Die Abrechnung des monatlichen Arbeitsentgelts im Arbeitsrecht
Wann besteht ein Anspruch auf Abrechnung des Arbeitsentgelts?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dass der Arbeitgeber das verdiente Arbeitsentgelt in Form einer Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung abrechnet. Die Verpflichtung zur Erteilung einer Abrechnung besteht nicht, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten Abrechnung nicht geändert haben.
Muss die Abrechnung schriftlich erfolgen?
Die Abrechnung ist bei der Zahlung des Arbeitsentgelts in Textform zu erteilen – § 108 GewO. Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben (§ 126b BGB), so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das
- es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
- geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht bin ich spezialisiert auf arbeitsrechtliche Beratungen und Auseinandersetzungen. Neben dem klassischen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag etc.) berate und vertrete ich Sie in Angelegenheiten des Sozialversicherungsbeitragsrecht (Scheinselbständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Kommanditisten, Freelancer, Statusfeststellungsverfahren etc.). Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!
Ihr Giuseppe D’Antuono
Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht
Welche Angaben muss die Abrechnung enthalten?
Die Abrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Lohnes / Gehalts enthalten. Dies beinhaltet z.B. Angaben über Zulagen, Zuschläge, Abzüge, einen Vorschuss, eine Abschlagszahlung etc. Der Arbeitnehmer kann von dem Arbeitgeber grundsätzlich auch verlangen, dass er ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Lohns / Gehalts erklärt.