Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler und Missgeschicke. So wundert es kaum, dass es eine ganze Reihe von „Haarunfällen“ beim Friseur gibt, die die Gerichte beschäftigen. Von optischen Beeinträchtigungen nach dem Friseurtermin (OLG Köln, Urteil vom 25.10.2010, Az. 19 U 75/10), bis hin zu allergischen Reaktionen nach dem Friseurbesuch (AG Rüdesheim am Rhein, Urteil vom 03.07.2014, Az. 3 C 344/12) sind viele Haarunfälle anstelle der gewünschten Trendfrisuren denkbar.
Neuerdings soll ein Hautpilz sein Unwesen treiben. Es handelt sich wohl um einen hochansteckenden Pilz, der sich in Deutschland, insbesondere in Baden-Württemberg, rasant ausbreiten soll. Gerade die Region rund um Stuttgart, Sindelfingen und Heilbronn sollen immer mehr akute Fälle auftreten.
Die Infektionszahlen sprechen eine klare Sprache in Heilbronn und Umland. Der Hautpilz aus dem Barbershop ist in ganz Baden-Württemberg auf dem Vormarsch. Die beliebten High Fade und Undercut-Haarschnitte sorgen besonders stark zur rasanten Verbreitung des Hautpilzes Trichophyton tonsurans. Besonders Kinder und junge Männer zwischen 15 und 35 Jahren sind von dem Hautpilz in den Haaren betroffen. Die Ursache scheint an mangelnder Hygiene in einigen Barbershops und Friseurläden zu liegen. Beim Rasieren der beliebten High Fade Frisuren kommt es zu minimalen Verletzungen der Kopfhaut. Dies ist normal, ist der Rasierapparat jedoch nicht korrekt desinfiziert, wird der Hautpilz schnell übertragen und macht sich durch Rötungen und Ausschlag bemerkbar.
Welche Rechte Betroffene haben können, wenn der Friseurbesuch oder Besuch beim Barbershop einen Schaden beim Kunden hinterlässt, erläutern wir in diesem Ratgeber.
Was ist Trichophyton tonsurans und wie macht er sich bemerkbar?
Der Hautpilz Trichophyton tonsurans ist ein hoch ansteckender Pilz, der hauptsächlich auf der Kopfhaut und in den Haaren vorkommt. Er verursacht Haarausfall, Schuppenbildung, Flecken und Entzündungen und wird durch direkten Kontakt mit infizierten Personen oder kontaminierten Gegenständen wie Kämmen und Bürsten übertragen.
Als Hauptverursacher von Dermatophytosen beim Menschen, darunter Tinea capitis (Kopfhautpilz) und Tinea corporis (Ringelflechte), ist Trichophyton tonsurans besonders häufig bei Kindern anzutreffen. Der Pilz ernährt sich von Keratin, einer Substanz in Haut, Haaren und Nägeln, und produziert Keratinasen, die Keratin abbauen. Dies führt zu kreisrunden, schuppigen Entzündungen, die jucken können, und kann auf der Kopfhaut zu Haarausfall führen, da der Pilz die Haare angreift und sie an der Follikelöffnung bricht.
Die Behandlung der Patienten von Infektionen, die durch Trichophyton tonsurans verursacht werden, erfolgt typischerweise mit antifungalen Medikamenten, die entweder topisch (direkt auf die Haut aufgetragen) oder systemisch (oral eingenommen) sein können, abhängig von der Schwere und Lage der Infektion. Wichtig ist dabei auch die persönliche Hygiene und, im Fall von Tinea capitis, die Behandlung mit einem medizinischen Shampoo, um die Verbreitung des Pilzes zu minimieren.
Symptome und Erkennung der Pilzinfektion
Trichophyton tonsurans ist ein hautpathogener Pilz, der eine Reihe von Hauterkrankungen verursacht, darunter Tinea capitis (Kopfhautpilz), Ringelflechte und Tinea pedis (Fußpilz). Die Symptome und die Erkennung dieser Pilzinfektion hängen von der betroffenen Körperstelle ab und die Gefahr einer Ansteckung ist sehr hoch, aber es gibt einige allgemeine Hinweise, die auf eine Infektion durch diesen Pilz deuten können.
Tinea capitis (Kopfhautpilz)
- Haarverlust: Infektionen am Kopf können zu kahlen Stellen führen, wo das Haar am Ansatz abbricht.
- Skalpierung und Schuppung: Der betroffene Bereich kann schuppig und rot sein, oft mit einem schwarzen Punkt Muster, wo das Haar abbricht.
- Juckreiz: Ein häufiges Symptom, das aber nicht immer auftritt, ist Juckreiz.
- Kerion: Eine starke, entzündliche Reaktion auf den Pilz, die zu einer geschwollenen, eitrigen Masse führen kann.
Die Diagnose einer Infektion durch Trichophyton tonsurans erfolgt üblicherweise durch:
- Visuelle Untersuchung: Ein Dermatologe kann oft schon durch die Betrachtung der Läsionen eine vorläufige Diagnose stellen.
- Mikroskopische Untersuchung: Eine Probe der betroffenen Haut, Haare oder Nägel kann unter dem Mikroskop untersucht werden, um den Pilz direkt zu erkennen.
- Kultur: Eine Probe kann auf einem Nährboden kultiviert werden, um das spezifische Wachstum von Trichophyton tonsurans nachzuweisen.
- Wood-Lampe: Eine spezielle UV-Lampe kann in manchen Fällen verwendet werden, um eine Infektion zu identifizieren.
Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung sind wichtig, um die Ausbreitung der Infektion zu verhindern und Komplikationen zu vermeiden.
Behandlung des Hautpilzes in Baden-Württemberg
Die Behandlung erfolgt in der Regel mit antimykotischen Medikamenten, die sowohl äußerlich als auch innerlich angewendet werden können. Je nach Schwere der Infektion kann die Therapie mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Es ist wichtig, die Behandlung konsequent durchzuführen, um ein Wiederaufflammen der Infektion zu verhindern.
Wenn Sie das Gefühl haben, die Pilzinfektion habe sich auf Ihrem Kopf oder in ihrem Nacken ausgebreitet, sollten Sie einen Hautarzt oder eine Hautklinik aufsuchen.
Besonders in Barbershops fühlt der Pilz sich wohl
Der Hautpilz Trichophyton tonsurans fühlt sich besonders wohl in warmen, feuchten Umgebungen. Hier sind einige spezifische Bereiche, in denen er häufig vorkommt:
- Kopfhaut: Der Pilz siedelt sich häufig auf der Kopfhaut an, da dort viele Haare und eine höhere Feuchtigkeit vorhanden sind.
- Haarfollikel: Trichophyton tonsurans dringt in die Haarfollikel ein und ernährt sich von Keratin, was ihm ein ideales Umfeld bietet.
- Hautfalten: Der Pilz gedeiht auch in Hautfalten und Bereichen mit hoher Feuchtigkeit, wie z. B. zwischen den Zehen, in der Leistengegend oder unter den Achseln.
- Kontaminierte Gegenstände: Der Hautpilz kann auf Gegenständen wie Kämmen, Bürsten, Handtüchern und Kleidung überleben, was die Übertragung erleichtert.
Um eine Infektion zu vermeiden, ist es wichtig, solche feuchten und warmen Umgebungen sowie den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen zu vermeiden.
Wieso tritt der Hautpilz insbesondere in Barbershops auf?
Der Pilz fühlt sich in feucht-warmen Umgebungen wohl. In einem Barbershop herrscht hoher Betrieb, die Läden rechnen sich nur durch die stetige Abfertigung von Kunden. Das Ganze oft zu Dumpingpreisen! Und genau hier erkennen Friseurexperten, aber auch Barbershop-Betreiber aus Baden-Württemberg das Problem. Der hohe Kosten-Leistungsdruck schlägt sich in fahrlässiger Arbeitsweise nieder. Nicht korrekt desinfizierte Kämme, Scheren und Rasiermesser verursachen die Problematik in Heilbronn, Sindelfingen und Umland. Mangelnde Hygiene ermöglicht erst den rasanten Anstieg der Fallzahlen in der Region.
Dies wundert die Experten nicht. Bietet der Kollege auf der anderen Straßenseite seine Rundum-Pflege für den Mann 1 Euro günstiger an, so muss der Betreiber nachziehen oder er verliert überlebenswichtige Kunden. Die Mentalität Geiz ist geil führt auch beim Barbier zu Problemen. Akkordarbeit, um sich zu rechnen, führt aber zu mangelnder Hygiene. Würden Barbiere so kalkulieren, wie es sich für Friseurmeister gehört, dann würde der Haarschnitt auch bei ihnen 37 Euro kosten und das volle Programm mit Bart sogar circa 70 Euro. Bei vielen Barbieren zahlt man deutlich weniger als ein Drittel dieses Preises. Weiterhin besteht das Problem, dass Barbershops oft unausgebildete Kräfte beschäftigen.
Der Mitarbeiter im Barbershop benötigt keine Friseurausbildung und zur Eröffnung keinen Friseurmeistertitel. Das Friseurhandwerk regt sich bereits seit Jahren über diesen Zustand und die rechtliche „Lücke“, zurecht, auf. Der Bereich des Barbiers ist nicht mal ein prüfungsrelevanter Teil der Abschlussprüfung zum Friseur. Somit haben die Mitarbeitenden oft nicht die qualifizierte und hygienebewusste Ausbildung, die sie eigentlich bräuchten, um den Pilz einzudämmen und ihm den Gar auszumachen.
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Ihre Dagmar Totz
Rechtsanwältin für Zivilrecht
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz/ Schmerzensgeld wegen des Hautpilzes
Der Kunde schließt mit dem Friseur einen Werkvertrag, geschuldet wird etwa ein Haarschnitt oder eine bestimmte Färbung bzw. eine Dauerwelle. Der Friseur ist demnach verpflichtet die vereinbarte Frisur und Ergebnis herzustellen. Das heißt, er darf etwa die Haare nicht kürzer schneiden, als vereinbart.
Andererseits kann nicht jede Unzufriedenheit des Kunden einen Schadensersatzanspruch auslösen. Nur wenn die Frisur wirklich einen Mangel aufweist, kann der Kunde Ersatz fordern.
Ein Mangel liegt etwa vor, wenn sich der Friseur nicht an Absprachen hält oder nicht darüber aufgeklärt hat, dass ein gewünschtes Farbergebnis etwa aufgrund der Naturfarbe nicht erreicht werden kann.
Wichtig ist ferner, dass der Kunde dem Friseur die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat, und zwar vor der Geltendmachung von Schadensersatz. Die Nachbesserung ist dann für den Kunden kostenlos.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Friseur ist bei gravierenden Fehlern und einem gesundheitlichen Schaden (etwa Schädigung der Kopfhaut oder der Haarstruktur) denkbar. Dabei muss im konkreten Fall beurteilt werden, welche Folgen für den Kunden eingetreten sind (etwa Hautverätzungen, Haarverlust etc.) und ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Denn Schmerzensgeld hat eine doppelte Funktion. Es soll für erlittene Schmerzen entschädigen (die sog. Ausgleichsfunktion) aber zugleich auch eine Genugtuung für das Unrecht bieten (Genugtuungsfunktion). Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern bedarf einer Betrachtung im konkreten Fall.
Hautpilz: Barbershop Vorsichtsmaßnahmen
Wenn Sie häufig einen Barbershop besuchen, sollten Sie auf folgende Aspekte achten:
- Achten Sie auf die Hygiene im Barbershop. Sehen Sie zu, dass Werkzeuge desinfiziert werden.
- Bringen Sie im Zweifelsfall eigene Utensilien mit.
- Meiden Sie Barbershops, die einen unsauberen Eindruck machen.
- Informieren Sie sich über die Reputation des Barbershops, bevor Sie ihn besuchen.
Fazit Hautpilz durch Barbershop-Besuch in Baden-Württemberg
Friseure und Barber in Baden-Württemberg sollten Ihr Haftungsrisiko stets im Auge halten. Aufklärung und eine gute Kommunikation dürfen nicht unterschätzt werden. Wie wichtig auch die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Schulung des Personals im Hinblick auf Hygiene und Desinfizierung von Rasieren, Scheren und sonstigen Friseurbedarf ist, zeigt die aktuelle Verbreitung des Haarpilzes in Heilbronn und Umland.
Sollte der Pilz eine langfristige Behandlung erforderlich machen oder Haarausfall an den vom Pilz betroffenen Stellen verursachen, werden sich wahrscheinlich auch die Gerichte damit zu befassen haben. Sie möchten ihren Anspruch prüfen lassen? Scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren, als erfahrene Rechtsanwältin im Haftungsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Fotonachweise:
Foto von Thgusstavo Santana
Foto von Cláudio Emanuel