Ehevertrag – Eine Übersicht

Ehevertrag: Ein Überblick über die wichtigsten Informationen, die Sie wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

Einfach ausgedrückt ist ein Ehevertrag eine Vereinbarung zwischen zwei Menschen, die eine Ehe eingehen wollen, in der unter anderem festgelegt wird, wie sie mit ihren Finanzen umgehen werden, falls die Verbindung nicht hält. Selbstverständlich können in einem Ehevertrag auch Regelungen zum Sorgerecht, Umgang, Unterhalt, Versorgungsausgleich und allen sonstigen Folgesachen getroffen werden. Je mehr in einem Ehevertrag geregelt wird, umso weniger Streitpotential gibt es bei einer Trennung. Auch wenn der Gedanke daran unromantisch oder sogar einschüchternd erscheinen mag, sollten Sie sich die Zeit nehmen, sich mit dem Inhalt eines Ehevertrags zu befassen, damit beide Partner beruhigt sein können, bevor sie den Bund der Ehe schließen. Wissenswert ist, dass ein Ehevertrag zu jeder Zeit geschlossen werden kann, auch wenn man schon verheiratet ist. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was diese Verträge ausmacht.

Die Entstehung eines Ehevertrags

Was beinhaltet ein Ehevertrag? 

Die Regelungen in einem Ehevertrag werden von den Ehepartnern selbst und individuell festgelegt. Selbstverständlich müssen die gesetzlichen Regeln beachtet werden. Die angedachten Regelungen dürfen einen Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen. Wenn dies der Fall ist, wird ein Ehevertrag sehr schnell sittenwidrig.

Wenn für eine Ehe keine Vereinbarung getroffen wurde, leben die Ehegatten automatisch in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass jeder Ehegatte sein Vermögen zwar behält, jedoch muss das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe erwirtschaftet hat, im Falle der Scheidung dem anderen Ehegatten hälftig ausgleichen. Wenn man die gesetzliche Folge nicht möchte, muss zwingend ein Ehevertrag geschlossen werden. Dabei kann man wählen, ob man eine Gütertrennung möchte, mit der Folge, dass der Zugewinnausgleich vermieden wird. Möglich ist aber auch, dass die Ehegatten sich für eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft entscheiden. Dabei können einzelne Vermögenspositionen vom Zugewinn ausgenommen werden oder aber man deckelt den Anspruch auf Zugewinnausgleich auf einen gewissen Betrag. Veraltet und auch aus juristischer Sicht nicht mehr empfehlenswert, ist der Güterstand der Gütergemeinschaft. Hierbei verschmelzen die einzelnen Vermögenswerte des jeweiligen Ehegatten zu einem gemeinsamen Vermögen. Nur wenige Ausnahmen fallen nicht in das gemeinsame Vermögen. Die Gütergemeinschaft ist nicht mehr zeitgemäß

Geht es in einem Ehevertrag immer darum, Gütertrennung zu vereinbaren?

Durch die Heirat treten sie automatisch in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Um dies zu ändern, können Sie sich in ihrem Ehevertrag an Stelle der Zugewinngemeinschaft für die Gütertrennung entscheiden. Die ist aber nicht unbedingt nötig und muss auch nicht zwingend das Beste für Ihre Ehe sein.  Die allgemeine Vorstellung, die Gütertrennung schließe aus, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen haften muss, ist inkorrekt. Auch in der Zugewinngemeinschaft muss der Ehepartner nur für die Verbindlichkeiten des anderen haften, sollte er sich hierzu vertraglich verpflichtet hat. Somit ist die Vereinbarung der Gütertrennung von keiner so großen Bedeutung, wie meist geglaubt wird. Heiratet z. B. ein Paar, das über keinerlei Vermögen verfügt, benötigt es auch keinen Ehevertrag um die Zugewinngemeinschaft zu vermeiden. Wenn die Ehegatten während der Ehe beide keinen Zugewinn erwirtschaften, müssen sie auch bei der gesetzlichen Regelung keinen Ausgleich an den anderen bezahlen. Etwas anderes ist es, wenn man schon im Voraus weiß, dass die Vermögensverhältnisse in der Ehe ungleich verteilt sind, z. B. weil ein Ehegatte selbständig ist und mit seiner Firma regelmäßig Vermögenswerte erwirtschaftet. In solchen Fällen ist es sicherlich ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen, welcher Güterstand für die Ehe am besten ist.

Was kann der Ehevertrag zum Versorgungsausgleich regeln?

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden Rentenanwartschaften, die während einer Ehe erworben wurden, hälftig aufgeteilt. Dies ist sinnvoll, wenn ein Partner aufgrund von Kinderbetreuung nicht gearbeitet hat. Allerdings berücksichtigt das Gesetz nicht, ob der Ausgleichsberechtigte auf diese Rentenanwartschaften angewiesen ist. Ein Ausschluss im Ehevertrag kann daher fair sein, wenn der Partner privat vorgesorgt oder ein höheres Vermögen hat. Auch bei ähnlichen Rentenanwartschaften können Eheleute im Voraus auf den Versorgungsausgleich verzichten, was eine schnellere Scheidung ermöglicht.

Wenn Sie einen Ehevertrag abschließen, sollten Sie außerdem darüber nachdenken, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, wenn einer der Ehepartner selbstständig ist. Selbstständige zahlen oft nicht in die gesetzliche Rente ein und bauen daher keine Rentenanwartschaften auf. Im Falle einer Scheidung müsste dann der nicht selbstständige Ehepartner dessen Rentenanwartschaften ausgleichen, obwohl der selbstständige Ehepartner möglicherweise privat vorgesorgt hat.

Ist im Ehevertrag ein Verzicht auf Versorgungsausgleich möglich?

Ein Ehevertrag kann den Verzicht auf den Versorgungsausgleich beinhalten, was bedeutet, dass die Rentenanwartschaften im Falle einer Scheidung nicht geteilt werden müssen. In der Regel ist dies gültig, wenn der Versorgungsausgleichsverzicht notariell festgehalten wurde. Allerdings kann der Verzicht für ungültig erklärt werden, wenn sich die Eheverhältnisse erheblich verändern, z.B. wenn eine Partei ihren Beruf aufgeben muss, um Kinder zu betreuen. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Erstellung eines Ehevertrags alle Eventualitäten in Betracht zu ziehen und sie entsprechend zu berücksichtigen.

Welche Vereinbarungen zum Haus kann ich im Ehevertrag treffen?

Hier kommt es darauf an, wem das Haus gehört. gehört es beiden Ehegatten jeweils zu gleichen Teilen, kann in einem Vertrag vereinbart werden, was mit dem Haus geschehen soll, wenn es zur Scheidung kommt. Ebenso kann man Vereinbarungen treffen, falls ein Ehegatte in das Haus mehr Geld gesteckt hat als der andere. Es ist auch möglich zu vereinbaren, dass ein Ehegatte, der die Kinder betreut, im gemeinsamen Haus kostenfrei leben kann, bis das letzte Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Bereich kann fast alles geregelt werden. Gehört das Haus nur einem Ehegatten alleine, wäe auch denkbar, im Ehevertrag zu regeln, dass die Wertsteigerung des Hauses beim Zugewinn außenvor gelassen wird.

Wann wird ein Ehevertrag geschlossen?

Es ist nie zu spät für einen Ehevertrag. Ob vor, während oder nach der Eheschließung – ein Ehevertrag kann jederzeit abgeschlossen werden, um Trennungs- oder Scheidungsfolgen zu regeln. Ein idealer Zeitpunkt ist vor der Eheschließung, um von Anfang an Klarheit  zu schaffen. Ansonsten ist der Abschluss eines Ehevertrags geboten, wenn sich während der Ehe die Lebensumstände ändern.

Wer entwirft den Ehevertrag: Notar oder Anwalt?

Sollten Sie einen Notar damit beauftragen, Ihren Ehevertrag zu entwerfen, müssen Sie beachten, dass Notare keine Interessenvertreter sind. Notare sind verpflichtet, beide Parteien gleich zu informieren und zu beraten, ohne die Interessen eines Ehepartners bevorzugt hervorzuheben.

Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, bei der Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden, sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen, um Ihren Ehevertrag zu entwerfen. Der Anwalt wird den Vertragsentwurf dem Ehepartner zur Stellungnahme vorlegen, der sich dann ebenfalls anwaltlich beraten lassen kann und auch sollte. Wenn Sie sich auf einen Entwurf geeinigt haben, müssen Sie eine notarielle Beurkundung vornehmen lassen. Nur dann ist der Ehevertrag rechtsverbindlich.

Muss ein Ehevertrag notariell beglaubigt werden?

Ein Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Eine einfache notarielle Beglaubigung reicht nicht aus, damit der Ehevertrag wirksam ist. Die Beurkundung ist erforderlich!

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

Ein Ehevertrag muss vom Notar beurkundet werden und dafür wird eine Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr hängt vom Geschäftswert ab, der wiederum vom gemeinsamen Vermögen abhängt. Wenn der Vertrag eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich enthält, werden auch die Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Normalerweise beträgt die Gebühr 3.000 EUR.

  • Bei einem Vermögen von 25.000 €, wird eine Gebühr von 230 € berechnet.
  • Bei einem Vermögen von 50.000 €, wird eine Gebühr von 330 € berechnet.
  • Bei einem Vermögen von 100.000 €, wird eine Gebühr von 546 € berechnet.

Die oben angegebenen Gebühren gelten nur, wenn Sie den Zugewinnausgleich ausschließen und keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen. Jede weitere Vereinbarung erhöht die Gebühr. Vor der Beratung sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und sein Honorar einberechnen. Anwälte berechnen ihre Gebühren entweder nach Gesetz, pauschal  oder nach Stunden. Auch hier spielt der Umfang des Ehevertrages und dessen Inhalt eine große Rolle. Je mehr in einem Vertrag geregelt wird umso teurer werden die Kosten bei Anwalt und Notar. Selbst wenn man sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht leisten kann oder leisten will, so sollte man vor Abschluss eines Ehevertrages wenigstens eine Beratung in Anspruch nehmen.

Unwirksamkeit und nachträgliche Änderung eines Ehevertrags

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?

Manche Eheverträge entsprechen nicht dem, was sie sein sollen. So gibt es manche Fälle, in denen das Gericht Eheverträge für nichtig erklärt – zum Beispiel, wenn ein Partner zu sehr bevorteilt wurde. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, hat der Bundesgerichtshof Richtlinien für Eheverträge erstellt. Eheverträge, die sich nicht an diese Richtlinien halten, können als sittenwidrig und somit für unwirksam erklärt werden.

In Eheverträgen ist besonders darauf zu achten, dass die folgenden Punkte ordentlich und richtliniengemäß formuliert werden:

  • Betreuungsunterhalt: Ein Ehepaar kann den Unterhaltsanspruch im Interesse ihrer Kinder nicht vollständig aufgeben. Dieser Anspruch entsteht, wenn ein Ehegatte aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann oder nicht in Vollzeit arbeitet. Auf Betreuungsunterhalt kann nicht rechtswirksam verzichtet werden! Ebenso kann der Betreuungsunterhalt nicht zeitlich befristet werden.
  • Unterhalt aufgrund von Alter oder Krankheit: Grundsätzlich ist es den Eheleuten möglich, im Ehevertrag zu regeln, dass der Unterhalt im Falle von Alter oder Krankheit befristet werden kann. Ein vollständiger Verzicht auf Kranken- und Altersunterhalt ist jedoch nicht möglich.
  • Versorgungsausgleich: Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag ist möglich. Dies kann aber eventuell unwirksam sein, sollte kein Ausgleich (z.B. durch eine Lebensversicherung oder Immobilie) vorgesehen sein. Noch anfälliger für Kritik wird der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleiches, sollten die Ehegatten gemeinsame Kinder haben. Damit ein solcher Verzicht wirksam ist, muss eine Kompensation gezahlt werden.
  • Zugewinnausgleich: Zugewinnausgleich bedeutet, dass bei der Scheidung ein Ehepartner die Hälfte des während der Ehe erstandenen Zugewinns vom anderen Ehegatten verlangen kann. Auch dies kann vertraglich vollständig aus dem Ehevertrag ausgeschlossen werden. Im Bereich des Zugewinns gelangt man selten zur Sittenwidrigkeit. Vorsicht ist jedoch bei den Fällen geboten, in denen schwangere Frauen, die noch dazu der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig waren, einen Totalverzicht unterschreiben. Hier hat der BGH gesagt, dies ist sittenwidrig. Deshalb sollte in einem Vertrag auch immer enthalten sein, ob die Ehefrau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schwanger war. Ist einer der Ehegatten Ausländer, sollte auch aufgenommen werden, dass er ausreichend deutsch spricht oder aber ihm eine Übersetzung des Ehevertrages vor Unterschrift vorgelegen hat.

Auch wenn Einzelregelungen im Ehevertrag gültig sind, kann der gesamte Vertrag ungültig sein, wenn er eine Seite benachteiligt. Dies ist besonders wichtig, wenn der Vertrag aufgrund von wirtschaftlicher Abhängigkeit oder Unerfahrenheit sittenwidrig ist. In diesem Fall werden die gesetzlichen Regelungen angewendet. Beachten Sie auch, dass Notare für Schäden haften, die durch die Erstellung eines sittenwidrigen Ehevertrags verursacht werden. Wenn der Vertrag aber aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung ungültig wird, haften sie nicht immer.

Kann man einen Ehevertrag nachträglich ändern?

Ja, sind Änderungen sind grundlegend immer möglich. Änderungen an einem Ehevertrag sind jedoch oft mühsam. Wenn beide Ehepartner einverstanden sind, kann der Vertrag im Nachhinein geändert oder an neue Umstände angepasst werden. Es ist auch empfehlenswert, den Vertrag regelmäßig von einem Notar oder Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er noch gültig ist oder geändert werden sollte.

Eine Änderung ist besonders wichtig, wenn sich die Lebensumstände der Ehepartner anders entwickelt haben als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wenn beispielsweise ein Ehegatte längere Zeit arbeitslos war, weil sie sich um die Kindererziehung kümmerte, kann eine Berufung auf den Vertrag unwirksam sein, wenn bei Vertragsabschluss dies nicht beachtet wurde. In diesem Fall ist eine Anpassung des Ehevertrags empfehlenswert.

Nachträglicher Ehevertrag – Wann ist er sinnvoll?

In manchen Fällen ist das Schließen eines Ehevertrags überaus sinnvoll. In diesen Situationen ist es sinnvoll, den Ehevertrag auch noch nachträglich abzuschließen, sollte dies zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht möglich gewesen sein. Einen Ehevertrag kann man stets abschließen – egal zu welchem Zeitpunkt in der Ehe.

Situationen, in denen es besser ist, einen Ehevertrag zu machen, sind zum Beispiel die folgenden:

  • Wenn einer der Ehegatten Unternehmer oder selbstständig ist, kann der Ehevertrag die Existenz des Unternehmens sichern. Bei einer Scheidung, bei der es zu einem Zugewinnausgleich kommt, kann durch die eventuelle Auszahlung die Existenz des Unternehmens gefährdet werden. Es ist daher ratsam, einen Ehevertrag zu schließen.
  • Wenn Sie und Ihr Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, sollten Sie nicht nur auf die finanziellen Aspekte achten, sondern auch die geltende Rechtsordnung klären. Es ist wichtig, gemeinsam zu bestimmen, welches Recht gilt. Schließlich akzeptiert nicht jedes Land deutsche Scheidungsgesetze sowie damit verbundene Folgen wie das Sorgerecht für Kinder.
  • Bei Paaren ohne Kinder. Das Familienrecht konzentriert sich auf die traditionelle Familie mit Eltern und Kindern. Wenn sich Paare ohne Kinder trennen, passen die Scheidungsregeln oft nicht zu ihrer Ehe. Deshalb ist es wichtig, dass kinderlose Doppelverdienerpaare einen Ehevertrag abschließen, um sich im Ernstfall zu schützen.
  • Bei Paaren mit großem Altersunterschied. Deutschland hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dies kann den jüngeren Ehepartner bei einer Trennung benachteiligen. Doch ein nachträglicher Ehevertrag kann vor finanziellen Belastungen schützen.
  • Wenn ein Partner viel mehr Einkommen oder Besitz hat als der andere, sollte man in Betracht ziehen, einen Ehevertrag abzuschließen. Dies gilt auch für den Fall, dass einer der Partner große Erbschaften oder Vermögensgewinne erwartet.
Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungsrecht in Neckarsulm & Heilbronn
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Ehevertrag nachträglich: Kann man rückwirkend Gütertrennung vereinbaren?

Eine Gütertrennung kann in Deutschland nur mittels eines Ehevertrags vereinbart werden. Dabei ist es möglich, diesen Vertrag vor einer Hochzeit oder auch während der Ehezeit nachträglich abzuschließen. Man kann sich auch nach Jahren noch dafür entscheiden, dass für die gesamte Ehezeit die Gütertrennung geltend soll.

Wie verläuft eine Scheidung mit Ehevertrag?

Ist ein Ehevertrag kostengünstiger als eine streitige Scheidung?

Ja, denn Scheidungen sind teuer. Neben Gerichtsgebühren müssen Sie auch die Kosten für Anwälte bezahlen. Auch Ihr Ehepartner muss seinen Anwalt bezahlen, wenn er einen hat. Je mehr Streitpunkte es gibt, desto teurer wird es. Gebühren fallen nämlich nicht nur für die Scheidung selbst an, sondern auch für jede einzelne streitige Scheidungsfolge.

Was passiert im Fall der Scheidung, wenn der Güterstand der Gütertrennung gilt?

Im Falle einer Scheidung, bei der der Güterstand der Gütertrennung gilt, behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er allein erwirtschaftet hat. Das bedeutet, dass das Vermögen nicht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Nur gemeinsames eheliches Vermögen, wie z.B. das gemeinsame Haus oder das gemeinsame Auto, wird im Falle einer Scheidung aufgeteilt.

Was passiert im Fall der Scheidung, wenn die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft leben?

Bei Scheidung wird die Zugewinngemeinschaft aufgelöst. Bei bestehender Ehe kann sie vorzeitig aufgelöst werden. Der Zugewinn beider Partner wird dann ausgeglichen. Dazu wird der Zugewinn, den jeder während der Ehe erzielt hat, berechnet. Das Vermögen wird gerecht verteilt, indem der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch in Höhe der Hälfte der Differenz erhält. Dies ist besonders wichtig bei Alleinverdiener-Ehen.

Kann der Ehevertrag nach der Scheidung angefochten werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Ehevertrag anzufechten. Mögliche Fälle wären:

  • Eine Anfechtung aufgrund eines Irrtums muss spätestens 14 Tage nach Entdeckung des Irrtums erfolgen.
  • Wenn der Ehevertrag aufgrund einer Täuschung oder Drohung angefochten wird, muss dies spätestens ein Jahr nach dieser Täuschung oder Drohung passieren.
  • Die Anfechtung ist möglich, wenn ein Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages intellektuell unterlegen war, der deutschen Sprache nicht mächtig war oder unter dem Druck einer Schwangerschaft stand.

Ehevertrag – Eine kurze Zusammenfassung

  • Ein Ehevertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung von zwei Menschen, die vor allem regelt, wie mit den Finanzen umgehen zu sind, sollte die Ehe nicht halten.
  • Ein Ehevertrag kann alle Folgesachen regeln.
  • Eheverträge werden meist von einem Anwalt entworfen und von einem Notar beglaubigt. Sollte der Ehevertrag nicht rechtens sein und der Notar ihn dennoch beglaubigt haben, haftet der Notar.
  • Der Ehevertrag lässt sich zu jeder Zeit abschließen. Auch wenn der Zeitpunkt der Trauung üblich ist, kann der Ehevertrag auch immer nachträglich abgeschlossen werden.
  • Es ist auch möglich, einen schon bestehenden Ehevertrag zu ändern. Es ist empfehlenswert, dabei auch die Beratung eines Anwalts und Notars zu beziehen.

Sollten Sie nach dem Lesen dieses Artikels noch verbleibende Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Neckarsulm bei Heilbronn Frau Rechtsanwältin Christina Spohr.

Über den Autor:
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Christina Spohr
Rechtsanwältin Christina Spohr ist seit 2006 Rechtsanwältin und seit 2014 auch Fachanwältin für Familienrecht. Sie betreut ihre Mandanten rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Ihre Spezialgebiete sind u.a. Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Spohr Sie in familienrechtlichen Belangen – glücklicherweise nicht nur in der dramatischen Scheidungsphase einer Ehe, sondern auch bei vertraglichen Angelegenheiten vorab, wie bspw. der Erstellung eines Ehevertrags.
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