Das Trennungsjahr ist abgelaufen und Sie wollen die Scheidung einleiten?
1. Schritt
Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht Ihres Vertrauens vereinbaren.
2. Schritt
Notwendige Unterlagen für den Termin beim Rechtsanwalt zusammenstellen. Hierzu gehören:
- ein aktuell beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch, den erhalten Sie beim Standesamt auf dem sie geheiratet haben.
- Kopien der Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder
- ggf. Kopie des Ehevertrages oder der Scheidungsfolgenvereinbarung
- Fragebogen zum Versorgungsausgleich herunterladen und ausgefüllt zum Termin mitbringen, wenn Sie länger als 3 Jahre verheiratet waren
- Aufnahmebogen für die Ehescheidung hier herunterladen und ausgefüllt zum Termin mitbringen
Wenn Sie diese zwei Schritte erledigt haben, nehmen Sie den Termin bei dem von Ihnen gewählten Rechtsanwalt oder der von Ihnen gewählten Rechtsanwältin wahr. Dort wird man Ihnen ausführlich erklären, welche Kosten entstehen und wie das Scheidungsverfahren abläuft.
Ihnen wurde der Scheidungsantrag zugestellt?
1. Schritt
Notieren Sie unbedingt den Tag der Zustellung des Scheidungsantrages bei Ihnen und bewahren den dazugehörigen Briefumschlag auf.
2. Schritt
Sie müssen überlegen, ob Sie einen eigenen Rechtsanwalt oder eine eigene Rechtsanwältin beauftragen wollen oder müssen.
An dieser Stelle empfehle ich, wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen; diese kostet maximal 226,10 € und hilft Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage.
3. Schritt
Sie haben entschieden, dass Sie keinen Anwalt beauftragen wollen, dann geht es gleich weiter zu Schritt 4
Sie haben entschieden, einen eigenen Anwalt / eine eigene Anwältin zu beauftragen, dann vereinbaren Sie umgehend einen Termin, da Ihnen im Scheidungsantrag eventuell Fristen gesetzt wurden. Zu diesem Termin nehmen Sie bitte den Scheidungsantrag, der Ihnen zugestellt wurde, Inklusive Briefumschlag, mit.
4. Schritt
Nun müssen Sie bzw. Ihr Anwalt/ Ihre Anwältin dem Gericht entweder mitteilen, ob Sie ebenfalls geschieden werden wollen und die Angaben im Antrag richtig sind oder aber Sie müssen darlegen, warum Sie nicht geschieden werden wollen.
Beispiel für die Zustimmung zur Scheidung;
An das Familiengericht xy
xy-Straße
xy-Ort
Aktenzeichen: …F /…
In der Familiensache x./. x
habe ich den Scheidungsantrag vom (Datum) erhalten und stimme dem Scheidungsantrag der Antragstellerin/ des Antragstellers zu. Die darin enthaltenen Angaben sind richtig wiedergegeben worden.
Auch ich halte meine Ehe für gescheitert und möchte geschieden werden.
Als Anlage übersende ich noch meinen Fragebogen V10 zum Versorgungsausgleich zur weiteren Verwendung (entfällt, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand)
Datum + Unterschrift
Sollten Sie nicht geschieden werden wollen, empfehle ich Ihnen, sich in jedem Fall anwaltlich vertreten zu lassen.
- Fachanwältin
- Schnelle Terminvergabe
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Als Familienrechtlerin bin ich auf alle Themen rundum Unterhalt, Scheidung, Ehevertrag und Sorgerecht spezialisiert. Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!
Ihre Christina Spohr
Fachanwältin für Familienrecht
5. Schritt
Wahrscheinlich wurde Ihnen mit dem Scheidungsantrag der Fragebogen zum Versorgungsausgleich übersandt. Diesen füllen Sie nun vollständig aus und übersenden diesen an das Gericht. Sind Sie anwaltlich vertreten, erledigt das die Anwaltskanzlei für Sie.
Ich empfehle Ihnen schon Jetzt bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen sog. Kontenklärungsantrag zu stellen, um das Verfahren zu beschleunigen (das ist auch empfehlenswert, wenn man noch glücklich verheiratet ist). Hier helfen Ihnen die Beratungsstellen der DRV bei Fragen weiter.
6. Schritt
Wenn außer der Ehescheidung und dem Versorgungsausgleich nichts zu regeln ist, heißt es nun warten, oft sehr lange. Das Gericht schreibt nun alle Versorgungsträger an und fordert bei jedem Versorgungsträger die Rentenauskünfte an. Das dauert in der Regel mindestens 3
Monate, oft auch viel länger. Wenn die Auskünfte alle vorliegen, bekommen die Ehegatten diese zur Kenntnis übersandt und können prüfen, ob die Versicherungsverläufe richtig dargestellt wurden.
7. Schritt
Der Scheidungstermin:
Nachdem Ihnen die Terminsladung übersandt wurde, findet der Scheidungstermin statt. Hierzu müssen beide Ehegatten erscheinen. Das Gericht wird beide Ehegatten zum Verfahren anhören und zwar zunächst den Antragsteller und dann den Antragsgegner. Man wird Sie fragen, wann Sie geheiratet haben, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie tatsächlich nicht mehr an der Ehe festhalten wollen. Werden hier übereinstimmende Erklärungen abgegeben, wird noch der Versorgungsausgleich erörtert, in der Regel übersendet das Gericht vor dem Termin die sog. Versorgungsausgleichsberechnung. Wenn hiergegen keine Einwände bestehen, wird meistens noch kurz auf die minderjährigen Kinder eingegangen und gefragt, ob es beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben soll. Schließlich will das Gericht dann von Ihnen noch wissen, wie hoch ihr Nettoeinkommen in den letzten 3 Monaten vor Stellung des Scheidungsantrages war, manche Gerichte fragen auch noch nach den Vermögensverhältnissen. Dies dient dazu, um den Verfahrenswert zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten festsetzen zu können. Meistens, aber auch hier gibt es Ausnahmen bei diversen Gerichten, wird dann im Anschluss direkt der Scheidungsbeschluss verkündet.
Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, können die Anwälte dann direkt einen Rechtsmittelverzicht abgeben mit der Folge, dass die Ehescheidung dann sofort rechtskräftig ist. Sie könnten dann theoretisch direkt vom Scheidungstermin wieder zum Standesamt marschieren.
Sie sind erst frisch getrennt? Dann geht es hier weiter!
Ihre Fragen Rund um Trennung und Scheidung beantwortet Scheidungsanwältin Christina Spohr in Neckarsulm bei Heilbronn!