Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr möglich?

haertefallscheidung ohne trennungsjahr

Inhaltsverzeichnis

Eine Härtefallscheidung ermöglicht es Ehepaaren, sich auch ohne Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden zu lassen, wenn besondere Härtegründe vorliegen. Das Trennungsjahr ist normalerweise Voraussetzung für eine Scheidung in Deutschland. Es soll den Eheleuten die Möglichkeit geben, ihre Ehe zu überdenken und zu überlegen, ob eine Versöhnung möglich ist. In manchen Fällen ist jedoch eine sofortige Scheidung notwendig, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, schwerwiegenden Verfehlungen oder einer unzumutbaren Fortsetzung der Ehe.

Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie eine Härtefallscheidung durchsetzen und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen

Was ist eine Härtefallscheidung?

Bei einer Härtefallscheidung wird die Scheidung ohne das üblicherweise erforderliche Trennungsjahr durchgeführt. Hierfür muss aber ein Härtegrund vorliegen, den der die Scheidung beantragende Ehegatten darlegen und beweisen muss. Gelingt ihm das, kann der Scheidungsantrag direkt bei Gericht gestellt werden, ohne dass es eines Trennungsjahres bedarf. Liegt ein Härtegrund vor, wird die Ehe sofort geschieden.

Der Wegfall des Trennungsjahres und somit die Härtefallscheidung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen: Es muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der eine Fortsetzung der Ehe unzumutbar macht. Dies kann beispielsweise häusliche Gewalt, Untreue oder eine unerträgliche psychische Belastung sein. Grundsätzlich soll das Trennungsjahr dazu dienen zu überdenken, ob die Ehe wirklich gescheitert ist. Gerade im Fall von Gewalt in der Ehe ist es jedoch oft so, dass eine Ehescheidung die letzte Möglichkeit ist um sich von dem gewalttätigen Ehegatten zu lösen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Härtefallscheidung ohne Trennungsjahr eine Ausnahme darstellt und nur in besonderen Fällen gewährt wird. Das Gericht prüft sorgfältig, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob eine sofortige Scheidung gerechtfertigt ist.

Wann gibt es eine Härtefallscheidung? Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung

Eine Härtefallscheidung ermöglicht es Eheleuten, sich vorzeitig und ohne Trennungsjahr scheiden zu lassen. Diese Art der Scheidung wird nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt und basiert auf § 1565 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Um eine Härtefallregelung zu beantragen, müssen die Gründe im Scheidungsantrag detailliert und nachweisbar genannt werden. Beispiele für mögliche Gründe sind häusliche Gewalt, Straftaten, sexuelle Perversionen oder der Missbrauch des Ehepartners und/oder der Kinder. Die Dauer und Kosten einer Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte hängen von dem individuellen Einzelfall ab.

Wann liegt ein Härtefall vor?

Wann und unter welchen Umständen die Härtefallregelung bei einer Scheidung angewendet wird, ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt. Es liegt letztendlich in der Verantwortung der Gerichte zu entscheiden, ob die Härtefallregelung in einem konkreten Fall Anwendung findet. Im Folgenden sind einige Beispiele für Situationen aufgeführt, in denen ein Härtefall erkannt wurde:

  • Gewalt in der Ehe, auch vor den gemeinsamen Kindern
  • Schwerer Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch eines Ehepartners trotz erfolgloser Entziehungskuren oder Weigerung, an entsprechenden Programmen teilzunehmen
  • Schwere psychische oder sexuelle Erniedrigung oder Nötigung
  • Wenn eine Scheinehe geführt wird
  • Ehebruch, der zu einer Schwangerschaft führt
  • Schwerwiegende Erkrankung, die zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht bekannt war

Diese Beispiele können die Härtefallregelung bei einer Scheidung begründen, sind jedoch nicht in jedem Fall ausreichend. Die einzelnen Umstände müssen jeweils vom Gericht sorgfältig geprüft werden. Insgesamt sind Härtefallscheidungen in Deutschland eher selten.

Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht und Scheidungsrecht in Neckarsulm & Heilbronn
Fachanwältin für Familienrecht:
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Als Familienrechtlerin bin ich auf alle Themen rundum Unterhalt, Scheidung, Ehevertrag und Sorgerecht spezialisiert. Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!

Ihre Christina Spohr
Fachanwältin für Familienrecht

Kundenstimmen
RA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in NeckarsulmRA Christina Spohr - Fachanwältin für Familienrecht in Neckarsulm4.6Alle Rezensionen anzeigen bewerte uns aufKerstin P. ★★★★★ Sehr freundlich, schnelle Arbeitsweise und vor allem kompetent. Würde Frau Spohr jederzeit wieder in Sachen Familienrecht aufsuchen.Katharina V. ★★★★★ Frau Spohr hat uns im Rahmen einer familien/erbrechtlichen Frage beraten. Frau Spohr hat dabei alle Aspekte beleuchtet und die für uns passenste Lösung erarbeitet. Hierbei hat sie unsere Situation erfasst und die Beratung genau auf unsere Bedürfnisse angepasst. Wir würden uns jederzeit wieder an Sie wenden.Nico M. ★★★★★ Fr. Spohr hat uns fachlich sehr kompetent und freundlich bzgl. dem Pflegeunterhalt beraten und dabei die Punkte sehr verständlich erörtert und erklärt.Davide I. ★★★★★ Abends online etwas angefragt, am nächsten morgen hat Fr. Spohr sich bei mir telefonisch gemeldet. Sehr sympathisch und freundlich, hatten ein gutes Gespräch. Ich werde Fr. Spohr definitiv wieder kontaktieren. 👍Sylvia B. ★★★★★ Sehr kompetente Anwältin. Sehr zu empfehlen. Bei Bedarf komme ich gerne wieder auf Sie zu.Angelika P. ★★★★★ Wir haben Frau Spohr im Rahmen eines Erbschaftsstreits beauftragt und waren mit der Bearbeitung unseres Falls und der Beratung sehr zufrieden. Frau Spohr übersetzte den "Juristen-Jargon" sehr verständlich. Bei weiteren Rechtsstreitigkeiten im Familienbereich werden wir Frau Spohr sofort wieder beauftragen.Carmen ★★★★★ Sehr zufrieden mit der Beratung.. ich kann zu 100% weiterempfehlenBernd F. ★★★★★ js_loader

Warum gibt es hohe Hürden für eine Scheidung ohne Trennungsjahr?

Das Gesetz betrachtet die Ehe als eine bindende Vereinbarung, die von beiden Ehepartnern bewusst und dauerhaft eingegangen wurde. Um unüberlegte Scheidungen zu verhindern, sind die Anforderungen für eine Härtefallscheidung vor Gericht hoch.

Eine endgültige Auflösung der Ehe sollte nur nach gründlicher Überlegung möglich sein. Daher darf eine Scheidung in der Regel erst nach einem Trennungsjahr eingereicht werden, wenn beide Partner zustimmen.

Eine Härtefallscheidung ist äußerst selten und selbst dann nicht einfach möglich, wenn eine Scheidung ohne vorherige Trennung im Einvernehmen beider Seiten angestrebt wird.

Welche Gründe reichen nicht für eine Härtefallscheidung aus?

Viele Ehepartner glauben fälschlicherweise, dass die folgenden Gründe für eine Härtefallscheidung ausreichen. Jedoch spielt das Ermessen des Gerichts eine entscheidende Rolle, das die Situation objektiv betrachtet. Erst wenn eine unzumutbare Härte aus dieser Perspektive festgestellt wird, sind die Voraussetzungen für eine Härtefallscheidung erfüllt.

  • Unordentliche oder nachlässige Haushaltsführung
  • Ein einmaliger körperlicher Angriff auf den Ehepartner aus dem Affekt
  • Ehebruch: Verletzung der Treuepflicht
  • Eifersucht ohne ausreichende Begründung
  • Die Absicht, eine neue Ehe einzugehen

Die Rechtsprechung setzt hohe Hürden

Um sich für eine Härtefallscheidung zu qualifizieren, muss die Ehe bereits gescheitert sein. Das bedeutet, dass es keine Möglichkeit zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft zwischen den Ehepartnern gibt (§ 1565 Abs. 1 BGB).

Im Gegensatz zu den anderen drei Scheidungsfällen (einvernehmliche oder strittige Scheidung nach einem Jahr Trennung sowie strittige Scheidung nach drei Jahren Trennung) erfordert die Härtefallscheidung keine vorausgehende Trennungsphase. In diesem Fall ist es also möglich, die Ehe sofort aufgrund einer Zerrüttung zu scheiden.

Wie der Ablauf der Härtefallscheidung erfolgt – und warum diese nicht immer sinnvoll ist

Um eine Härtefallscheidung zu beantragen, muss der antragstellende Ehepartner konkrete Gründe für die unzumutbare Härte im Scheidungsantrag angeben. Außerdem hat der Antragsteller die Verpflichtung, Beweise vorzulegen, um diese Gründe zu stützen. Dies kann zum Beispiel durch Zeugenaussagen, ärztliche Atteste und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Falls der andere Ehepartner bestreitet, dass solche Gründe vorliegen, wird das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen, in der die benannten Zeugen angehört werden oder Urkunden vorgelesen werden.

Auch wenn eine Härtefallscheidung oftmals vorteilhaft scheint – weil somit eine Scheidung ohne Trennungsjahr durchgeführt werden kann, ist sie nicht immer die beste Lösung. Eine Scheidung mit Härtefall kann auch Nachteile haben, die im Folgenden aufgelistet sind.

  1. Bei einem Versorgungsausgleich: Eine sofortige Scheidung kann für Ehepaare, die einen Versorgungsausgleich durchführen, Nachteile haben. Das Einholen der Unterlagen kann mehrere Monate dauern und eine Härtefallscheidung spart möglicherweise weder Kosten noch Zeit im Vergleich zu einem normalen Scheidungsverfahren. Des Weiteren kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr negative Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben. Die Dauer der Ehezeit, einschließlich der gesetzlichen Trennungsphase, dient als Berechnungsgrundlage für den Versorgungsausgleich.
  2. Der Härtefall muss nachgewiesen werden: Um vor Gericht eine Härtefallscheidung zu erreichen, müssen klare und überzeugende Gründe vorliegen, die nachweisbar sind. Die Beweisaufnahme kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Wenn Sie sich sofort scheiden lassen wollen, sollten Sie auch das Risiko bedenken, dass das Familiengericht den Antrag ablehnt, da kein ausreichender Härtegrund vorliegt. Da eine Härtefallscheidung selten ist, kann es sinnvoll sein, vorher die Erfolgsaussichten des Antrags von einem Anwalt bewerten zu lassen.
  3. Die emotionale Belastung bei einer Härtefallscheidung ist sehr hoch: Im normalen Scheidungsverfahren beschäftigt sich das Familiengericht nur mit grundlegenden Informationen über den Scheidungswunsch des Ehepaares. In einem Härtefallverfahren jedoch ist es oft erforderlich, „schmutzige Wäsche zu waschen“: Die gesamte Beziehung und das Fehlverhalten des Ehepartners müssen im Detail dargelegt und bewiesen werden.

Dies kann nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für seine gesamte Familie eine enorme emotionale Belastung bedeuten. Um festzustellen, ob das Fehlverhalten des Ehepartners einen Härtefall darstellt und vor dem Familiengericht erfolgreich sein kann, ist es am besten, einen Anwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen. Er kann Ihren Fall anhand der aktuellen Rechtslage am besten einschätzen.

Härtefallscheidung bei Kuckuckskind?

Das Gericht bewertet individuelle Fälle, um festzustellen, ob eine Härtefallscheidung bei einem Kuckuckskind möglich ist. Ob eine nichteheliche Schwangerschaft oder ein nichteheliches Kind eine unzumutbare Härte für den Ehepartner während des Trennungsjahres darstellt, einen Härtefall darstellt, beurteilt das Gericht im Einzelfall. Jedenfalls kann nicht davonausgegangen werden, dass ein Kuckuckskind grundsätzlich einen Härtefallgrund darstellt. .

Wenn einem Ehemann ein Kuckuckskind untergeschoben wurde, kann es nach der Scheidung zu einer Kürzung oder Streichung des Ehegattenunterhalts kommen. Wenn der Ehemann aufgrund des Kindes seine beruflichen Verpflichtungen vernachlässigt hat und finanzielle Verluste erlitten hat, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Mutter des Kuckuckskindes bestehen.

Wer muss die Gründe für eine Härtefallscheidung beweisen?

Die Härtefallscheidung ermöglicht es jemandem, sich scheiden zu lassen, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Dieser Grund muss mit der Person des anderen Ehepartners zusammenhängen. Der Antragsteller muss den Härtefall begründen und nachweisen können. Je detaillierter die Härtefallgründe dargelegt werden und auch mit Beweismitteln gestützt werden, desto höhe ist die Chance bei Gericht, mit der Härtefallscheidung erfolgreich zu sein.

Sobald alle erforderlichen Beweismittel vorliegen, muss der Scheidungsantrag verfasst werden. In diesem Antrag müssen die Gründe für den Härtefall detailliert angegeben und die entsprechenden Nachweise beigefügt werden. Das Gericht wird dann umgehend den Antrag prüfen und zur Anhörung der Ehegatten laden.

Es wird empfohlen, den Antrag von einem erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht erstellen und beim Gericht einreichen zu lassen.

Wie läuft eine Härtefallscheidung ab?

Eine Härtefallscheidung unterscheidet sich in ihrem Ablauf nicht bedeutend von einer gewöhnlichen Scheidung. Der einzige und wichtigste Unterschied zwischen Härtefallscheidung und gewöhnlicher Scheidung ist das Überspringen des Trennungsjahres.

Einleitung des Scheidungsverfahrens

Nach Erhalt des Antrags auf Härtefallscheidung prüft das zuständige Familiengericht diesen auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Wenn das Gericht feststellt, dass die genannten Gründe nicht ausreichend sind, um die Ehe aufgrund unzumutbarer Härte zu scheiden, wird der Antrag zurückgewiesen und es kann ein regulärer Scheidungsantrag gestellt werden. Wenn das Gericht jedoch Nachweise für die Begründung fehlen, wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, diese nachzureichen. Wird der Härtegrund seitens des Gerichts nicht akzeptiert und der Scheidungsantrag zurückgewiesen, trägt auch der Antragsteller die alle Anwalts- und Gerichtskosten, also auch die Kosten der gegnerischen Partei. Dessen sollte sich jeder Ehepartner, der eine Härtefallscheidung beantragt, bewusst sein.

Wenn dem Antrag stattgegeben wird, erhält das Familiengericht ein Aktenzeichen und leitet den Scheidungsprozess ein. Dann werden alle Parteien über den Antrag informiert und der nicht antragstellende Ehepartner hat 14 Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Die Erwiderung wird vom Familiengericht geprüft, bevor das Scheidungsverfahren seinen regulären Verlauf nimmt.

Gerichtliche Auflösung der Ehe

Wie bei jeder normalen Scheidung wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Sind weitere Scheidungsfolgen zu regeln, geschieht dies nur auf Antrag. Hier unterscheidet sich die Härtefallscheidung nicht von der „normalen“ Scheidung.

Sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vollständig vorliegen und sonst keine Scheidungsfolgen zu regeln sind, wird das Gericht Scheidungstermin bestimmen und die Ehescheidung im Rahmen eines Beschlusses verkünden. Dieser Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, es sei denn beide durch ihre jeweiligen Anwälte verzichten auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Ist dies der Fall wird die Härtefallscheidung sofort rechtskräftig und die Ehegatten verlassen den Gerichtssaal als geschiedene Leute.

In welchen Fällen stimmen Gerichte einer Härtefallscheidung zu?

In diesen Fällen haben die Gerichte Härtefallentscheidungen getroffen:

Eine jahrelange Erfahrung von psychischer und physischer Gewalt führte dazu, dass die Ehefrau einen schweren Zusammenbruch erlitt und mit dem Krankenwagen abtransportiert werden musste. Dies rechtfertigte eine Scheidung ohne das übliche Trennungsjahr, die nur fünf Monate nach der Trennung beantragt wurde. (OLG Oldenburg, Az. 4 UF 44/18).

Die Ehemann hat Morddrohungen gegen seine Ehefrau gegenüber anderen Personen ausgesprochen und erotische Kurzgeschichten ohne ihre Einwilligung veröffentlicht. Dies rechtfertigte eine sofortige Blitzscheidung. (OLG Brandenburg, Beschluss, Az. 9 UF 166/00).

Wenn der ehemalige Ehepartner täglich Zeuge der neuen Beziehung der Ex-Partnerin in der gemeinsamen Wohnung ist, stellt dies einen Härtefall dar. (OLG Köln, Az. 25 WF 162/98).

Wenn eine Heirat nur zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung stattfindet, kann dies eine Härtefallentscheidung und sofortige Scheidung rechtfertigen. (AG Offenbach 311 F 731/92).

Härtefallscheidung Gründe: Bei welchem Ehepartner die Gründe liegen müssen

Die Gründe für die Härtefallscheidung müssen immer bei der Person des anderen Ehegatten liegen. Der Antragsteller darf also nicht die Person sein, die die unzumutbare Härte ausführt oder z.B. beabsichtigt einen neuen Ehepartner zu nehmen. Der Härtefallgrund muss also in der Person des Antragsgegners liegen.

So kann Sie ein Anwalt bei der Härtefallscheidung unterstützen!

Eine Härtefallscheidung wird nur in seltenen Ausnahmefällen und unter strengen Regeln vollzogen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren, um zu prüfen, ob eine Härtefallscheidung möglich ist. Ein Experte kann Sie über den Prozess informieren, Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Sie vor Gericht vertreten.

Um eine Härtefallscheidung zu erreichen, muss nach dem Gesetz bewiesen werden, dass die Fortsetzung der Ehe für Sie als Antragsteller unzumutbar ist. Dieser Beweis ist nicht einfach zu erbringen. Ein Familienrechtsberater kann Sie während des gesamten Prozesses unterstützen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.

Ob für Ihre Ehescheidung eine Härtefallscheidung in Frage kommt, besprechen Sie am Besten mit Ihrer Fachanwältin für Familienrecht in Neckarsulm bei Heilbronn Frau Fachanwältin für Familienrecht Christina Spohr.

Häufige Fragen zur Härtefallscheidung

Der längste Teil einer Scheidung, auch einer Härtefallscheidung, ist der Versorgungsausgleich. Dies beinhaltet den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Sogar bei einer Blitzscheidung ohne Trennungsjahr müssen die Rententräger das gesamte Rentenkonto klären.

Um diesen Prozess zu beschleunigen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Beantragen Sie schon mit Einreichung des Scheidungsantrages eine Kontenklärung bei Ihrem Rententräger.

  2. Sammeln Sie alle Schulzeugnisse und Ausbildungsnachweise.

  3. Reichen Sie die Formulare für den Versorgungsausgleich zusammen mit Ihrem Scheidungsantrag ein.

Es ist auch möglich, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie als Antragsteller die höheren Rentenanwartschaften haben oder wenn Sie und Ihr Partner während der Ehe ähnliches Einkommen erzielt haben. Ein solcher Verzicht muss jedoch notariell beurkundet werden oder aber bei Gericht zu Protokoll erklärt werden.

Je umstrittener die Scheidung ist, desto länger dauert das Verfahren. Wenn Sie sich jedoch vor der Scheidung auf bestimmte Regelungen einigen können, verkürzt sich die Dauer. Sie können diese Regelungen in einer Trennungsfolgen- oder Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.

Eine unzumutbare Härte liegt vor, wenn die Ehepartner trotz einer Trennung von weniger als einem Jahr die Ehe nicht mehr fortsetzen können, aufgrund des Verhaltens des anderen Ehepartners. Als Gründe für eine Unzumutbarkeit gelten häusliche Gewalt, Straftaten oder schwerwiegende Suchterkrankungen.

Die Härtefallscheidung, auch bekannt als schnelle Scheidung, ermöglicht es, das Trennungsjahr zu umgehen. Die Gesamtdauer des Verfahrens hängt jedoch davon ab, wie schnell sich die Ehepartner über die Scheidungsfolgen und wie schnell die Rententräger die Versorgungsauskünfte erteilen einigen. Die Dauer einer Härtefallscheidung variiert daher von Fall zu Fall und kann zwischen 3 Monaten und über 1 Jahr liegen.

Über den Autor:
Picture of Christina Spohr
Christina Spohr
Rechtsanwältin Christina Spohr ist seit 2006 Rechtsanwältin und seit 2014 auch Fachanwältin für Familienrecht. Sie betreut ihre Mandanten rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Ihre Spezialgebiete sind u.a. Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Spohr Sie in familienrechtlichen Belangen – glücklicherweise nicht nur in der dramatischen Scheidungsphase einer Ehe, sondern auch bei vertraglichen Angelegenheiten vorab, wie bspw. der Erstellung eines Ehevertrags.
Das sagen Mandanten über uns
Beitrag teilen:
Weitere spannende Artikel für Sie:
Nach oben scrollen