Viele Paare machen den Fehler, bei der Eheschließung nicht an die langfristigen Folgen einer Beziehung zu denken. Ein wichtiger Schutz für beide Partner kann der Abschluss eines Ehevertrags vor der Heirat sein. Auch wenn es sich vielleicht unangenehm oder unromantisch anfühlt, während der Hochzeitsplanung über solche Dinge nachzudenken, kann ein professioneller Anwalt alle vorgeschlagenen Vereinbarungen überprüfen und beide Parteien vor finanzieller Unsicherheit schützen. Lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, warum es wichtig ist, einen Ehevertrag überprüfen zu lassen und wie Sie dies sicher und präzise tun können!
Wie ist die Lage bei einer Scheidung ohne Ehevertrag?
Natürlich gibt es auch gesetzliche Regelungen, welche die Konsequenzen einer Scheidung regeln, ohne dass ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Das Gesetz sieht vor, dass in einer Ehe standardmäßig eine Zugewinngemeinschaft besteht. Das bedeutet, dass jeder Partner sein eigenes Vermögen behält. Was bei einer Trennung entscheidend ist, ist der Vermögenszuwachs, den die Partner während der Ehe erzielt haben.
Wenn die Ehe geschieden wird, findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner aufgeteilt wird. Um herauszufinden, ob diese gesetzlichen Regelungen in Ihrer Situation passend sind, können Sie eine Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.
Wie ist der Ehevertrag gesetzlich geregelt?
Ein Ehevertrag wird in § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert. Dort heißt es, dass der Vertrag es Ehepartnern ermöglicht, ihre Vermögensverhältnisse zu regeln, einschließlich der Möglichkeit, den Güterstand nach der Eheschließung aufzuheben oder zu ändern.
Der Ehevertrag befasst sich oft hauptsächlich mit der Aufteilung des Vermögens der Eheleute nach einer Trennung. In der Regel besteht ein Ehevertrag aus drei wichtigen Bestandteilen: Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt.
Was sollte im Ehevertrag geregelt werden?
Das Zusammenleben von Ehepartnern hat rechtliche Auswirkungen, die den Vermögensaufbau, die Altersvorsorge und Unterhaltspflichten betreffen. Wenn die gesetzlichen Regelungen im individuellen Fall nicht gewünscht werden, können sie durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder abgeändert werden. Ein solcher Vertrag kann vor oder während der Ehe zu jeder Zeit abgeschlossen werden.
Was kann alles im Ehevertrag geregelt werden?
Bei der Gestaltung eines Ehevertrages genießen die Parteien grundsätzlich eine gewisse Freiheit. Es gibt jedoch natürlich Grenzen, insbesondere wenn der Vertrag die Dominanz eines Ehepartners zeigt und auf ungleichen Verhandlungspositionen basiert.
Es ist wichtig, bei der Erstellung des Ehevertrages die Gesamtsituation zu betrachten und die Umstände sowie die Motive der Verlobten oder Ehegatten für den Vertragsabschluss im Auge zu behalten.
Die folgende Liste möglicher Vereinbarungen im Ehevertrag dient als Beispiel – genauere Details sind am besten im persönlichen Gespräch zu klären:
- Familienunterhalt: Im Ehevertrag kann geregelt werden, welcher der Ehegatten für das Bezahlen des Unterhalts der Familie zuständig sein soll.
- Trennungsunterhalt (also der Unterhalt, der bei Getrenntleben der Ehepartner von einem an den anderen gezahlt wird.) kann ebenfalls im Ehevertrag geregelt werden.
- Nachehelicher Unterhalt (also der Unterhalt, der nach einer Scheidung von einem Ehegatten an den anderen zu zahlen ist.): Ob, wieviel und von wem nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist, kann im Ehevertrag festgelegt werden.
- Der Kindesunterhalt kann auch im Ehevertrag geregelt werden.
- Schulden: Sollte einer der Eheleute Schulden haben, kann die finanzielle Organisation dieser im Ehevertrag geklärt werden.
- Erbrechtliche Regelungen können auch im Ehevertrag getroffen werden.
- Finanzielle Regelung bei einer Scheidung: Es ist möglich, dass sich ein Ehepartner für den Fall einer Scheidung bereiterklärt, die Scheidungskosten zu übernehmen oder einen Ausgleichsbetrag an den Ehegatten zu zahlen.
- Verknüpfung von Ehedauer und Zugewinnausgleich: Es kann beispielsweise geregelt werden, dass bei einer kurzen Ehe kein Zugewinnausgleich stattfinden soll.
- Gütertrennung oder andere Vereinbarungen zum Güterrecht werden auch oft im Ehevertrag geregelt.
- Der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung kann auch im Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden.
- Kinderbetreuung und Kindererziehung: Auch Fragen zu diesen Themen können im Ehevertrag geregelt werden. Darunter gehören auch religiöse Fragen.
Der Abschluss eines Ehevertrags
Wie lange vor der Hochzeit sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?
Die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen, besteht zu jeder Zeit während der Ehe oder auch vor Eheschließung. Egal ob vor der Heirat, während der Ehe oder sogar im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung – es gibt keinen falschen Zeitpunkt. Eheverträge werden typischerweise abgeschlossen, wenn eine Heirat bevorsteht oder sich eine besondere Lebenssituation während der Ehe ergibt. Aber auch, wenn eine Trennung der Ehepartner absehbar ist, kann ein Ehevertrag noch geschlossen werden.
Der Abschluss eines Ehevertrags ist nur dann nicht mehr möglich, wenn der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht ist bzw. wenn das Scheidungsverfahren schon begonnen hat. In diesen Fall können trotzdem noch Verträge geschlossen werden, die dann aber als Scheidungsfolgenvereinbarungen bezeichnet werden. Diese müssen auch bei einem Notar beurkundet werden oder aber vor Gericht protokolliert werden.
Muss ein Notar den Ehevertrag beurkunden?
Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Notar den Ehevertrag beurkunden muss. Ohne diese notarielle Bestätigung des Vertrages hat der Ehevertrag keine rechtliche Wirksamkeit und hat im Falle einer Scheidung keine Auswirkung auf die Regelungen der Scheidungsfolgen.
Anwaltliche Unterstützung bei der Regelung eines Ehevertrags
Wann sollte ich einen Anwalt für meinen Ehevertrag nehmen?
Wenn es große Einkommensunterschiede zwischen Ihnen und Ihrem Partner gibt oder Sie allgemein das Bedürfnis haben, nach einer Trennung eine klare Aufteilung Ihrer Güter zu gewährleisten, ist ein Ehevertrag sinnvoll. Das Gleiche gilt für Unternehmer und angehende Gründer, da es dort zu Konflikten hinsichtlich der Firmenanteile kommen kann. Ein wichtiger Aspekt von Eheverträgen ist der Zugewinnausgleich. Insbesondere wenn Sie Fragen zum Abschluss oder dem konkreten Inhalt eines Ehevertrages haben, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Denn es ist wichtig, dass der Inhalt des Ehevertrags gänzlich rechtens ist, da der Vertag sonst im Falle einer Scheidung angefochten und für nichtig erklärt werden kann.
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Als Familienrechtlerin bin ich auf alle Themen rundum Unterhalt, Scheidung, Ehevertrag und Sorgerecht spezialisiert. Rufen Sie mich einfach unter 07132 355 90-0 an oder nutzen Sie die Online-Anfrage (rechts unten am Bildschirmrand) oder unser Kontaktformular. Ich helfe Ihnen schnellstmöglich!
Ihre Christina Spohr
Fachanwältin für Familienrecht
Was kostet ein Anwalt, der zum Thema Ehevertrag berät?
Um neben der emotionalen Belastung nach einer Trennung finanzielle Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig über einen Ehevertrag nachdenken. Obwohl ein Anwalt für die Erstellung oder Prüfung eines Ehevertrags Kosten verursacht, sind diese in der Regel nur ein Bruchteil dessen, was bei einem Rechtsstreit auf Sie zukommen würde.
Da ein Ehevertrag nur durch notarielle Beurkundung gültig wird, fallen neben den Anwaltsgebühren auch Kosten für einen Notar an. Die Notarkosten werden wie die Anwaltskosten anhand des Geschäftswerts des Vertrags berechnet.
Wenn Sie mit Ihrem Anwalt für Familienrecht keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen haben, richtet sich die Bezahlung der Beratungsleistung auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses Gesetz regelt verbindlich die Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwälten und soll insbesondere die Transparenz der Anwaltskosten gewährleisten.
Konkrete Kosten können an dieser Stelle nicht genannt werden, da es immer darauf ankommt, welchen Inhalt der Ehevertrag haben soll. Sollen im Ehevertrag nur Regelungen zum Unterhalt enthalten sein oder zum Sorgerecht für die Kinder, dann werden die Kosten geringer sein, als wenn ein Vertrag über alle Scheidungsfolgen erstellt wird. Man kann jedoch sagen, je mehr in einem Vertrag geregelt wird, desto höher werden die Rechtsanwaltskosten werden. Es empfiehlt sich daher mit dem Rechtsanwalt eine Pauschale für die Erstellung der Vereinbarung auszuhandeln, da man dann nicht von Kosten überrascht werden kann. In der Regel bewegen sich die Kosten für einen Ehevertrag, der Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn und Vermögen beinhaltet, in einem 5- stelligen Bereich, wenn nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird.
Fazit: Warum sollte ich einen Ehevertrag von einem*einer Anwält*in prüfen lassen?
Ein gültiger Ehevertrag ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Bezug auf den Versorgungsausgleich, den nachehelichen Unterhalt, den Zugewinn und die Vermögensauseinandersetzung. Wenn eine Ehe scheitert und geschieden wird, kommt dem Ehevertrag eine enorme Bedeutung zu. In einer solchen Situation sind die Ehepartner bereits mit genügend Belastungen konfrontiert und sollten sich zumindest auf die Gültigkeit des Ehevertrags verlassen können.
Um sicherzustellen, dass Ihr Ehevertrag tatsächlich gültig ist, sollten Sie dringend eine rechtliche Überprüfung in Betracht ziehen. Das Ehe- und Familienrecht ist äußerst umfangreich und entwickelt sich ständig weiter. Nur ein Experte, der mit der Materie vertraut ist, kann beurteilen, ob der Ehevertrag vor Gericht Bestand hat.
Wenn Sie als Laie Geld sparen möchten, indem Sie keinen Anwalt hinzuziehen und den Ehevertrag selbst und ohne Überprüfung durch einen Experten verfassen, setzen Sie sich im Ernstfall großen finanziellen Verlusten aus, die weit über die Kostenersparnis für den Anwalt hinausgehen können.
Selbsterstellte oder vorgefertigte Eheverträge, die nicht von einem Anwalt überprüft werden, sind mit erheblichen Risiken verbunden. Was vor 20 Jahren gültig war, ist heute möglicherweise nicht mehr aktuell. Als Laie ist es nahezu unmöglich, ständig auf dem neuesten Stand zu sein.
Denken Sie aber daran, auch bei der Erstellung eines Ehevertrages darf ich von Gesetzes wegen nur einen Ehegatten beraten und vertreten!