Sie möchten sich scheiden lassen und fragen sich:
- Was passiert mit meinen Rentenanwartschaften bei einer Scheidung?
- Profitiere ich von Rentenanwartschaften meines Ehepartners bei einer Scheidung?
- Wurden meine relevanten Rentenzeiten überhaut zutreffend erfasst?
Allgemeine Ausführungen zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung finden Sie hier!
Woher wissen Sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens aber, wie es um Ihre Rentenanwartschaften steht?
Im Rahmen der Scheidung wird in fast allen Fällen der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das Gericht fordert bei allen Versorgungsträgern die Rentenauskünfte an, auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Oft wird dann von der Rentenversicherung festgestellt, dass für die Ehegatten noch nicht alle relevanten Rentenzeiten bei der Rentenversicherung erfasst wurden. Da das Familiengericht verpflichtet ist, alle Rentenanwartschaften, die während der Ehe von beiden Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet wurden, aufzuteilen, können im Rahmen des Scheidungsverfahrens Nachteile entstehen, wenn bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht alle Rentenzeiten erfasst sind. Deshalb ist jeder Ehegatte verpflichtet, an der Klärung seines Rentenkontos mitzuwirken.
Wie geht das?
Normalerweise erhält man von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Brief, mit dem man unter Fristsetzung aufgefordert wird, zahlreiche Fragen zu beantworten. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass man einen sog. Kontenklärungsantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen muss. Der Antrag steht auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Download bereit (V0100 – Antrag auf Kontenklärung). Dieser Antrag kann online gestellt werden; Sie können aber auch einen persönlichen Termin bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung, bei dem Versicherungsberater der DRV oder bei der örtlichen Gemeindebehörde vereinbaren. Alle Stellen sind beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare und bei der Beschaffung von Unterlagen behilflich.
Zusätzliche Informationen zum Thema „Versorgungsausgleich und Scheidung“ stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund über ihre Internetseite zur Verfügung.
Übrigens sollten auch Menschen, die sich nicht scheiden lassen wollen, nach Abschluss der Ausbildung oder auch nachdem sie Kinder bekommen haben, einen solchen Antrag stellen.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Neckarsulm bei Heilbronn unterstützt Sie im Scheidungsverfahren. Scheidungsanwältin Christina Spohr freut sich auf Ihre Anfrage.