Fremdgehen als Scheidungsgrund: Diese Konsequenzen hat partnerschaftliche Untreue

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Inhaltsverzeichnis

Die Auflösung einer Ehe ist zwangsläufig eine emotionale und schwierige Erfahrung – aber wenn der Grund für die Scheidung das Fremdgehen eines Partners ist, kann dies bleibende Folgen haben. Untreue hat viele potenzielle Konsequenzen für die Beziehung zwischen ehemaligen Ehepartnern und kann auch unerwartete Komplikationen bei Gerichtsverfahren mit sich bringen.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Untreue ein Scheidungsgrund sein kann und wie Fremdgehen sich auf Scheidungsfälle auswirkt.

Ehebruch Konsequenzen: Sind Ehebruch oder Untreue in Deutschland strafbar?

In Deutschland ist Ehebruch per Gesetz nicht verboten, trotz hartnäckiger Gerüchte und Meinungen, die eine strafrechtliche Verfolgung befürworten. Den Seitensprung unter Strafe zu stellen, ergibt auch keinen Sinn, da es schwierig ist, einen sexuellen Fehltritt zu beweisen. In den meisten Fällen gibt es selten überzeugende Beweise. Letztlich müsste man seinen Partner in flagranti erwischen und dies dann auch noch gerichtsfest dokumentieren. Abgesehen davon, dass eine solche Verhandlung äußerst unangenehm sein kann, gibt es kein Gesetz, das Ehebruch verbietet. Daher gibt es in Deutschland keinen Straftatbestand für Ehebruch.

Was wird eigentlich unter Ehebruch verstanden?

Von Ehebruch wird gesprochen, wenn ein Partner in einer Ehe untreu ist. Obwohl dies auf den ersten Blick einfach erscheint, ist die Definition von Ehebruch oft interpretationsabhängig. Es beginnt bereits mit der Frage, welche sexuellen Handlungen genau als Ehebruch gelten. Je nach Kultur wird der Ehebruch von Frauen als schwerwiegender angesehen als der Ehebruch von Männern. In einigen Kulturen gelten Affären auf beiden Seiten der Beziehung sogar als normal und nicht als Zeichen einer fehlerhaften Ehe.

Auch die Frage, ob Ehebruch automatisch zur Scheidung führt, wird unterschiedlich beurteilt. Obwohl das Wort selbst darauf hindeutet, dass die Ehe danach vorbei ist, trennt sich nicht jedes Paar automatisch nach einem Fremdgehen. Ist bereits ein einmaliger Seitensprung Auslöser für Ehebruch oder erst eine langfristige Affäre?

Ehebruch ist sicherlich einer der häufigsten Gründe für eine Scheidung, aber es gibt keine belegbare Statistik dazu. Oft ist Ehebruch auch eine Folgeerscheinung und nicht bei jeder Scheidung wird er als Grund angeführt.

Übrigens: Das Schuldprinzip in Scheidungsfällen wurde Ende der 70er Jahre durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Früher hatte das Verschulden eines Ehepartners einen erheblichen Einfluss auf Unterhaltszahlungen und ähnliches, daher wurden Personen oft als „schuldig geschieden“ bezeichnet, wenn es zu einem Ehebruch kam. Diese Bezeichnung ist jedoch veraltet und wird in der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr verwendet. Heute wird eine Ehe geschieden, wenn eine Zerrüttung der Ehe vorliegt.

Scheidungsgrund, Fremdgehen und Unterhalt

Trennung und Scheidung sind schon belastend genug. Wenn Untreue auch noch eine Rolle spielt, kann es zu heftigen Streitigkeiten kommen. Wenn der untreue Partner Unterhalt fordert, findet der betrogene Partner das verständlicherweise unfair.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Eheverfehlungen spielen zwar keine Rolle mehr im Scheidungsrecht, sind für viele aber ein Scheidungsgrund. Dennoch kann in einigen Ausnahmefällen die Unterhaltszahlung bei Untreue verweigert werden. Wenn es gute Gründe gibt, den Unterhaltsanspruch auszuschließen, spricht man juristisch von „Verwirkung“. Das bedeutet, dass ein eigentlich bestehender Unterhaltsanspruch aufgrund des moralisch oder sittlich verwerflichen Verhaltens des unterstützten Partners nicht geltend gemacht werden kann.

Eine andere Frage ist, ob Sie trotz der Scheidung Unterhalt zahlen müssen. Dabei geht es um den Trennungsunterhalt während der Trennungszeit und den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Wenn der Partner nach der Trennung oder Scheidung finanziell bedürftig ist und Sie finanziell dazu in der Lage sind, hat der Partner Anspruch auf Unterhalt.

Das ist der Grundsatz. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Der Unterhaltsanspruch kann ausgeschlossen, reduziert oder zeitlich begrenzt werden, wenn der Partner ein offensichtlich schwerwiegendes und eindeutig auf seiner oder ihrer Seite liegendes Fehlverhalten zeigt oder in einer neuen festen Lebensgemeinschaft lebt.

Daher spielt Ehebruch im Unterhaltsrecht eine gewisse Rolle, obwohl Eheverfehlungen im Scheidungsrecht an sich nicht mehr relevant sind. Es ist immer Aufgabe der Gerichte, Ausnahmefälle individuell zu beurteilen.

Fremdgehen in einer Ehe: Diese Konsequenzen müssen Ehebrecher erwarten

Ehebruch und Untreue – Welche Konsequenzen gibt es?

Ehebruch ist heutzutage nicht mehr alleiniger Grund für eine Scheidung, kann aber zivilrechtliche Konsequenzen haben. Es spielt auch eine wichtige Rolle bei der Klärung von Unterhaltsansprüchen zwischen den Partnern. Ein ehelicher Betrug kann unter Umständen zu einer erheblichen Reduzierung oder sogar zum vollständigen Verlust des Unterhaltsanspruchs des untreuen Ehepartners führen. Mehr dazu später.

Die rechtlichen Folgen eines Ehebruchs werden heute je nach Einzelfall und den damit verbundenen Umständen beurteilt, sowie dem Ausmaß der Verletzung der ehelichen Treuepflicht. Liegen entwürdigende Umstände vor, kann das Trennungsjahr, das eine Voraussetzung für die Scheidung ist, entbehrlich sein, da ein so genannter Härtegrund vorliegt.

Folgende Fälle stellen eine solche Demütigung dar:

  • Schwangerschaft der Ehefrau nach Ehebruch
  • Geschlechtsverkehr mit Stieftochter
  • Verhältnis mit Schwager oder Schwägerin
  • Aufforderung zum Geschlechtsverkehr zu dritt nach Ehebruch.

Ein einfacher Ehebruch stellt jedoch keinen Härtegrund mehr dar.

Nun müssen wir bei der Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen unterscheiden, ob der Ehebruch mit der Zeugung eines Kindes verbunden ist oder nicht.

Kommt es nicht zur Zeugung eines Kindes, hat der betrogene Ehepartner keinen Anspruch auf Schadensersatz vom betrügenden Ehepartner, weder für die psychologische Behandlung, die mit dem Ehebruch einhergeht, noch für sonstige damit verbundene finanzielle Verluste.

Wenn der Ehebruch jedoch nicht folgenlos bleibt und es zur Zeugung eines Kindes kommt, wobei die Ehefrau die betrügende Partei ist und den Ehebruch nicht offenbart, sondern den Ehemann im Glauben lässt, dass das Kind von ihm stammt, kann der Ehemann von seiner geschiedenen Ehefrau keine Erstattung der Unterhaltszahlungen verlangen, die er für das vermeintlich eheliche Kind geleistet hat, wenn er später von dem Ehebruch erfährt.

Ein Schadensersatzanspruch des Ehemannes besteht jedoch, wenn die Ehefrau durch Leugnen des Ehebruchs den Ehemann jahrelang daran hindert, die Vaterschaft anzufechten, obwohl das Kind aus dem Ehebruch stammt.

Ein Schadensersatzanspruch kann auch geltend gemacht werden, wenn die spätere Ehefrau das Kind vor der Ehe empfangen hat und ihrem späteren Ehemann vorgemacht hat, dass nur er der Vater des Kindes sein könne und ihn so zur Eheschließung bewegt hat.

Ein Schadensersatzanspruch kann auch verlangt werden, wenn die Ehefrau, die bei einem Ehebruch ein Kind empfangen hat, Zweifel des Ehemannes an der Abstammung des Kindes durch falsche Angaben oder offenes Leugnen des Ehebruchs zerstreut oder ihn durch Täuschung oder Drohungen daran hindert, die Vaterschaft anzufechten.

Der betrogene Ehemann kann jedoch bei der Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen nicht den Betrag verlangen, den er während der Zeit der anerkannten Vaterschaft gezahlt hat, sondern nur den Betrag, den das Kind gegenüber seinem tatsächlichen Vater als Unterhaltsanspruch hat. Um den tatsächlichen Unterhalt fordern zu können, ist die betrügende Ehefrau verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wer ihr zur Zeit der Empfängnis beigewohnt hat.

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Ehebruch und Untreue – Wann kommt ein Detektiv ins Spiel?

Wenn Untreue zu einer Scheidung führt, kann es oft zu bösartigen Auseinandersetzungen kommen. Der betrogene Partner versucht sich zu rächen und lässt dem Ehebrecher keine Ruhe. Was zunächst nur eine emotionale Reaktion ist, kann letztendlich zu handfesten Aktionen führen, die darauf abzielen, den Ehebrecher nach der Ehe zu benachteiligen:

  • Manipulation des Einkommens, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen
  • Verstecken oder vorübergehende Übertragung von Vermögensgegenständen, um sich in der Scheidung als „arm“ darzustellen
  • Das Verschwinden von Gegenständen, die dem „Ehebrecher“ wichtig waren

In solchen Fällen kann Ihnen eine Detektei helfen, Ihr Recht durchzusetzen. Denn aus rechtlicher Sicht haben Sie in den meisten Fällen trotz Ehebruch oder Untreue nichts Verbotenes getan. Sie haben daher das Recht, bei einer Scheidung fair behandelt zu werden. Mögliche Leistungen einer Detektei sind:

  • Recherche zu den Einkünften des betrogenen Partners
  • Recherche zu unzulässigen Übertragungen von Vermögenswerten
  • Suche nach versteckten Vermögensgegenständen
  • Recherche zu unzulässigen Schenkungen an Freunde oder Bekannte

Durch eine Detektei haben Sie die Möglichkeit, im Falle eines Rosenkriegs für Gerechtigkeit zu sorgen. Ein rachsüchtiger Ex-Partner kann sehr erfinderisch sein, wenn es darum geht, den anderen finanziell zu bestrafen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ehebruch und Untreue zweifellos moralisch verwerflich sind. Sie verletzen den Ehepartner und führen oft zur Scheidung. Doch Menschen machen Fehler und es kann zu sexuellen Fehltritten mit anderen Partnern kommen. Dass ein solcher Moment die Ehe zerstört, mag zunächst schockierend sein, entspricht aber oft der Realität. Wenn der gekränkte Ehepartner dann auch noch auf Rache aus ist, wird die Situation problematisch. In solchen Fällen ist ein Detektiv ein guter Helfer, der durch Recherchen für finanzielle Gerechtigkeit sorgen kann. Nicht jede Trennung nach Untreue muss zu einem Rosenkrieg werden. Vor Beauftragung eines Detektivs sollte man sich aber auch Gedanken über die Kosten machen. Letztlich bringt hier eine Investition nur dann etwas, wenn auch ein Nutzen da ist. Ist der Ehebrecher oder die Ehebrecherin arm, dann brauche ich auch nicht nach Verschiebung von Vermögen suchen zu lassen.

Verhalten bei einem Ehebruch: Was tun, wenn der Partner betrogen hat?

Haben Sie ein Partner, der Untreue begangen hat, ist das eine äußerst unangenehme Situation. Viele empfinden es als schwerwiegenden Verrat, von jemandem, dem sie nahe standen, betrogen zu werden. Diese Verletzung kann lange Zeit an einem Betroffenen nagen. Es ist oft keine Option, Untreue zu vergeben, wenn das Vertrauen in die Treue so sehr verletzt wurde. Viele Betrogene sehen keine Möglichkeit für Versöhnung.

Oftmals finden sich Partner in der Situation wieder, selbst untreu zu sein – ohne böse Absicht. Dem anderen dies zu gestehen und zu wissen, wie er oder sie reagieren wird, ist oft genauso schlimm – gerade wenn der Partner die Person möglicherweise persönlich kennt.

Untreue ist oft die Folge einer bereits gescheiterten Beziehung. Nach vielen Jahren der Ehe ist die Leidenschaft oft erloschen und wenn dann noch Streitereien an der Tagesordnung sind, erscheinen Affären natürlich besonders verlockend.

Über den Autor:
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Christina Spohr
Rechtsanwältin Christina Spohr ist seit 2006 Rechtsanwältin und seit 2014 auch Fachanwältin für Familienrecht. Sie betreut ihre Mandanten rund um das Rechtsgebiet Familienrecht. Ihre Spezialgebiete sind u.a. Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn. Mit viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl vertritt Frau Rechtsanwältin Spohr Sie in familienrechtlichen Belangen – glücklicherweise nicht nur in der dramatischen Scheidungsphase einer Ehe, sondern auch bei vertraglichen Angelegenheiten vorab, wie bspw. der Erstellung eines Ehevertrags.
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