Fristlose Kündigung für das Übergießen des Vermieters mit Wasser Juni 9, 2024 Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass ein Wohnungsmietvertrag fristlos gekündigt werden kann, wenn die Mieterin die Vermieterin zweimal mit einem Eimer Wasser aus dem Fenster Zum Ratgeberartikel »