Der Abschluss eines Ehevertrags oder die Ausarbeitung eines Plans für die Aufteilung des Vermögens ist oft einer der letzten Schritte, die Paare bei der Planung ihrer Ehe unternehmen. Auch wenn es als unromantisch angesehen werden kann, kann die emotionale und finanzielle Vorbereitung in dieser Phase Paaren eine enorme Sicherheit auf ihrem neuen gemeinsamen Weg geben. Um Ihnen bei diesem heiklen finanziellen Aspekt der Ehe zu helfen, besprechen wir, wie Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche einschätzen und feststellen können, ob ein Ehevertrag oder eine Trennung das Richtige für Sie ist.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag bringt viele Vorteile mit sich, aber natürlich gibt es auch Nachteile, die man in Betracht ziehen muss.
Beispiele für die Vorteile sind:
- Vorsorge: Ein Ehevertrag ermöglicht es, für den Fall einer Scheidung vorzusorgen, wenn er in friedlichen Zeiten abgeschlossen wird. Da es während einer Trennung oft schwer ist, einen Kompromiss zu finden, ist ein Ehevertrag vorab die ideale Lösung.
- Sicherheit: Wer bereits zu Beginn einer Ehe einen Ehevertrag abschließt, kennt die finanziellen Aspekte, die im Falle einer Scheidung zu erwarten sind. Es gibt keine unangenehmen Überraschungen, da alles rechtlich bindend vereinbart wurde.
- Flexibilität: Im Vergleich zur gesetzlichen Regelung bietet ein Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung eine viel größere Flexibilität dank der verschiedenen Regelungsmöglichkeiten, die individuell auf den jeweiligen Einzelfall angepasst sind. Der Vertrag kann auf die Bedürfnisse der Ehegatten abgestimmt werden, was beiden Partnern zugutekommt.
- Sicherheit beim Erbe: Im Ehevertrag können auch die möglichen Folgen im Todesfall eines Ehegatten berücksichtigt werden, um dem Ehepartner die bestmögliche Sicherheit zu garantieren.
Nachteile können zum Beispiel sein:
- Kosten: Ein Ehevertrag ist nicht kostenlos. Um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtsgültig ist, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Es wird empfohlen, den Ehevertrag zusammen mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu erstellen, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden.
- Komplex: Das Aufsetzen eines Ehevertrags erfordert Fachwissen und kann schwieriger sein, als gedacht. Insbesondere bei finanziellen Aspekten gibt es viele potenzielle Fehlerquellen, die sich negativ auf einen der Ehepartner auswirken könnten. Daher ist es ratsam, den Ehevertrag nicht alleine, sondern in Absprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht zu erstellen.
Der Ehevertrag vom Anwalt oder Notar?
Wann ist es sinnvoll, den Ehevertrag von einem Anwalt erstellen und dann beim Notar beurkunden zu lassen, obwohl dies mehr kostet? Lassen Sie uns – um diese Frage zu beantworten – den gesunden Menschenverstand nutzen und zunächst die Aufgabenverteilung zwischen den beiden Berufen betrachten.
Der Notar ist kein Vertreter einer Partei, sondern ein unparteiischer Betreuer gemäß § 14 Absatz 1 der Bundesnotarordnung (BNotO). Der Ehevertrag kann vom Notar erstellt und muss auch von ihm beurkundet werden. Der Notar darf dabei nicht nur die Interessen eines Ehegatten berücksichtigen. Er ist auf allen Rechtsgebieten tätig, jedoch nicht vor Gericht. Prozesserfahrung hat er in der Regel keine.
Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten gemäß § 43a Absatz 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Der Rechtsanwalt vertritt lediglich die Interessen einer Partei. Er darf keine Eheverträge beurkunden. Ein Rechtsanwalt, der ausschließlich im Familienrecht tätig ist und umgangssprachlich als Scheidungsanwalt bezeichnet wird, führt regelmäßig Prozesse und verfügt somit über Prozesserfahrung. Ein solcher Anwalt weiß, worauf es ankommt, wenn es beispielsweise um die Gültigkeit eines Ehevertrags, den Zugewinnausgleich, das Haus oder den Unterhalt geht. Er weiß auch, wie man Streit vermeiden kann.
Lassen Sie uns nun eine Kosten-Nutzen-Analyse betrachten:
Für den Ehevertrag, der nur vom Notar erstellt wird, sprechen die niedrigeren Kosten. Die Arbeit des Rechtsanwalts muss zusätzlich bezahlt werden. Wenn man Geld sparen will, geht man für den Entwurf des Ehevertrags daher nicht zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
Für den Vertragsentwurf vom Anwalt mit anschließender Beurkundung beim Notar spricht bereits das Vier-Augen-Prinzip. Vier Augen sehen mehr als zwei. Dadurch wird größere Sicherheit gewährleistet, dass der Vertrag auch Bestand hat. Eheverträge, die in Krisensituationen oder im Zusammenhang mit einer Trennung oder einer anstehenden Scheidung abgeschlossen werden, sollen konkrete Konflikte lösen.
Diese Verträge haben weitreichende Auswirkungen auf die Ehepartner in der Zukunft, wenn es um Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensübertragungen, Schuldentilgung usw. geht. Dabei geht es um ganz konkret unterschiedliche Interessen der Ehepartner, die sich regelmäßig widersprechen.
In dieser Situation ist es sinnvoll, dass jeder Ehepartner seine eigenen Interessen kennt und diese fair in den Vertragsverhandlungen durchsetzt. Dazu muss jeder Ehepartner seine Rechte zunächst kennen.
Dies beinhaltet auch das Wissen, wie hoch der jeweilige Anspruch auf Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Rentenausgleich usw. ist.
Der Notar darf diese Grundlagen des Ehevertrags nicht berechnen.
In einer solchen Situation einen Ehevertrag ohne Kenntnis der Zahlen abzuschließen, birgt Risiken.
Fazit: Es ist sinnvoll, den Ehevertrag von einem Anwalt erstellen zu lassen und dann beim Notar beurkunden zu lassen, wenn damit eine Krisensituation bewältigt werden soll.
Schulden beim Ehevertrag: Was nun?
Schulden in einer Partnerschaft erfordern keine Vereinbarung, wenn die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. In diesem Fall haften Sie nicht für die Schulden Ihres Partners, wenn dieser als Alleinschuldner auftritt. Das Vermögen eines Partners geht nicht automatisch in das Eigentum des anderen über. Die Zugewinngemeinschaft ist eine Form der Gütertrennung. Nur weil man verheiratet ist, werden Schulden eines Ehegatten nicht zu gemeinsamen Schulden. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ein Ehegatte haftet nur dann für die Schulden des anderen Ehegatten, wenn er hierfür gebürgt hat oder den Kreditvertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall ist er dann aber auch selbst Schuldner. Im Ergebnis braucht man daher keinen Ehevertrag, wenn man nur ausschließen will, dass man nicht für die Schulden des anderen haften muss.
Aber: Geht ein Ehegatte mit Schulden in die Ehe und es ist vorhersehbar, dass er diese Schulden in der Ehe reduzieren bzw. vollständig abbauen wird, dann erwirtschaftet er in diesem Umfang einen Zugewinn. Wenn man dies nicht möchte, dann ist es sinnvoll auch in einem Ehevertrag festzulegen, dass der in der Ehe erfolgte Schuldenabbau bei der Berechnung des Zugewinns keine Rolle spielen soll.
Ehevertrag nachträglich: Kann man rückwirkend Gütertrennung vereinbaren?
Wenn es um Unterhaltsansprüche, die Verteilung des Vermögens und den Güterstand in der Ehe geht, ist es wichtig, dass alles klar und fair geregelt wird. Bei der Zugewinngemeinschaft muss der Zugewinn berechnet und aufgeteilt werden. Ohne eine vertragliche Regelung müssen sich Eheleute auf ihre gesetzlichen Ansprüche verlassen, was in manchen Fällen unfair sein kann. So kann es z. B. sein, dass Arbeitskraft, die während der Ehe in ein gemeinsames Haus investiert wurde, nicht ausgeglichen wird oder Vermögenszuwächse vor und nach bestimmten Stichtagen nicht berücksichtigt werden.
Außerdem kann das Anfangsvermögen kaum nachweisbar sein, was zu einem höheren Zugewinn führt. Wenn es um Unternehmen geht, kann Betriebsvermögen die Existenz des Unternehmens gefährden. Deshalb ist es besonders für selbstständige Unternehmer empfehlenswert, einen Ehevertrag abzuschließen oder diesen anzupassen, um diese Angelegenheiten zu regeln. Der Güterstand hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht der Eheleute. Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Aspekte der Ehe komplex sind, daher sollte man sich auch von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
Eine Gütertrennung kann in Deutschland nur durch einen notariellen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt werden. Dieser Vertrag kann vor der Hochzeit abgeschlossen werden, aber auch während der Ehe vereinbart werden. Da es sich um einen Vertrag handelt, müssen natürlich beide Ehegatten mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden sein. Einseitig kann die Gütertrennung nicht festgelegt werden.
Was kostet ein nachträglicher Ehevertrag?
Kosten für Eheverträge können je nach Vermögenslage und Umfang der zu regelnden Gegenstände variieren. Die Kosten werden durch die Beratung und Erstellung des Vertrags durch einen Rechtsanwalt sowie durch die notarielle Beurkundung bestimmt. Unsere Gebühren orientieren sich in der Regel am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können in bestimmten Fällen individuell vereinbart werden.
Aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, die bei Eheverträgen eine Rolle spielen können, ist eine notarielle Beurkundung zur Wirksamkeit erforderlich. Daher entstehen auch Notarkosten, deren Höhe im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt ist. Die Anwalts- und Notargebühren richten sich nach dem Gegenstandswert bzw. Geschäftswert des Ehevertrags.
Wir informieren Sie gerne über die voraussichtlichen Rechtsanwaltskosten, bevor wir einen Ehevertrag ausarbeiten. Auch wenn diese zunächst hoch erscheinen mögen, möchten wir darauf hinweisen, dass ein Scheidungsverfahren in der Regel erheblich mehr Kosten verursacht. Ein auf die Trennung und Scheidung abgestimmter Ehevertrag kann daher finanziell vorteilhaft sein.
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Ihre Christina Spohr
Fachanwältin für Familienrecht
Per Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren: Sind damit sämtliche Ansprüche aufgehoben?
Um den Güterstand der Gütertrennung während der Ehe zu vereinbaren, müssen Ehegatten dies in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festhalten. Ein Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung ist formal unwirksam.
Es wird in der Regel empfohlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, insbesondere wenn weitere Regelungen wie Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich, Umgangs- und Sorgerecht getroffen werden sollen. Eine solche Beratung kann sicherstellen, dass der Ehevertrag inhaltlich wirksam ist.
Im Falle einer Scheidung schließt die Vereinbarung der Gütertrennung in einem Ehevertrag nicht automatisch sämtliche Ansprüche des Ehepartners aus. Der Güterstand beeinflusst hauptsächlich die Vermögensverhältnisse. Eheleute, die in einer Gütertrennung leben, müssen Vermögen, das sie in der Ehe erwirtschaftet haben, nicht ausgleichen. Der andere Ehegatte partizipiert im Fall der Gütertrennung nicht am Wert des Vermögens des anderen. Auch bei einer Zugewinngemeinschaft wird zwar durch die Eheschließung das Vermögen des jeweiligen Ehegatten nicht automatisch zum gemeinsamen Vermögen, aber in der Zugewinngemeinschaft ist ein Wertausgleich vorgesehen.
Die Eigentumsverhältnisse können nur durch aktive Handlungen wie Eintragungen im Grundbuch einer Immobilie geändert werden. Wenn dies nicht geschieht, wird der neue Ehepartner nicht automatisch Miteigentümer und hat daher normalerweise keinen Anspruch auf das Eigentum des anderen im Falle einer Scheidung.
Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft, die ebenfalls eine Form der Gütertrennung ist, besteht bei der Gütertrennung kein Anspruch auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung.
Es gibt jedoch Ansprüche, die von der Wahl des Güterstandes im Ehevertrag nicht beeinflusst werden. Insbesondere bleiben folgende Ansprüche bei einer Scheidung mit einem Ehevertrag, in dem die Gütertrennung vereinbart wurde, unberührt:
- Anspruch auf Unterhalt
- Anspruch auf Ausgleich bei gemeinsamen Eigentum
- Anspruch auf Ausgleich der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich)
Wenn die Eheleute auch in diesen Fällen Vereinbarungen treffen möchten, müssen entsprechende Klauseln zusätzlich in den Ehevertrag mit Gütertrennung aufgenommen werden. Es ist zu beachten, dass zwar eine gewisse Vertragsfreiheit besteht, ein genereller Verzicht jedoch häufig unwirksam oder sittenwidrig sein kann. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um zu klären, welche Regelungen in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und rechtlich zulässig sind.
Welche Vorteile hat ein Ehevertrag mit Gütertrennung?
Wenn beide Ehepartner ein gutes Einkommen haben und über ausreichendes Vermögen verfügen, kann eine Gütertrennung dazu beitragen, den Wohlstand beider Partner während und nach der Ehe effektiv abzusichern. Zusätzlich umgehen Sie mit einer vertraglich geregelten Gütertrennung praktisch vollständig die rechtliche Auseinandersetzung über das Vermögen im Falle einer Scheidung. Jeder Partner behält seine eigenen Vermögenswerte, nur gemeinsames Vermögen und gemeinsame Schulden müssen untereinander geklärt werden.
Welche Nachteile hat ein Ehevertrag mit Gütertrennung?
Unter bestimmten Umständen kann eine vertraglich vereinbarte Gütertrennung bei einer Scheidung zu einer objektiven Benachteiligung eines Partners führen. Dies tritt auf, wenn der Partner beispielsweise aufgrund der Ehe seine Beschäftigung aufgegeben hat. Zusätzlich kann es zu einer Benachteiligung des jeweils anderen Partners in erbrechtlichen Fragen kommen, wenn der verstorbene Partner beispielsweise seine Nachkommen durch einen Vertrag bevorzugt hat.
Wie kann ein Anwalt für Familienrecht beim Ehevertrag mit Gütertrennung helfen?
Um einen gültigen Ehevertrag zu haben, müssen Sie ihn unbedingt von einem Notar beurkunden lassen. Andernfalls können Sie ihn im Falle einer Scheidung nicht nutzen. Auch wenn es nicht erforderlich ist, ist es durchaus sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren. Auf diese Weise können die vertraglichen Regelungen bestmöglich auf Ihre individuelle eheliche Situation zugeschnitten werden.
Im Gespräch mit einem Anwalt für Familienrecht können Sie herausfinden, ob eine Gütertrennung wirklich die beste Option für Sie ist. Alternativ zur Gütertrennung könnte auch die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft in Frage kommen. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihre Gesamtsituation betrachten und entsprechende Vorschläge für die Vertragsgestaltung liefern und den Ehevertrag detailliert ausarbeiten.
Insbesondere bei umfangreichen Eheverträgen und zusätzlichen Regelungen zum Versorgungsausgleich oder Unterhalt ist es ratsam, vorab einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Dadurch stellen Sie sicher, dass nicht nur die einzelnen Vertragsklauseln, sondern auch der Vertrag als Ganzes rechtmäßig sind. Dies erfordert nicht nur umfassendes Fachwissen über die Rechtslage, sondern auch das Verständnis für die individuelle Situation der Ehepartner.
Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag mit Gütertrennung auf eine Scheidung?
In einem Ehevertrag mit Gütertrennung wird eine Scheidung vereinfacht. Es gibt nur zwei Gütermassen: das Vermögen von Partner A und das Vermögen von Partner B. Ansprüche auf Wertausgleich bestehen nicht. Bei einer Scheidung werden daher nur gemeinsame Vermögenspositionen und eventuell bestehende gemeinsame Schulden geklärt. Ein Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen gegenüber Dritten.
Was sagt das Gesetz zu Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung?
Im deutschen Gesetz (genauer: im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB) gibt es Regelungen für die finanzielle Beziehung eines Ehepaares. Das Eherecht definiert eine Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft, in der die Vermögensverhältnisse geklärt werden müssen. Dies wird als Güterstand der Ehe bezeichnet und wird gesetzlich als Zugewinngemeinschaft festgelegt. Allerdings kann dieser Güterstand durch einen Ehevertrag geändert werden, um eine Gütertrennung zu vereinbaren.
Eine Gütertrennung stellt eine vollkommen andere finanzielle Grundlage für eine Ehe dar. Es handelt sich jedoch um eine Ausnahme, da die Zugewinngemeinschaft per Gesetz der gültige Güterstand ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde (wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft).
Exkurs Gütergemeinschaft: bei der Gütergemeinschaft verschmelzen die beiden Vermögen der Ehegatten mit wenigen Ausnahmen, zu einem gemeinsamen Gesamtvermögen. Dieser Güterstand kommt so gut wie nicht mehr vor und ist auch nicht empfehlenswert. Zu Zeiten der klassischen Hausfrauenehe machte dieser Güterstand noch Sinn, da die Hausfrauen meistens kein eigenes Einkommen hatten und für ihre Hausfrauentätigkeit auch nicht entlohnt wurden. Sie konnten so kein eigenes Vermögen erwirtschaften und waren dann bei der Ehescheidung mittellos und auf Sozialhilfe angewiesen. In den heutigen Zeiten, in denen in der Regel beide Ehegatten Einkünfte erzielen und somit auch Vermögen erwirtschaften können, macht die Gütergemeinschaft keinen Sinn mehr.
Ist im Ehevertrag ein Verzicht auf Versorgungsausgleich möglich?
Der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches bei einer Scheidung ist grundsätzlich im Ehevertrag möglich. Jedoch werden den Ehegatten seitens des Gesetzgebers und der Rechtsprechung dort Grenzen gesetzt, wo die Vereinbarung des Versorgungsausgleichsverzichtes zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehegatten führt. Wurde z. B. bei Unterzeichnung des Ehevertrages davon ausgegangen, dass die Ehe kinderlos bleibt und beide Ehegatten für ihre eigene Altersvorsorge sorgen können, dann aber tatsächlich Kinder geboren werden und ein Ehegatte deshalb beruflich zurückstehen musste oder wollte, kann ein solcher Verzicht unwirksam sein.
Es ist daher ratsam, schon im Ehevertrag bestimmte Sachverhalte aufzunehmen, die den eigentlichen Verzicht wieder aufheben. Möglich ist auch im Ehevertrag den Verzicht an eine Kompensation zu knüpfen. Die Kompensation kann in der Übertragung einer Immobilie, in der Zahlung eines Ausgleichsbetrages oder aber auch in der Übernahme der Beiträge für eine Rentenversicherung liegen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, weshalb auch diesbezüglich eine umfassende Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich ist.