Keine schriftliche Kündigung?
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht mündlich gekündigt werden, sodass eine mündliche Kündigung immer unwirksam und angreifbar ist. Eine Kündigung muss dementsprechend stets schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist hingegen nur dann gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben, das dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird, im Original unterschrieben Ist.
Kurzum:
- Eine mündliche Kündigung ist stets unwirksam.
- Mit anderen Worten: Eine Kündigung muss mindestens der Schriftform entsprechen, d.h. von dem Arbeitgeber im Original unterschrieben sein.
- Das unterschriebene Original der Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugehen, so dass etwa die Übergabe einer Kopie oder aber ein Telefax nicht ausreicht.
- E-Mail, WhatsApp, SMS etc. erfüllen das Schriftformerfordernis nicht, so dass die Kündigung auf jeden Fall unwirksam ist
Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer sich auf die Formunwirksamkeit der Kündigung in der Regel auch noch nach Ablauf der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage berufen kann, das heißt, dass auch eine vermeintlich „verspätete“ Kündigungsschutzklage den begehrten Kündigungsschutz herbeiführen kann, wennschon die Kündigung formunwirksam ist. Darum verlassen Sie sich bei der Beurteilung der Formunwirksamkeit der Kündigung auf Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Fachanwalt für Arbeitsrecht Giuseppe D’Antuono prüft und beurteilt die Formunwirksamkeit der Kündigung unverzüglich.
Kompetenz und Erfahrung auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten
Aufgrund der auf dem Gebiet des Arbeitsrechts herrschenden Komplexität und mannigfaltigen Interessenlagen, ist eine fundierte und fachkompetente rechtliche Beratung durch einen entsprechenden Rechtsanwalt unabdingbar geworden. In unseren Kanzleiräumen in Neckarsulm, – Kreis Heilbronn – beraten Sie unsere spezialisierten Rechtsanwälte gerne sowohl in individual- als auch kollektivarbeitsrechtlichen Fragen. Ihr Ansprechpartner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht Giuseppe D’Antuono. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Giuseppe D’Antuono im Rahmen eines persönlichen Gesprächs – in den Kanzleiräumen oder per Videokonferenz – für eine fundierte individuelle Beratung zur Verfügung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Giuseppe D’Antuono berät und Vertritt nicht nur in Neckarsulm oder Heilbronn, sondern über regionale Grenzen hinweg.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Jetzt muss es schnell gehen, denn Kündigungen müssen in der Regel innerhalb der ersten drei Wochen nach ihrem Zugang gerichtlich angegriffen werden. Eine außergerichtliche Verteidigung gegen die Kündigung ist nicht ausreichend.
Denn ist die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage verstrichen, dann gilt die Kündigung – von wenigen Ausnahmen abgesehen – als wirksam, auch wenn sie angreifbar gewesen wäre.
Mündliche Kündigung – Erste Schritte:
- Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Giuseppe D’Antuono als spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Neckarsulm und dem Landkreis Heilbronn, der Ihren individuellen Fall prüfen und beurteilen wird.
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung der Kündigung mit Rechtsanwalt Giuseppe D’Antuono. Infolge der kurzen Frist zu Klageerhebung erhalten Sie umgehend einen Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.
- Halten Sie die Kündigung, den Arbeitsvertrag mit etwaigen Nachträgen und die Lohnabrechnungen / Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bereit.
- Nehmen Sie den Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht war und entscheiden Sie nach fundierter Beratung über das weitere Vorgehen in Bezug auf die ausgesprochene Kündigung.
- Vorher informieren Sie die zuständige Agentur für Arbeit über den Erhalt der Kündigung. Im Falle der Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses besteht nämlich die Verpflichtung, dass Sie sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt persönlich arbeitsuchend zu melden. Ausgenommen Sie erfahren später von der Kündigung (z. B. bei einer kürzeren Kündigungsfrist). Denn erfährt der gekündigte Arbeitnehmer von der Beendigung weniger als drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt, so muss er sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Versäumnisse können zu einer Sperrzeit in Bezug auf das Arbeitslosengeld führen.
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht bin ich spezialisiert auf arbeitsrechtliche Beratungen und Auseinandersetzungen. Neben dem klassischen Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag etc.) berate und vertrete ich Sie in Angelegenheiten des Sozialversicherungsbeitragsrecht (Scheinselbständigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Kommanditisten, Freelancer, Statusfeststellungsverfahren etc.). Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!
Ihr Giuseppe D’Antuono
Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht
Die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung sind meist gut, so dass eine Weiterbeschäftigung oder die Zahlung einer Abfindung erreicht werden kann.
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Wenden Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt D’Antuono!