- Informationsrechte bei schulischen und medizinischen Angelegenheiten
Formelle Anforderungen
- Notarielle Beurkundung für alle erforderlichen Punkte
- Vollmachten für Verfahren und Behördengänge
- Regelungen zur Abwicklung von gemeinsamen Verträgen
- Schweigepflichtsentbindungen für Ärzte, Banken etc.
Sonstige Punkte
- Regelungen zu Krankenversicherung und Versorgungsausgleich
- Namensrecht nach der Scheidung
- Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
- Vertraulichkeitsvereinbarungen
Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung als Schlüssel zu einer einvernehmlichen Scheidung
Eine durchdachte Scheidungsfolgenvereinbarung ist weit mehr als nur ein rechtliches Dokument – sie ist der Grundstein für einen respektvollen Umgang miteinander auch nach der Scheidung. Sie ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihr Leben zu behalten und selbst zu bestimmen, wie Sie die Folgen Ihrer Scheidung regeln möchten.
Die Investition in eine professionell erstellte Scheidungsfolgenvereinbarung zahlt sich langfristig aus. Sie sparen nicht nur Zeit und Geld, sondern bewahren auch Ihre Privatsphäre und schonen Ihre Nerven. Besonders wenn Kinder betroffen sind, ist eine einvernehmliche Regelung Gold wert, da sie die Grundlage für eine funktionierende Elternschaft nach der Trennung schafft.
Denken Sie daran: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist kein Zeichen des Scheiterns, sondern ein Beweis für Ihre Weitsicht und Verantwortung. Sie zeigt, dass Sie auch in einer schwierigen Situation rational handeln und das Beste für alle Beteiligten wollen.
Wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen möchten, zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen. Unsere Kanzlei D’ANTUONO Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Familienrecht und kann Sie dabei unterstützen, eine Vereinbarung zu erstellen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und rechtlich belastbar ist. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.